Politik

Kinderpornographie | 14.05.2009 05:00 | Steffen Kraft

Wappnet euch doch bitte besser

Ende April beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zu Internetsperren und löste einen Sturm der Entrüstung aus. Die Argumente der Gegner im Diskurs-Check

Nur vier Tage, dann war das Ziel erreicht. Nun sage keiner mehr, das Internet würde die Politik nicht verändern. Am 4. Mai stellte Franziska Heine aus Friedenau ihre Petition gegen die geplante Sperre von Kinderporno-Seiten auf die Internet-Seite des Deutschen Bundestags. Am 8. Mai schon hatte der Text mehr als 50.000 Unterstützer gefunden – womit sich laut Gesetz der Petitionsausschuss mit der Eingabe befassen muss. Ein Geschwindigkeitsrekord in der Geschichte des Bundestags. Und die Unterstützung reißt nicht ab: Inzwischen hat der Text mehr als 70.000 Mitzeichner.

Mehr zum Thema:

Kinderschutz oder Netzzensur?

Ende April hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der im Sommer das Parlament passieren soll. Demnach soll das Bundeskriminalamt (BKA) künftig Listen mit Seiten führen, die Kinderpornos zeigen oder darauf verweisen. Anbieter von Internetzugängen müssten diese Webseiten für Nutzer sperren und deren Verbindungsdaten speichern.

„Ein Eingriff in die Grundrechte!“, wettern die Gegner. Und haben Familienministerin von der Leyen den Titel „Zensursula“ verpasst. Doch sind die Argumente so stark, wie ihr überzeugter Ton glauben macht? In den Debatten tauchen vier Argumentationsstränge immer wieder auf.

Das Zensur-Argument: „Es ist unklar, nach welchen Kriterien das BKA eine Webseite auf die Sperrliste setzt. Das öffnet unkontrollierter Zensur durch die Polizei Tür und Tor.“

Diese ernst zu nehmende Befürchtung liegt wohl allen anderen Einwänden zu Grunde. Zu denken geben sollte jedoch, dass die Gegner bisher keine Seite aus dem Ausland angeführt haben, durch deren Sperrung die Freiheit willkürlich eingeschränkt wurde. Deutschland ist in Sachen Internetsperren nämlich keineswegs Vorreiter: Norwegen, Dänemark, Schweden, Italien und Finnland blockieren schon seit Jahren Internetseiten mit Kinderpornos. Spätestens bis zum Start der Bundestagsdebatte sollten Beispiele präsentiert weden, welche verdeutlichen, dass eine reale Gefahr für die Freiheit besteht.

Das Speicherargument: „Die Speicherung der Nutzerdaten macht selbst jene zu Verdächtigen, die nur versehentlich auf eine gesperrte Seite klicken.“

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Justizministerin Brigitte Zypries betont, dass die Daten nur mit einem richterlichem Beschluss von den Internet-Anbietern angefordert werden dürfen. In der Praxis wird es jedoch Ausnahmen geben, zum Beispiel für die Geheimdienste. Allerdings verschärft der neue Entwurf nicht wesentlich die Probleme, die durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entstanden sind: Viele Server speichern die aufgerufenen Webseiten der Nutzer heute schon. Künftig werden höchstens jene Surfer etwas leichter auffallen, die vermehrt nach verbotenen Seiten suchen. Insofern ist die gegenwärtige Diskussion nur abgeleitet vom Umstand, dass vorsorglich Daten unbescholtener Bürger gespeichert werden, ob sie wollen oder nicht. Soll das Argument seine volle Kraft entfalten, müsste gezeigt werden, dass die Kinderporno-Hatz einer der gefürchteten Anwendungsfälle der Vorratsdatenspeicherung ist.

Das Effektivitätsargument: „Die vorgesehenen Sperren sind leicht zu umgehen.“

In der Tat kann ein einigermaßen versierter Computernutzer die Blockade leicht durchbrechen. Dennoch verfangen sich die Gegner hier in einem Widerspruch: Wenn die Sperre so leicht umgangen werden kann, dann bedeutet das für Zensurgegner vielleicht ein paar Unbequemlichkeiten, aber keine Gefahr für die Freiheit. Wichtig wäre: sich entscheiden. Und Maß halten: Der Vorschlag des Chaos Computer Club etwa, lieber Kinderporno-Server zu sperren geht in seiner Reichweite noch über den Gesetzesentwurf hinaus. Das Kalkül ist wohl, dass vor einer Server-Abschaltung rechtlich höhere Hürden stehen als vor einer Seitensperre. Aber wer mit der Effektivität von Gesetzen argumentiert, kann nicht umhin, zuzugeben, dass jede juristisch korrekte Serverabschaltung immer länger dauern wird als das Kopieren der Daten auf einen anderen Server.

