Juristen bleiben unter sich

Rechtsberatung durch Laien Das Rechtsberatungsgesetz von 1935 soll durch ein "Rechtsdienstleistungsgesetz" abgelöst werden. Das Anwaltsmonopol ist davon nicht berührt
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Fritz Schnabel aus Olbernhau ist ein hilfsbereiter Mensch. Sein Freund, dessen Ehe geschieden werden sollte, hatte ihn gebeten, bei der Vermögensverteilung zu vermitteln. Schnabel lud zum Gespräch ein und unterbreitete den beiden einen Vorschlag für den Umgang mit der gemeinsamen Eigentumswohnung. Doch der Anwalt der Ehefrau meldete den Fall der Anwaltskammer des Freistaats Sachsen, die Schnabel just verklagte. Fritz Schnabel wurde in Leipzig zur Unterlassung verurteilt und trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 4.055,20 Euro. Das, so meint die Rechtsprechung, müsse es einem wert sein, wenn man einem Freund in Rechtsdingen kostenlos hat helfen wollen.

Eine trickreiche Paragraphenverknüpfung zwischen dem nach wie vor gültigen Rechtsberatungsgesetz