Eiertanz auf Kosten des Grundgesetzes Mit seiner Ankündigung vom 22. Mai hat Kanzler Schröder für jene "instabile Lage" gesorgt, die verfassungsrechtlich den Weg zu Neuwahlen öffnet
Mit seiner Entscheidung, Neuwahlen im September über eine Vertrauensfrage im Bundestag herbeizuführen, will Gerhard Schröder einen Weg beschreiten, der in der bundesdeutschen Verfassungsgeschichte nicht neu ist. Im Januar 1983 ging ihn bereits Helmut Kohl. Nach dem Streit um die künftige Wirtschaftspolitik und verheerenden Wahlniederlagen der FDP in einigen Bundesländern hatte sich zuvor die Führung der Liberalen unter Hans-Dietrich Genscher entschieden, die Koalition mit der SPD aufzukündigen und in eine Allianz mit der CDU/CSU einzutreten. Mit einem konstruktiven Misstrauensvotum wurde der damalige Regierungschef Helmut Schmidt gestürzt und Kohl auf den Kanzlersessel gehoben. Obwohl die neue Koalition aus Union und FDP über eine deutliche parl
arlamentarische Mehrheit verfügte, schienen dennoch schnelle Neuwahlen erstrebenswert.So stellte Kanzler Kohl am 17. Dezember 1982, nur einen Tag, nachdem der Bundestag den Haushalt seiner Regierung mit satter Mehrheit beschlossen hatte, die Vertrauensfrage. Dabei enthielten sich die Abgeordneten von Union und FDP wie abgesprochen ihrer Stimme und ließen Kohl bewusst scheitern. Daraufhin löste Bundespräsident Karl Carstens - trotz verfassungsrechtlicher Bauchschmerzen - den Bundestag auf, worauf es im März 1983 zu Neuwahlen (s. Übersicht) kam, mit denen sich Kohl die erhoffte klare Mehrheit verschaffen konnte. Viele sprachen von einem unwürdigen Spiel, das mit der Vertrauensfrage getrieben wurde, und vergaßen häufig, dass es damals - ähnlich wie heute - über die Notwendigkeit von Neuwahlen ein parteiübergreifendes Einverständnis gab.Immer wieder verschwand der ReichstagDas Grundgesetz hat ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags bewusst nicht vorgesehen und damit die schlechten Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung berücksichtigt, die dem Reichspräsidenten das Recht eingeräumt hatte, den Reichstag fast nach Belieben aufzulösen. Von dieser Möglichkeit wurde nahezu exzessiv Gebrauch gemacht - kein einziger Reichstag zwischen 1919 und 1933 überstand die volle Wahlperiode. Die von einer solchen Praxis ausgehende politische Destabilisierung wollten die Verfasser des Grundgesetzes verhindern und sahen für vorgezogene Bundestagswahlen nur zwei Optionen vor: den Rücktritt des Kanzlers, der aber nicht zwangsläufig zu Neuwahlen führen muss; denn der Bundespräsident ist zunächst verpflichtet, mit allen Fraktionen nach einem möglichen Nachfolger zu suchen, der vom Parlament gewählt wird. Erst wenn dieses Verfahren scheitert, steht die Tür zu Neuwahlen offen. Ein Weg, wie ihn Schröder nicht gehen will.Die andere Möglichkeit: Der Kanzler stellt die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes. Verfehlt er die Unterstützung durch die Mehrheit der Abgeordneten, kann er den Bundespräsidenten um die Auflösung des Bundestages und die Ansetzung von Neuwahlen bitten. Der Bundespräsident muss innerhalb von 21 Tagen entscheiden, ob er dieser Bitte folgt.Das hatte Karl Carstens 1983 getan, woraufhin vier Abgeordnete vor dem Bundesverfassungsgericht klagten. Sehr eilig, schon im Februar 1983 verkündete der 2. Senat in Karlsruhe seine Entscheidung, die mit sechs zu zwei Richterstimmen zugunsten von Carstens ausging. Der Wortlaut der Verfassung, so urteilten die Richter, schließe es nicht aus, dass mit der Vertrauensfrage von vorneherein der Wille verbunden ist, auf