„Jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt, findet sich umstellt von Dilemmata. Es gibt keine einfachen Antworten, keine klaren Lösungen, kein evident richtig und offenkundig falsch.“ – zeit.de
Und wie wollen wir sterben? Der Wunsch, in vertrauter Umgebung schmerzfrei aus der Welt zu scheiden – wir alle kennen ihn. Doch wie oft geht er in Erfüllung? Was dürfen wir hoffen?
Wir wollen in Würde sterben. Aber Krankheiten, Unfälle, Kriege, Hunger, Verzweiflung – biologische oder äußere Anlässe können uns die Würde, die wir für die letzten Stunden erhoffen, nehmen. Was aber wäre, wenn wir selbst über das Ende unseres Lebens entscheiden könnten?
Wir könnten Hand an uns legen. Aber der Sprung von der Brücke, der Schnitt in die Pulsadern, der auf uns zu rasende Zug – dies sind nicht die Wege, die wir beschreiten wollen. Unser Tod soll nicht erschrecken, er soll andere nicht behelligen, er soll selbst bestimmt und friedlich sein. Können wir diese Entscheidung für uns treffen und auf Beistand hoffen?
Nach geltendem deutschem Recht ist dies nicht möglich. Paragraf 217 des Strafgesetzbuches in der Fassung vom Dezember 2015 verbietet die „geschäftsmäßige Förderung“ von Suizid.
Dagegen haben Privatpersonen, Sterbebegleiter, Ärzte, Sterbeorganisationen, Pfleger und Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verbot – so die Beschwerdeführer – verletze ihre Grundrechte. Denn wenn der Staat Sterbehilfe verbiete, so verwehre er das Recht auf selbst bestimmtes Sterben. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die ärztliche Beihilfe zum Suizid zugelassen.
Ferdinand von Schirachs neues Stück handelt vom Tod. Es handelt von Fragen, die menschliche Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung betreffen. Von Fragen, die im Spannungsfeld von Moral, Christentum und Politik seit Jahren unterschiedlich und leidenschaftlich diskutiert werden.