Kollateralschaden Clubkultur

Ton & Text Ab 2013 sollen die neuen GEMA-Tarife für „Tanzveranstaltungen“ gelten. Zuallererst über die Klinge springen dabei die „echten“ Clubs
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Es gibt einen Tarif „für regelmäßige Musikwiedergaben mittels Tonträgern in Table-Dance-Lokalen, Striptease-Lokalen usw.“, einen für Varietés und Zirkusunternehmen, einen für Straßen- und Dorffeste, einen für Verwendung von Musik bei Wortkabaretts. Und natürlich einen für „Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe“. Elf Preislisten regeln derzeit, was jemand, der in irgendeinem Etablissement Musik von einem Tonträger zu Gehör bringt, an die GEMA abführen muss. Die ist dafür zuständig, dass die Komponisten und Texter ihren Teil abbekommen. Wie sie das tut, ist in so ziemlich allen Teilaspekten ein schwer umstrittener Vorgang. Vom Ende her gedacht vor allem, weil der sogena