Gerhard Schindler kann die Aufregung gar nicht verstehen. Der Chef des Bundesnachrichtendienstes sieht sich zu Unrecht der Kritik ausgesetzt. Der deutsche Auslandsgeheimdienst sei keinesfalls ein „willfähriges Werkzeug“ der USA. Medien hatten berichtet, der BND habe im Auftrag der US-Amerikaner europäische Politiker und Unternehmen ausspioniert (siehe Info). Jetzt verspricht die Bundesregierung Aufklärung. Wie oft haben wir das schon gehört? Die jüngsten Enthüllungen belegen erneut, dass die Kontrollorgane der Geheimdienste versagt haben. Offiziell zuständig sind das Bundeskanzleramt und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags. Insbesondere die parlamentarische Kontrolle vermittelt lediglich eine Illusion: Sie ist ein Placebo, ein
lacebo, ein makabrer Witz.„Was wir wissen, ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen, ist ein Ozean.“ Mit diesen Worten von Isaac Newton lässt sich am besten der (Un-)Wissensstand der gewählten Volksvertreter über die Geheimdienste in unserem Land veranschaulichen. Nur mit einer umfassenden und effektiven Kontrolle der Geheimdienste lassen sich Bürgerrechte und Demokratie wirksam schützen.Placeholder infobox-1Derzeit haben neun Abgeordnete des Bundestags die Aufgabe, zu überprüfen, ob die Regierung die 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geheimdienste effektiv kontrolliert. Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt in der Regel einmal im Monat für knappe drei Stunden. Alleine diese Zahlen belegen den Alibicharakter dieser Geheimdienstkontrolle. Dem Gremium mangelt es jedoch nicht nur an zeitlichen und personellen Ressourcen, sondern auch an den gesetzlichen Grundlagen, die eine wirksame Kontrolle sicherstellen könnten.Die Abgeordneten brauchen mehr Unterstützungspersonal, darüber wird jetzt diskutiert. Diese Forderung ist auch richtig. Es muss aber noch viel mehr getan werden. Die Abgeordneten brauchen mehr Informationen, die Opposition benötigt mehr Minderheitenrechte, falsche Auskünfte von Regierungsmitgliedern müssen mit Sanktionen bestraft werden und in der Kontrolle sollten Richter eine stärkere Rolle spielen.Eine MärchenstundeErstens: Zwingende Voraussetzung jeder Kontrolle ist die Möglichkeit, sich vollständige Kenntnis von den Vorgängen zu verschaffen. Gegenwärtig obliegt es allein der Bundesregierung, das Kontrollgremium über die Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes zu informieren. Sie soll über die „allgemeine Tätigkeit“ der Nachrichtendienste sowie über Vorgänge von „besonderer Bedeutung“ berichten. Das Gesetz verrät jedoch nicht, was das konkret heißt. Damit fehlen Maßstäbe, anhand derer man überprüfen könnte, ob sich die Bundesregierung an das Gesetz hält. Es steht im völligen Belieben der Bundesregierung, zu entscheiden, welche Vorgänge sie dem Gremium im Rahmen ihrer Unterrichtungsverpflichtung mitteilt – und welche nicht. In Sicherheitskreisen werden deshalb die Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums spöttisch als „Märchenstunde“ bezeichnet.Die Kontrolleure sind zur Ausübung ihrer Aufgaben auf die Informationen des Personenkreises angewiesen, der Gegenstand ihrer Überwachung ist. Das erinnert an einen Angeklagten, der selbst über den Umfang der Beweisaufnahme entscheiden kann. Ein Freispruch wäre gewiss. Deswegen wäre das Gremium weitgehend arbeitslos – wenn es keine investigativen Journalistinnen und Journalisten gäbe. Diese liefern im Regelfall die Tatsachen, die das Gremium zum Nachfragen anregen oder gar zwingen.Das ist jedoch ein untragbarer Zustand. Der Gesetzgeber sollte deswegen die Regierung an die kurze Leine legen. Dazu ist es erforderlich, die Informationspflicht durch sogenannte Regelbeispiele im Gesetz zu konkretisieren. Es müssten typische Sachverhalte genannt werden, die dem Gremium regelmäßig zu berichten sind. So sollten etwa sämtliche Dienstvorschriften über den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und über den Austausch von Informationen mit inländischen oder ausländischen Stellen und deren Änderungen dem Gremium mitgeteilt werden müssen. Vor dem Hintergrund der Enthüllungen von Edward Snowden müsste das Gesetz die Regierung zudem verpflichten, alle Überwachungsprogramme, die die Geheimdienste anwenden, zum Beispiel Prism, dem Gremium vorzustellen.Schließlich muss gesichert werden, dass sich Whistleblower direkt und ohne Angst vor Repression an das Gremium wenden können. Solche Hinweisgeber aus den Geheimdiensten müssen auch vor Sanktionen ihrer Dienstherren geschützt werden. Sie brauchen Anonymität und Straffreiheit.Zweitens: Die Abgeordneten benötigen nicht nur eine bessere Informationsbasis, sondern auch Minderheitenrechte. Im