Integrationskurse Seit 1. Januar können und müssen neu Zugewanderte Deutschkenntnisse vorweisen. Menschen mit einer geringen Vorbildung haben es schwer
An der Tafel steht "Ich trage", gleich darunter "einen blauen Mantel" und "rote Schuhe". Im Sprachkurs der Deutsch-Ausländischen Begegnungsstätte in Hamburg-St. Pauli beschreiben die Teilnehmer die Kleidung ihres Tischnachbarn. Irina Sachow aus Weißrussland wirft einen rückversichernden Blick an die Tafel. Den richtigen Artikel zu wählen, das beschreibende Adjektiv und die entsprechenden Endungen zu finden, erfordert große Konzentration und kommt hier niemandem leicht über die Lippen. Seit knapp drei Monaten besuchen die 20 Frauen und Männer aus Ländern wie Ghana, Russland, Tschetschenien, Afghanistan, dem Libanon oder der Türkei den Kurs. Der Weg zu einer müheloseren Anwendung des Deutschen erscheint den meisten lang und steinig.
"Deut
"Deutsch ist schwer!", versichert Irina und schaut abermals an die Tafel, als ob dort die Bestätigung zu finden wäre. Die Kursleiterin schreibt gerade "Der blaue Mantel ist teuer" und unterstreicht dann verschiedene Endungen von "blau" im Nominativ und Akkusativ. In manchen Gesichtern spiegelt sich Ratlosigkeit, einige warten auf den fallenden Groschen. Bis zur selbstständigen Sprachverwendung auf dem Niveau B1, das die Bewältigung von Alltagssituationen voraussetzt und von den Sprechenden erwartet, auch Gefühle und Wünsche schriftlich niederlegen zu können, werden die meisten noch einige Zeit brauchen. Voraussichtlich weitaus länger, als es die Bundesregierung in der seit dem 1. Januar in Kraft getretenen Verordnung für Integrationskurse vorsieht. Zwar wirken die 600 Stunden Sprachkurs, die neu zugewanderten Ausländern und Spätaussiedlern nun rechtlich zustehen, großzügig bemessen. Doch für viele ist es äußerst schwierig, das Ziel B1 in einem - dem zeitlichen Anspruch entsprechenden - halben Jahr ganztägigen Unterrichts zu erreichen."Ob jemand in diesem Zeitraum das Niveau B1 erreicht, hat größtenteils mit seinem Bildungsstand zu tun", erklärt Annemarie Bruns-Schieck, die an einer Volkshochschule Kurse für Deutsch als Fremdsprache (DAF) organisiert. "Ein ehemaliger Traktorfahrer, der zehn Jahre lang keine Schule mehr besucht hat, tut sich äußerst schwer. Auch eine afghanische Frau, welcher der Schulbesuch unter den Taliban verboten war, hat mit der Fremdsprache Deutsch ihre Probleme." Für die Afghanin kommt erschwerend hinzu, dass sie aus einem völlig anderen Sprachraum kommt und ein anderes Alphabet beherrscht - falls sie lesen kann. Das bestätigt auch Elisabeth Schmidt, die langjährig bei einem privaten Bildungsträger tätig war: "Wenn jemand schon mehrere Sprachen gelernt hat und mit den Strukturen von Sprache vertraut ist, dann hat die Person eine gute Chance, sich in einem halben Jahr allein in Alltagssituationen zurechtzufinden. Ansonsten ist es unrealistisch, dass sie das Ziel B1 erreicht."Der Zeitaufwand wäre kein Problem, hinge nicht der Aufenthalt der zugewanderten Person wesentlich davon ab, ob die Prüfung zum Zertifikat Deutsch auf dem Sprachniveau B1 erfolgreich bestanden wird. So kann Ausländern nach dem ebenfalls nun in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn sie ihre Verpflichtung "zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs" verletzt haben. Ebenfalls müssen Ausländern für die Niederlassung über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung verfügen. Dies gilt als nachgewiesen, "wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde", der neben dem Sprachkurs einen dreißigstündigen Crashkurs über Kultur, Geschichte und Rechtsordnung Deutschlands beinhaltet.Nach der neuen Regelung haben einzig neu zuwandernde Ausländern und Spätaussiedlern sowie deren Familienangehörige einen Anspruch, aber auch die Verpflichtung, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Schon länger in Deutschland lebende Migranten oder EU-Bürgern können nur im Rahmen verfügbarer Plätze