Das Dammbruchargument: „Jetzt sollen nur Kinderporno-Seiten auf die Sperrliste, aber bald schon werden Seiten zum Musik-Download hinzukommen, dann Glückspiel-Seiten, dann Seiten, die zum zivilen Ungehorsam aufrufen.“

Dieses Argument zeigt, wie schwach das Vertrauen in die politische Debattenkultur und die Macht des besseren Arguments hierzulande ist. Ob dies nun angesichts schwerfälliger Institutionen berechtigt ist oder nicht: Der Erfolg der Petition zeigt, dass immer noch kritische Öffentlichkeiten entstehen – auch wenn diese natürlich immer einen Anlass brauchen, um die Aufmerksamkeit zu fokussieren.

Bemerkenswert ist, dass dieses Phänomen gerade im Fall von Kinderpornos seine Leistungsfähigkeit beweist. Schließlich wollte Ursula von der Leyen die Gegner der Internetsperre in einer diskursiven Zwickmühle fangen: Wer kann schon ernsthaft etwas gegen einen Schutz vor Kinderpornos haben? Die Gleichsetzung von Sperrgegnern und Pädophilen ist der Familienministerin bisher nicht gelungen (vgl. hierzu den Community-Blog auf S. 27).

Damit das so bleibt, müsste die Internetgemeinde jedoch bald eigene Vorschläge präsentieren, wie zugleich effektiv und freiheitsschonend gegen Kinderpornos vorgegangen werden kann. Die Deutsche Kinderhilfe hat schon eine Unterschriftenaktion für das Gesetz angekündigt. Die einzige Idee in dieser Richtung steht bisher in einem Nebensatz auf der Webseite des Chaos Computer Clubs: mehr Geld und Beamte für die Polizei. Na ja.

Einige Blogger orakeln schon, dass politische Netzbewegungen zum Aufstieg einer eigenen Partei führen könnten ­– ähnlich wie es damals bei der Umweltbewegung und den Grünen war. Bis es so weit ist, wird die Netzgemeinde noch ein bisschen debattieren müssen. Die Petition ist aus einer Diskussion auf Twitter entstanden. Dort sind Beiträge bis 140 Zeichen zugelassen. Um zu überzeugenden Ergebnissen zu kommen, müssen künftige Diskussion wohl auch an anderer Stelle stattfinden.

 
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Kommentare
tehabe schrieb am 14.05.2009 um 09:21
Mir scheint als wenn der Autor sich nicht mit den Argumenten der Zensurgegner beschäftigen wollte, denn sonst wäre da nicht so eine oberflächige Kritik heraus gekommen. Nur mit einem hat er recht, die Diskussion zeigt wie groß der Vertrauensverlust gegenüber der Regierung schon ist, dieser Resultiert u.a. aus dem sog. Kampf gegen den Terrorismus, der auf dem Rücken unserer Freiheit ausgetragen wird.

Doch mit allen anderen Punkten zeigt der Autor nur, dass er er die Diskussion um die Internetsperren nicht verstanden hat oder nicht verstehen wollte. Bei der Ausweitung der Sperren geht es um die Begehrlichkeiten die bei vielen Maßnahmen der Regierung kommen, Beispiele dafür sind die Vorratsdatenspeicherung oder die Lkw-Maut. Und der Gesetzentwurf lässt dies sogar zu, eine Einschränkung auf Kinderpornografie findet nicht statt. Genauso wenig eine transparente Kontrolle, denn der Besitz oder die Weitergabe wäre eine strafbare Handlung.

Die Speicherung der IP-Adressen an den Stoppschildern ist auch nur eine logische Konsequenz aus den Sicherheitsdiskussionen der letzten Jahre. Bei der Lkw-Maut war am Anfang auch nur die Rede von Speicherung für die Abrechnung. Am Ende bedauerte Schäuble, dass man damals nicht auch die Nutzung für die Strafverfolgung ins Gesetz geschrieben hat. Man muss heute weiterdenken als die Regierung, um sie zu stoppen.

Die Effektivität der Internetsperren mit Hilfe des DNS ist gleich null, dies hat selbst das LG Hamburg erkannt. Nun wird es dabei sicherlich nicht bleiben. Jedoch werden andere Filter wirklich dieses sein und wenn man bedenkt, dass Provider nicht einmal die E-Mails ihrer Kunden nach Spam filtern dürfen, wenn die Kunden das nicht wollen ...

