Ende April beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zu Internetsperren und löste einen Sturm der Entrüstung aus. Die Argumente der Gegner im Diskurs-Check
Nur vier Tage, dann war das Ziel erreicht. Nun sage keiner mehr, das Internet würde die Politik nicht verändern. Am 4. Mai stellte Franziska Heine aus Friedenau ihre Petition gegen die geplante Sperre von Kinderporno-Seiten auf die Internet-Seite des Deutschen Bundestags. Am 8. Mai schon hatte der Text mehr als 50.000 Unterstützer gefunden – womit sich laut Gesetz der Petitionsausschuss mit der Eingabe befassen muss. Ein Geschwindigkeitsrekord in der Geschichte des Bundestags. Und die Unterstützung reißt nicht ab: Inzwischen hat der Text mehr als 70.000 Mitzeichner.
Ende April hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der im Sommer das Parlament passieren soll. Demnach soll das Bundeskriminalamt (BKA)
Kinderschutz oder Netzzensur?Ende April hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der im Sommer das Parlament passieren soll. Demnach soll das Bundeskriminalamt (BKA) künftig Listen mit Seiten führen, die Kinderpornos zeigen oder darauf verweisen. Anbieter von Internetzugängen müssten diese Webseiten für Nutzer sperren und deren Verbindungsdaten speichern.„Ein Eingriff in die Grundrechte!“, wettern die Gegner. Und haben Familienministerin von der Leyen den Titel „Zensursula“ verpasst. Doch sind die Argumente so stark, wie ihr überzeugter Ton glauben macht? In den Debatten tauchen vier Argumentationsstränge immer wieder auf.Das Zensur-Argument: „Es ist unklar, nach welchen Kriterien das BKA eine Webseite auf die Sperrliste setzt. Das öffnet unkontrollierter Zensur durch die Polizei Tür und Tor.“Diese ernst zu nehmende Befürchtung liegt wohl allen anderen Einwänden zu Grunde. Zu denken geben sollte jedoch, dass die Gegner bisher keine Seite aus dem Ausland angeführt haben, durch deren Sperrung die Freiheit willkürlich eingeschränkt wurde. Deutschland ist in Sachen Internetsperren nämlich keineswegs Vorreiter: Norwegen, Dänemark, Schweden, Italien und Finnland blockieren schon seit Jahren Internetseiten mit Kinderpornos. Spätestens bis zum Start der Bundestagsdebatte sollten Beispiele präsentiert weden, welche verdeutlichen, dass eine reale Gefahr für die Freiheit besteht.Das Speicherargument: „Die Speicherung der Nutzerdaten macht selbst jene zu Verdächtigen, die nur versehentlich auf eine gesperrte Seite klicken.“Justizministerin Brigitte Zypries betont, dass die Daten nur mit einem richterlichem Beschluss von den Internet-Anbietern angefordert werden dürfen. In der Praxis wird es jedoch Ausnahmen geben, zum Beispiel für die Geheimdienste. Allerdings verschärft der neue Entwurf nicht wesentlich die Probleme, die durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entstanden sind: Viele Server speichern die aufgerufenen Webseiten der Nutzer heute schon. Künftig werden höchstens jene Surfer etwas leichter auffallen, die vermehrt nach verbotenen Seiten suchen. Insofern ist die gegenwärtige Diskussion nur abgeleitet vom Umstand, dass vorsorglich Daten unbescholtener Bürger gespeichert werden, ob sie wollen oder nicht. Soll das Argument seine volle Kraft entfalten, müsste gezeigt werden, dass die Kinderporno-Hatz einer der gefürchteten Anwendungsfälle der Vorratsdatenspeicherung ist.Das Effektivitätsargument: „Die vorgesehenen Sperren sind leicht zu umgehen.“In der Tat kann ein einigermaßen versierter Computernutzer die Blockade leicht durchbrechen. Dennoch verfangen sich die Gegner hier in einem Widerspruch: Wenn die Sperre so leicht umgangen werden kann, dann bedeutet das für Zensurgegner vielleicht ein paar Unbequemlichkeiten, aber keine Gefahr für die Freiheit. Wichtig wäre: sich entscheiden. Und Maß halten: Der Vorschlag des Chaos Computer Club etwa, lieber Kinderporno-Server zu sperren geht in seiner Reichweite noch über den Gesetzesentwurf hinaus. Das Kalkül ist wohl, dass vor einer Server-Abschaltung rechtlich höhere Hürden stehen als vor einer Seitensperre. Aber wer mit der Effektivität von Gesetzen argumentiert, kann nicht umhin, zuzugeben, dass jede juristisch korrekte Serverabschaltung immer länger dauern wird als das Kopieren der Daten auf einen anderen Server.Das Dammbruchargument: „Jetzt sollen nur Kinderporno-Seiten auf die Sperrliste, aber bald schon werden Seiten zum Musik-Download hinzukommen, dann Glückspiel-Seiten, dann Seiten, die zum zivilen Ungehorsam aufrufen.“Dieses Argument zeigt, wie schwach das Vertrauen in die politische Debattenkultur und die Macht des besseren Arguments hierzulande ist. Ob dies nun angesichts schwerfälliger Institutionen berechtigt ist oder nicht: Der Erfolg der Petition zeigt, dass immer noch kritische Öffentlichkeiten entstehen – auch wenn diese natürlich immer einen Anlass brauchen, um die Aufmerksamkeit zu fokussieren.Bemerkenswert ist, dass dieses Phänomen gerade im Fall von Kinderpornos seine Leistungsfähigkeit beweist. Schließlich wollte Ursula von der Leyen die Gegner der Internetsperre in einer diskursiven Zwickmühle fangen: Wer kann schon ernsthaft etwas gegen einen Schutz vor Kinderpornos haben? Die Gleichsetzung von Sperrgegnern und Pädophilen ist der Familienministerin bisher nicht gelungen (vgl. hierzu den Community-Blog auf S. 27).Damit das so bleibt, müsste die Internetgemeinde jedoch bald eigene Vorschläge präsentieren, wie zugleich effektiv und freiheitsschonend gegen Kinderpornos vorgegangen werden kann. Die Deutsche Kinderhilfe hat schon eine Unterschriftenaktion für das Gesetz angekündigt. Die einzige Idee in dieser Richtung steht bisher in einem Nebensatz auf der Webseite des Chaos Computer Clubs: mehr Geld und Beamte für die Polizei. Na ja.Einige Blogger orakeln schon, dass politische Netzbewegungen zum Aufstieg einer eigenen Partei führen könnten – ähnlich wie es damals bei der Umweltbewegung und den Grünen war. Bis es so weit ist, wird die Netzgemeinde noch ein bisschen debattieren müssen. Die Petition ist aus einer Diskussion auf Twitter entstanden. Dort sind Beiträge bis 140 Zeichen zugelassen. Um zu überzeugenden Ergebnissen zu kommen, müssen künftige Diskussion wohl auch an anderer Stelle stattfinden.