Die Medien in Westeuropas waren voll des Lobes: Die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft (EG), wie sie damals hieß, einigten sich am 10. Dezember 1991 im südniederländischen Maastricht auf einen so noch nie geschlossenen Vertrag. Eine Wirtschafts- und Währungsunion sollte eine Ära der kleinen Schritten auf dem Weg zum geeinten Europa beenden. Kern des Agreements war der Entschluss, eine gemeinsame Währung zu schaffen – ab 1995 Euro genannt, wurde sie 1999 eingeführt und ersetzte ab 2002 in zunächst elf EU-Staaten die nationalen Währungen.
Manchen Kommentator erinnerte das Abkommen von Maastricht an das Schicksal des Werner-Plans von 1970. Das unter Federführung des damaligen luxemburgischen Premiers Pierre Werner ent
Werner entworfene Konzept zielte darauf, bereits ab 1980 eine gemeinsame Währung zu haben. Doch scheiterte das Vorhaben Mitte der siebziger Jahre, als es in die Turbulenzen nach dem Kollaps des Bretton-Woods-System geriet und erst der Umbruch der internationalen Währungsordnung abgewartet werden sollte. Schon damals war in einer ersten Stufe des Werner-Plans daran gedacht, die Wirtschafts- sowie Geld- und Kreditpolitik der EWG-Staaten zu koordinieren.Der Dankert-Plan20 Jahre nach Maastricht wird das Jubiläum kaum mit Jubelarien begangen, zu existenziell ist die Not der Eurozone, zu gefährdet der Euro. Die Kritik am Vertrag von 1991 entzündet sich daran, dass von ihm gesetzte Stabilitätskriterien für nationale Budgets wieder und wieder missachtet wurden – die Verstöße aber ohne Sanktionen blieben. Bisher lag die letzte Entscheidung über Geldstrafen nicht etwa bei einer supranationalen EU-Behörde, sondern wurde intergovernmental – das heißt, von den Finanzministern der Eurozone – getroffen. Und die wussten, sie konnten unter Umständen selbst in die gleiche missliche Lage geraten und zeigten Nachsicht. Man hat sich zwischen den Euro-Staaten zwar um eine Konvergenz im Finanzsektor bemüht, einem Abgleich der nationalen Wirtschaften jedoch zu wenig Beachtung geschenkt. Konsequenz: Wirtschaftsniveau und Wachstumsraten der Euro-Länder haben sich seit Maastricht nicht – wie erwartet – angenähert. Vielmehr wuchs die Kluft zwischen Staaten mit Handelsüberschüssen und solchen mit Handelsdefiziten. Dass der nationale Arbeitsmarkt davon nicht unberührt bleiben konnte, lag auf der Hand.Rückblickend ist zu fragen, warum 1991 die supranationalen Institutionen nur unzureichend gestärkt wurden, weshalb nicht mehr Wert auf eine gemeinsame Wirtschaftspolitik gelegt wurde. Man könnte erwidern, dass vor 20 Jahren niemand die Weltfinanzkrise von 2008 und die in ihrem Sog erzeugte Eurokrise habe voraussehen können. Doch wer so argumentiert, unterliegt einem Irrtum. Wegen künftiger Beschlussprozeduren wie der zu integrierenden Politikbereiche gab es vor dem Maastricht-Vertrag heftige Kontroversen, wie Protokollen der ab Ende 1990 stattfindenden zehn Verhandlungsrunden der EG-Mitgliedsstaaten zu entnehmen ist. Auf dem dritten Treffen dieser Art, am 4. März 1991, unterbreitete der niederländische Außenministers Pieter Dankert einen Plan, der vorsah, dass die Mitgliedsstaaten Souveränitätsrechte zugunsten des Europaparlaments und der EU-Kommission abgeben sollten. Das wäre – so Dankert – der beste Weg, einem einheitlichen Europa näher zu kommen und letztendlich einen europäischen Bundesstaat zu haben. Der Minister erntete Widerspruch bei den Franzosen, die dafür plädierten, die Entscheidungen innerhalb der angestrebten Europäischen Union weiterhin auf intergovernmentaler Basis zu fällen. Beim darauf folgenden Treffen am 15. April trat Luxemburg mit – gemessen an Dankerts Plan – entschärften Vorschlägen auf. Doch zielten auch sie auf stärkere Entscheidungsrechte der EU-Kommission und wurden zurückhaltend aufgenommen. Daraufhin ergriffen am 24. September 1991 die