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Die Behörden gehen weiter gegen den Aufruf zur Blockade des für den 13. Februar in Dresden geplanten Nazi-Aufmarsches vor. Das Landeskriminalamt Sachsen hat Berichten zufolge beim zuständigen Provider United-Domains AG die Abschaltung der Website Dresden-Nazifrei.de verlangt (die Verfügung hier als pdf - via Netzpolitik.org). Inzwischen ist die Seite nicht mehr direkt erreichbar - allerdings noch über diverse Mirror (hier eine aktuelle Liste). Außerdem ist die Seite jetzt auch hier unter neuer Domain zu finden, wo es auch einen Spendenaufruf gibt, da die Angelegenheit angesichts des Vorgehend der Staatsanwaltschaft immer teurer wird.

Während die Repression wegen des angeblichen Aufrufs zu Straftaten zügig neue Höhe erklimmt, zeigt der schwarz-gelbe Versuch, mit der Änderung des Versammlungsrechtsin Sachsen eine Lex 13. Februar zu schaffen deutliche Schwächen: Nach Ansicht des Leipziger Verwaltungsrechtlers Professor Jochen Rozek kann die Stadt Dresden die Neonazi-Aufmärsche nicht verbieten, weil sie nach der vergangene Woche durchgesetzten Novelle womöglich gar nicht zuständig ist: Dem Landtag sei bei der Verabschiedung des Gesetzes „ein elementarer Fauxpas unterlaufen“, sagte Rozek gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten - die Zuständigkeit dafür, wer das Gesetz vollziehen soll, sei nicht eindeutig geklärt.

Der Verfassungsrechtler Clemens Arzt meint zudem, das Gesetz verstoße gegen sich selbst: Paragraf 15 des neuen Versammlungsgesetzes erlaubt das Verbot einer Versammlung, wenn diese die Nazi-Herrschaft und deren Verantwortung für den II. Weltkrieg „leugnet, verharmlost oder gegen die Verantwortung anderer aufrechnet“ - und genau das werde im Gesetz getan, behauptet Arzt - die Novelle selbst verharmlose das NS-Regime das sie diese „mit den Verhältnissen in der DDR gleichstellt“.

Was bisher geschah:
Proteste gegen Dresdner Naziaufmarsch kriminalisiert - hier
Dresdner Plakat: Handschellen wegen Soliaktion - hier

jayne über die Änderung des Versammlungsrechts in Sachsen - hier
Interview mit Grit Hannefort vom Kulturbüro Sachsen - hier

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