Die CCC-Forderung nach Abschaltung von solchen Server kommt ja nicht von ungefähr, sie zielt auf einen Widerspruch in der Argumentation von der Leyens ab. Sie sagt, die Sperren seien notwendig, weil man an die Server nicht ran kann. Dabei ergaben die bekannt gewordenen Filterlisten aus Skandinavien, dass die große Mehrheit der Server in westlichen Staaten liegen, an die man eben doch ran kann. So ist eben die Frage berechtigt, wieso solche Angebote nicht gelöscht und die Betreiber auswendig gemacht werden.
Joachim Losehand schrieb am 14.05.2009 um 10:55
Nein. Es ist nicht Aufgabe der "Netzgemeinde" (was das auch immer in concreto sein soll), Möglichkeiten aufzuzeigen, die geeignet sind, die Verbreitung von Kinderpornographie oder anderem Material zu verhindern, das dem Verbreitungsverbot und Besitzverbot (vgl. bspw. Einzelnorm zur Kinderpornographie StGB § 184b) unterliegt.

Die Petition wendet sich prinzipiell gegen Internet-Sperren bzw. Internet-Zensur und die massenhafte Sammlung und Auswertung von Daten, die Besucher auf indizierten Seiten hinterlassen und die geeignet sind, Besucher solcher Seiten entgegen einer prinzipiell geltenden Unschuldsvermutung zu unterstellen, bspw. im Fall von Kinderpornographie gegen StGB § 184b (2) zu verstoßen (Beschaffungsversuch).

Die - juristisch fundierte - Sachdiskussion zum Thema muß die Frage behandeln, welche rechtsstaatlichen Mittel vom Grundgesetz gedeckt sind, um Einzelnormen des Strafgesetzbuches wirksam Geltung zu verschaffen. Dabei geht es grundsätzlich um die Verbreitung und Beschaffung von strafbewehrtem Material, nicht alleine um (kinder)pornographisches Material.

Sich wappnen, heißt auch, sich nicht auf spektakuläre Einzelschauplätze wie Kinderpornographie in eine Diskussion ziehen zu lassen, sondern auf den Kern des Problems hinzuweisen und darüber in einen konstruktiven Diskurs einzutreten. Der Kern ist die Frage nach dem Verbot der (Vor-)Zensur und der Verhinderung von Verbreitung von strafbewehrtem Material in Zeiten des globalen Internets.

Daß es nicht alleine um StGB § 184b geht, macht der Beitrag "Die Entdeckung der Allzweckwaffe" in der FAZ vom 12.5.9, S. 10, deutlich:

"Ich sehe gar keinen anderen Hebel als Internetsperren", sagt Sprang [Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins des deutschen Buchhandels] . "Ich bin entschieden dagegen, zu sagen, Kinderpornographie sei ein Sonderfall."

Vgl. auch:
blog.beck.de/2009/04/22/gesetzentwurf-zu-internetsperren-im-kabinett-beschlossen
Steffen Kraft schrieb am 15.05.2009 um 12:06
"Sich wappnen, heißt auch, sich nicht auf spektakuläre Einzelschauplätze wie Kinderpornographie in eine Diskussion ziehen zu lassen, sondern auf den Kern des Problems hinzuweisen."

Diesen Ansatz halte ich für vielversprechend. Ein Vehikel, um auf diesen Kern hinzuweisen, könnten beispielsweise Fragen nach den Verweisseiten sein. Es sollen ja auch Seiten mit Links auf Kinderporno-Seiten gesperrt werden dürfen.

Man fragt sich, wozu das gut sein soll, schließlich haben die eigentlichen Seiten ja schon ein Stoppschild. Und zugleich birgt es die Gefahr, dass Vandalen dadurch eigentlich harmlose Webseiten blocken lassen können, indem sie Links zu einer "gestoppten" Seite einfügen.

Ich denke, mit solchen Beispielen ließe sich auch Unbeteiligten leichter klar machen, warum diese "Vorzensur" problematisch sein könnte.

Auch hier: Eigentlich müsste es doch Beispiele aus anderen Ländern geben, wo das schon passiert ist. Warum gräbt da keiner was aus?

Oder müssen erst wieder Journalisten ran? (Die taz fürchtet zumindest um wikileaks.org)
Joachim Losehand schrieb am 16.05.2009 um 18:37
Das würde bedeuten, daß jeglicher Haftungsausschluß für Inhalte auf verwiesene Seiten hinfällig ist. Offensichtlich kann das Durcheinander nicht groß genug sein, um nicht noch vergrößert zu werden.