einen Kurs belegen. Wer ALG II oder Sozialhilfe bekommt, kann sich immerhin von den Kursgebühren befreien lassen. Für alle anderen Teilnehmer gilt, dass sie mit einem Euro pro Stunde knapp die Hälfte der Kursgebühren selbst tragen müssen. Wer mehr als 600 Stunden braucht, um das Sprachniveau B1 zu erreichen, muss selbst in die Tasche greifen. "Wiederholungen von Kursabschnitten auf eigene Kosten" seien möglich, heißt es im Konzept für Integrationskurse. Menschen, für die Lernen ungewohnt ist und die mehr Zeit brauchen, werden mit dieser Regelung finanziellen Härten ausgesetzt. So bekommt Aziza Özdamar aus der Türkei, die vor anderthalb Jahren nach Deutschland verheiratet wurde, zwar im nächsten Vierteljahr ihren Deutschkurs bezahlt. Wenn jedoch das Stundenkontingent ausgeschöpft ist, liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie weiterhin Deutsch lernen kann - oder muss. Verfügt sie oder ihr Mann über Geld, wird sie für den Kurs aufkommen müssen, will sie ihren Aufenthaltsstatus nicht gefährden.Doch nicht nur die Sprachschüler, sondern auch die Einrichtungen sind vor finanzielle und organisatorische Probleme gestellt. Genau 2,05 Euro bekommt der Träger pro Teilnehmer und Stunde, bei der idealen Höchstzahl von 25 Teilnehmern erreicht man die Summe von 51,25 Euro - eine Summe, von der Dozenten, Räume, Material und der Verwaltungsaufwand getragen werden müssen. Das begründet die Sorge so mancher Kursleiterin, dass ihr Honorar sinken wird. Gleichzeitig können die Anbieter von Integrationskursen derzeit noch nicht abschätzen, wie viele Bewilligungen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilen wird. Planen ist also schwer. Außerdem wird der Verwaltungsaufwand, selbst im Vergleich zu den bisher geförderten Integrationskursen größer. "Es gibt verschiedene Gruppen von Migranten: welche die verpflichtet werden und welche, die berechtigt sind", erzählt Ingeborg Wilms, die langjährig für die Planung von DAF-Kursen an der Hamburger VHS mitverantwortlich war. "Es gibt Aussiedler und Ausländer. Und für jede Gruppe sind die Regelungen etwas anders." Dozentn sollen Anwesenheitslisten führen und gegebenenfalls die Ausländerbehörde über den Kursbeginn und etwaige Fehlzeiten informieren. Unbegründetes Fehlen führt zu einer Kürzung von Sozialleistungen. Zusätzlich hat das Bundesamt angekündigt, Beamte würden unangemeldet in Kursen erscheinen, Dokumente prüfen, den Unterricht beobachten und Lehrkräfte und Teilnehmende befragen.Die Besucher des Deutschkurses an der Deutsch-Ausländischen Begegnungsstätte verstehen all jene Regelungen nur teilweise. Für das nächste Vierteljahr haben die meisten jedoch schon erste Antworten vom jeweiligen Träger über die Weiterführung des Deutschkurses erhalten. "Ja, das Sozialamt zahlt das nächste Vierteljahr", sagt Irina, andere befürchten, sie müssten für einen Teil der Kursgebühren aufkommen. Der Spätaussiedler Sergej Leskow darf wiederum nur einen Teilzeitkurs besuchen, "weil ich diesen Deutschkurs wiederhole und darum keinen Anspruch mehr habe", erklärt er. So habe ihn das Sozialamt aufgefordert, er solle sich die Nachmittage "für einen Ein-Euro-Job" freihalten. Die anderen Kursteilnehmer hören interessiert zu, nur Robert Gordon aus Ghana schüttelt irritiert den Kopf. "Aber es gibt doch keine Arbeit!", ruft er aus. Er hat sich vom Sprachunterricht bessere Chancen bei der Stellensuche versprochen. Ob ihm das nächste Vierteljahr ausreichende Deutschkenntnisse für eine vom Bundesamt angestrebte "Integration in den Arbeitsmarkt" vermittelt, ist fraglich, denn selbst das Sprachniveau B1 reicht für qualifizierte Tätigkeiten meist nicht aus. So wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als im Anschluss an die geförderten 600 Stunden Deutschkurs die Steigerungsformen im Deutschen zu lernen: "Der blaue Mantel ist zu teuer!", wird er dann sagen können, "denn ich muss meinen Deutschkurs selbst bezahlen".
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