Niederländer noch einmal die Initiative und blieben dabei: Es müsse klar erweiterte Kompetenzen der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments geben. Mehrheitsvoten des Parlaments sollten Beschlüsse des EU-Ministerrates außer Kraft setzen können. Gegen diese Vorschläge wandten sich – angeführt von Großbritannien – die Vertreter der meisten Mitgliedsstaaten. Lediglich Deutschland und Spanien unterstützten die niederländische Position, die dann am 30. September förmlich zurückgewiesen wurde. Auf dem neunten Vorbereitungstreffen am 4. November 1991 einigte man sich auf die moderate Formulierung, dass der Vertrag über eine Wirtschafts- und Währungsunion die Möglichkeit einräumen sollte, bestimmte Befugnisse vom EU-Ministerrat auf supranationale EU-Institutionen zu übertragen. Es blieb jedoch bei der Dominanz intergovernmentaler Entscheidungsfindung, wie sie 1957 in den – die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft begründenden – Römischen Verträgen vereinbart wurde.Ein ähnliches Schicksal ereilte vor Maastricht auch die Vorschläge zur Politischen Union. Ihr wurde das Recht auf eine gemeinsame Wirtschaftspolitik bestritten, obwohl Ökonomen wie Bundesbankpräsident Karl Otto Pöhl eindringlich davor warnten, eine europäische Währung zu schaffen, ohne etwas für mehr wirtschaftliche Konvergenz zwischen den Mitgliedsländern zu tun.Damalige Versäumnisse Auf dem fünften Vorbereitungstreffen Mitte Mai 1991 hatte erstmals das Thema soziale Konvergenz auf der Tagesordnung gestanden. Doch reagierte vor allem Großbritannien mit einem solch vehementen Veto, dass ein zunächst vorgesehenes Kapitel über gemeinsame Sozialpolitik aus dem Entwurf des Maastricht-Vertrages gestrichen wurde. Immerhin kam es in Sachen Wirtschaftspolitik zu Kompromissen. Artikel 121 des Abkommens legte fest, dass sich die zentrale Wirtschaftslenkung im wesentlichen auf „multilaterale Überwachung“ zu beschränken habe und Mitgliedsstaaten verwarnt werden dürften. Zwangsmechanismen, um Empfehlungen der Europäischen Kommission durchzusetzen, wurden indes nicht vereinbart. Auch sollte das Europaparlament in den Überwachungsprozess kaum eingebunden sein.Einzig auf dem Finanzsektor konnten die Verfechter der supranationalen Lenkung mit der Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) einen Erfolg verbuchen. Im Finanzbereich durften die EU-Institutionen über Empfehlungen hinausgehen und sogar zu Zwangsmitteln wie Geldstrafen greifen. Jedoch wurde davon in den folgenden beiden Jahrzehnten kaum je Gebrauch gemacht.Es fragt sich, woher seinerzeit die weit verbreitete Genugtuung über den Vertrag von Maastricht kam, obwohl er doch ökonomisch und sozial erkennbar unausgewogen blieb, und nur unzureichende Durchgriffsmöglichkeiten gegenüber den Mitgliedsländern vereinbart wurden. Offenbar vertraute die Mehrzahl der Staatsmänner auf die Zwangsläufigkeit der in Maastricht vereinbarten technokratischen Integrationsprozesse, die 2009 im Lissabon-Vertrag ergänzt wurden. Das Vertrauen auf „die integrative Logik der Märkte“, nannte der Wirtschaftshistoriker Werner Abelshauser „die politische Lebenslüge der Gemeinschaft“.Der Vertrag von Maastricht wurde zwar kein Fehlschlag wie der Werner-Plan, aber er stellte alles andere als einen Durchbruch von der Gemeinschaft der Nationalstaaten zu einem europäischen Bundesstaat dar, wenn es auch bis zum Ausbruch der Eurokrise diese Deutung durchaus gab und von der Vorstufe eines europäischen Staatenbundes die Rede war. Vorschläge, eine Politische Union auf der Basis supranationaler Institutionen zu schaffen, über die in den Maastricht-Vorkonferenzen von 1991 gestritten wurde, werden heute wieder diskutiert und erscheinen vielen als Ausweg aus der gegenwärtigen Krise. Die Europäische Union wird nicht umhin kommen, die damaligen Versäumnisse aufzuarbeiten.