Überhaupt bin ich sehr irritiert darüber, daß es nun auch außerhalb der politischen Zirkel zur Handlungsmaxime zu werden scheint, Mißstände und Probleme nicht abzustellen btw. zu lösen, sondern, nachdem das Aussitzen auch nicht mehr so zielführend für die politsche Klasse ist, nun sich offensiv und öffentlich in in Verhüllung zu üben; das "Christo-Prinzip" hält Einzug in der Sachpolitik. Ich sehe schon die Ordnungsämter mit Laken auf herumlungernde Jugendliche, Lebenskünstler und Aussteiger reagieren; auch in der Umweltpolitik sicherlich sehr effektiv, einfach die Emissionsschleudern verhüllen.
jfricke schrieb am 14.05.2009 um 16:42
Ich habe zu diesem Artikel eine etwas längere Replik geschrieben, welche auf meinem Blog zu finden ist:

".... Natürlich hat Steffen Kraft recht, wenn er beklagt, dass die Argumente der Gegner von Internetsperren überwiegend defensive Argumente sind. Allerdings sind es deswegen noch keine schlechten Argumente..."

www.freitag.de/community/blogs/jacob-fricke/wappnet-auch-doch-bitte-besser---ein-replik
jfricke schrieb am 16.05.2009 um 11:27
Kann man Kommentare eigentlich nicht nachträglich bearbeiten. Hier jedenfalls der korrekte neue Link:

www.freitag.de/community/blogs/jacob-fricke/wappnet-euch-doch-bitte-besser---ein-replik
oneiros schrieb am 14.05.2009 um 19:52
Dieser Artikel macht mich wütend und traurig. Traurig, weil ich einen derart unterirdischen (und am Schluß auch noch hämischen) Artikel zu diesem Thema im Freitag nicht erwartet hätte.

Wütend, weil der Autor ein gefährliches Halbwissen zeigt. Eine gute Zusammenfassung der Kritik findet sich unter netzpolitik.org/2009/die-dreizehn-luegen-der-zensursula/

Eine Replik im Einzelnen:
- Zensur: Lüge #9 und #8. Ich verweise nur auf die Sperrung der Wikipedia in UK vor einigen Monaten.
- Speicherung: Zypries hat zugegeben, daß die Zugriffsdaten online übermittelt werden sollen und zu Strafverfahren führen werden. Mithin kann bei jedem Zugriff auf die Stopp-Seite eine Hausdurchsuchung durchgeführt und eine bürgerliche Existenz vernichtet werden.
- Effektivitätsargument: Der Gesetzentwurf läßt es durchaus zu, wirksamere Sperren (bspw. Deep-Paket-Inspektion) zu installieren. Er ist deshalb ein Einstieg in eine Zensurinfrastruktur. Gleichzeitig wird aber nichts gegen die weitere Verbreitung des "gesperrten" Materials getan (es ist ja vom Rest der Welt noch leicht zugänglich). Die Alternative ist nicht das Abschalten von Servern, sondern die Kontaktierung der Serverbetreiber - echte Kinderpornograhie (nicht die deutsche Anscheinspornographie) ist weltweit strafbar.
- Dammbruch: Ich empfehle eine Lektüre des Bundestagsprotokolls der ersten Lesung. Eine Rednerin der SPD forderte schon die Ausweitung auf Anscheinspornographie.

Und ich empfehle dem Autor insgesamt etwas mehr Bürgersinn: blog.fefe.de/?ts=b710b917 "Im Geschichtsunterricht geben wir der Weimarer Republik und Hindenburg Mitschuld daran, dass Hitler an die Macht kam. Genau so müssen wir bei unseren Gesetzen Sorge tragen, dass zukünftigen Diktatoren keine Ermächtigungsgesetze in die Hand gegeben werden. Mehr noch: wir müssen dafür sorgen, dass sie auch von bösartigen, korrupten oder inkompetenten zukünftigen Volksvertretern nicht mißbraucht werden können. Das Grundgesetz hat dafür die Ewigkeitsklausel und den von ihr geschützten Artikel 20 Absatz 4."

Der abschließende Tritt gegen Twitter ist dieser Zeitung unwürdig.
Steffen Kraft schrieb am 15.05.2009 um 11:50
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare. Sie zeigen, welche Leidenschaft ein so schwer vermittelbares Thema wie Internetsperren entfachen kann - und dass die Behauptung Quatsch ist, Bürger würden sich mit technik-lastigen Politikfeldern nicht auseinandersetzen wollen.