Gesetz sind sämtliche Kontrollrechte als Rechte des gesamten Gremiums definiert. Das heißt, die Mehrheit entscheidet, ob und in welchem Umfang die Arbeit ausgeübt wird. Damit haben es die Koalitionsfraktionen in der Hand, zugunsten der Regierung eine „kontrollfreie Zone“ zu errichten. Die Erfahrung zeigt, dass es den Regierungsfraktionen nicht wesensfremd ist, bei der Kontrolle der eigenen Regierung Antriebsarmut an den Tag zu legen. Sämtliche Kontrollrechte müssen daher Minderheitenrechte sein, von denen die Opposition eigenständig Gebrauch machen kann.Ad absurdumDrittens: Zu jeder effektiven Kontrolle gehören Sanktionsmöglichkeiten. Eine Kontrolle ohne Strafe ist wie ein Wachhund ohne Gebiss. Im Gremium besteht Geheimhaltungspflicht. Deswegen ist es den Abgeordneten grundsätzlich verwehrt, über Missstände und Defizite, die bei der Kontrolle zutage gefördert werden, öffentlich zu berichten. Damit fehlt das wirkungsvollste Sanktionsinstrument, das im politischen Meinungskampf besteht: die öffentliche Kritik an der Regierungsarbeit. Wenn die Oppositionsabgeordneten im Gremium hartnäckig und erfolgreich arbeiten, indem sie Regierungsversagen oder sogar Rechtsbrüche aufdecken, ist die Regierung durch die Geheimhaltungspflicht der Gremiumsmitglieder vor öffentlicher Kritik geschützt. Die Opposition muss schweigen und die Früchte ihrer Arbeit mit ins Grab nehmen. Der Anspruch auf eine effektive Kontrolle wird so ad absurdum geführt, obwohl offenkundig ist, dass Rechtsbrüche niemals geheimhaltungsbedürftig sein dürfen.Die bestehenden Möglichkeiten für öffentliche Stellungnahmen müssen deswegen reformiert werden. Wenn ein Fünftel der Ausschussmitglieder dies beantragen, sollten sie den Bundestag über Gesetzesverstöße und Verletzungen der Unterrichtungspflichten schriftlich und mündlich informieren dürfen. Das kann und darf auch zu einer öffentlichen Debatte im Plenum des Parlaments führen.Placeholder authorbio-1Außerdem brauchen wir ein Sonderstrafrecht für die Geheimdienstkontrolle. Solange es das nicht gibt, haben die Beamten der Nachrichtendienste und des Kanzleramts gewissermaßen eine Lizenz zum Lügen und zum Gesetzesbruch. Dabei ist es gerade bei der Geheimdienstkontrolle von besonderer Wichtigkeit, Gesetzesbrüche auch strafrechtlich zu verfolgen. Es ist ein unerträglicher Widerspruch, dass zurzeit das Schwarzfahren – bei dem es häufig um Beträge von weniger als fünf Euro geht – strafwürdiges Unrecht darstellt, während das Belügen des Bundestags, also eine schwere grundrechtsrelevante Gesetzesverletzungen durch die Nachrichtendienste, ohne strafrechtliche Auswirkung bleibt.Vorrangig sind Strafen nötig, wenn Geheimdienstmitarbeiter ihre Vorgesetzten und das Parlamentarische Kontrollgremium nicht, falsch oder irreführend informieren. Auch bei Befragungen im Kontrollgremium sollten Falschaussagen strafrechtliche Konsequenzen haben. Zudem müssen grundrechtsrelevante Gesetzesverletzungen in der Geheimdienstarbeit – insbesondere bei Erhebung und Verarbeitung von privaten Daten – strafrechtlich geahndet werden. Das gilt auch für unterlassene oder fehlerhafte Kontrollen durch Dienstvorgesetzte. Schließlich müssen Regierungsmitglieder bei Verstößen gegen die Unterrichtungspflicht mit spürbaren Geld- und Freiheitsstrafen belegt werden.Ein solches Sonderstrafrecht für Amtsträger im Bereich der Geheimdienstkon-trolle würde ganz entscheidend dazu beitragen, Rechtsverletzungen vorzubeugen und sie zu unterbinden. Gerade bei Amtspersonen besteht nämlich eine erhöhte Abschreckungswirkung. Es drohen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern auch der Verlust des Amtes mit allen damit verbundenen Konsequenzen wie dem Verlust von Pensionsansprüchen.Viertens: Eine erfolgreiche Kontrolle steht und fällt mit der fachlichen Eignung des eingesetzten Personals. Die Erfahrungen zeigen, dass die Abgeordneten im Parlamentarischen Kontrollgremium ihr Kontrollverständnis allzu oft den Regeln politischer Alltagsopportunität unterwerfen. Um dies zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Rechtstreue die Oberhand behält, sollte sich das Gremium je zur Hälfte aus Abgeordneten und Richtern zusammensetzen.Der Diskurs über diese und andere Reformüberlegungen ist längst überfällig. Wir sollten nicht bis zum nächsten Geheimdienstskandal warten. Albert Camus schrieb einmal, es gebe keine Gerechtigkeit, es gebe nur Grenzen. Das ist wahr. Die Nachrichtendienste benötigen klare Grenzen. Sie verlaufen zwischen der unerlässlichen Heimlichkeit geheimdienstlicher Arbeit und der Unheimlichkeit eines Geheimdienstes in einer demokratischen Gesellschaft.
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