diesem Weg zur Auflösung des Parlaments und zu Neuwahlen zu gelangen. Juristisch gesehen handele es sich um eine "negative Vertrauensfrage", jedoch dürfe ein Kanzler die Vertrauensfrage nicht dazu missbrauchen, zu einem für ihn günstigen Termin Neuwahlen herbeizuführen. Er müsse - so das Gericht - ernsthaft davon ausgehen, ohne Neuwahlen künftig nicht mehr über eine Mehrheit im Bundestag zu verfügen. Für die Feststellung einer solchen "instabilen Lage" hat das Verfassungsgericht dem Bundeskanzler einen weiten Beurteilungsspielraum zugebilligt. Der Bundespräsident hat sich grundsätzlich an die Einschätzung des Kanzlers zu halten, wenn sie plausibel begründet ist.Im Notfall hielt die KoalitionBei Helmut Kohl ging das Gericht davon aus, dass er seine Entscheidung plausibel begründet hatte. Durch den Wechsel der FDP vom sozialliberalen Regierungsbündnis in die Koalition mit der CDU/CSU seien erhebliche politische Turbulenzen entstanden, urteilten die Richter. Schließlich hatte die FDP von vorneherein klar gemacht, dass sie die Situation ohne Neuwahlen nur für eine Übergangszeit hinnehmen wollte. Der Wechsel zur Union war von den Wählern also nicht ausdrücklich legitimiert. So hielt es das Gericht für gegeben, dass Kohl ohne Neuwahlen nicht von einer stabilen Koalition mit der FDP ausgehen konnte. Ob das wirklich so war, darüber scheiden sich die Geister.Es ist kaum zu erwarten, dass die Karlsruher Richter heute von ihren damals aufgestellten Grundsätzen abrücken werden. Dafür spricht die Kontinuität der Rechtsprechung, die gerade beim Bundesverfassungsgericht sehr hoch ist. Wie also würde dort im Fall Schröder entschieden?Allein der Umstand, dass die SPD mit der Niederlage in NRW ein weiteres Bundesland verloren hat, kann die Auflösung des Bundestags ebenso wenig rechtfertigen wie die allgemeine Stimmungslage, die sich gegen Rot-Grün gewendet hat. Schröder wird seine Entscheidung damit begründen, dass er sich angesichts der Niederlagen bei den vergangenen Landtagswahlen und schwierigen sozialpolitischen Entscheidungen wie "Hartz IV" einem erheblichen politischen Druck ausgesetzt sieht, dem er nur mit einer klaren Mehrheit standhalten kann. Er könnte argumentieren, dass er sich angesichts des äußerst knappen Vorsprungs für Rot-Grün von nur neun Sitzen im Bundestag der Koalition auf Dauer nicht mehr sicher sein könne. Nebenbei müsse er noch an den unionsdominierten Bundesrat denken.Ob diese Begründung bereits ausreicht, um Bundespräsident Köhler und das Verfassungsgericht zu überzeugen, mag zweifelhaft sein, denn bislang hat die Koalitionsmehrheit im Notfall ja immer gehalten - für 29 Kanzlermehrheiten seit 2002 war sie gut. Allerdings hat sich der Kanzler durch die Ankündigung von Neuwahlen in der Öffentlichkeit selbst zur Disposition gestellt und damit Fakten geschaffen. Einfach weiterarbeiten mit den alten Mehrheiten wäre jetzt illusorisch und auch den Wählern kaum zu vermitteln. Es mag vielleicht ein wenig grotesk erscheinen - wie so manches in diesen Tagen - doch mit der Ankündigung von Neuwahlen hat Schröder tatsächlich jene "instabile Lage" herbeigeführt, die verfassungsrechtlich den Weg zu Neuwahlen öffnet. So wird der Verlust des politischen Vertrauens letztlich zur "self fulfilling prophecy": Eine Ankündigung des Kanzlers, die ihre Prämissen selber schafft.Michael Wrase ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin. Vorgezogene Bundestagswahl vom 6. März 1983ParteiErgebnis in ProzentCDU/CSU48,8SPD38,2FDP7,0Die Grünen5,6Sonstige0,4
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