Erstaunlich finde ich ja, dass viele Zensurgegner wenig Interesse zeigen, die ausmerzbaren Schwachpunkte in ihren bedenkenswerten Argumenten auszumachen und so deren Schlagkraft zu steigern (worauf der Diskurs-Check ja abzielt).

Das aber wird nötig sein, um ausreichend Menschen zu überzeugen, wenn sich die Diskussion aus dem Netz heraus und damit weg von einem internet-affinen Publikum bewegt.

Eine erste Chance dafür bietet sich übrigens schon am 27. Mai 2009. Dann wird es auf Antrag der SPD eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag geben.
oneiros schrieb am 15.05.2009 um 16:37
Erstaunlich finde ich eher, wie ein so schlechter Artikel in diese Zeitung gekommen ist - die Schwachpunkte, die Du siehst, sehe ich nicht.
Steffen Kraft schrieb am 15.05.2009 um 17:57
In den Artikel hatte sich eine falsche Formulierung eingeschlichen. Der Provider eines Nutzers speichert dessen aufgerufene Webseiten - anders als die von ihm genutzte IP-Adresse - heute noch nicht. Bei den angesteuerten Servern kann es jedoch anders aussehen.

Vielen Dank an globi09 für den Hinweis.
dan1kn schrieb am 15.05.2009 um 20:20
Der Autor hat natürlich recht; hin und wieder muss man seine eigenen Argumente gegenprüfen, jedoch: Gewappnet sind wir schon, keine Sorge!

Zu Punkt 1 (Belege für Zensur): Ich will gar nicht erst auf wikileaks verweisen, denn: Allein die Möglichkeit, dass potentiell -- aus Versehen oder in böswilliger Absicht -- Seiten auf den Sperrlisten landen könnten, die nichts mit Kindesmissbrauch zu tun haben ist höchst problematisch.

Zu Punkt 2 (das Speicherargument): Zugegeben: Die Schnittmenge der Gegner von Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren dürfte groß sein -- somit fällt der Apfel hier nicht weit vom Stamm. Nichtsdestoweniger ist jegliche staatliche Einsichtnahme in das private Surfverhalten abzulehnen -- wegen des Missbrauchspotentials. Zumal die handelnden Personen sich nicht gerade glaubwürdig gemacht haben, indem ein erster Stoppschild-Entwurf ausdrücklich betonte, dass keine Daten gespeichert würden.

Zu Punkt 3 (Effektivität): Das Argument, dass ein neuer DNS in 30 Sekunden eingestellt ist und damit die Sperren zu leicht zu umgehen seien, ist in dieser Form tatsächlich etwas schwach. Denn der Gesetzentwurf ist tatsächlich bewusst technik-offen gehalten. Der springende Punkt ist vielmehr: Der Gesetzentwurf ist deshalb ineffektiv, weil davon Tauschbörsen, P2P-Netzwerke oder das gute alte Sneakernet gar nicht erfasst werden. Und es ist davon auszugehen, dass kriminelles Material hauptsächlich darüber ausgetauscht wird und nicht über zu sperrende Websites.

zu Punkt 4 (Ausweitung auf andere Bereiche): Es ist bezeichnend, wie Frau von der Leyen betont, dass "dies und nur dies" die "zu sperrenden Inhalte seien, über die wir _derzeit_ sprechen".
Und eine Kritik richtet sich mitnichten gegen die politische Debattenkultur, sondern das Demokratieverständnis der Regierenden. Wer Teile derjenigen, die er vertreten soll, indirekt als Pädophile verunglimpft, hat von demokratischer Kultur nichts, aber auch gar nichts verstanden.

Und ob eine Diskussion richtig und wichtig ist, entscheidet sich nicht daran, ob sie im Netz stattfindet oder an anderer Stelle. Richtig ist jedoch, dass man auch die nicht-digital-natives mitnehmen und davon überzeugen muss, dass das Internet nicht nur aus Nerds und Geeks besteht, sondern auch aus Bürgern, die sich nicht ganz unwichtige Gedanken um die freiheitlich-demokratische Struktur in Gesellschaft und Gesetzgebung machen.
Steffen Kraft schrieb am 18.05.2009 um 11:51
Vielen Dank für diese geistreiche Replik. Ich freue mich, dass die Aufforderung zum Sparring auch als solche verstanden wird - von manchen zumindest.
reieRMeister schrieb am 15.05.2009 um 20:36
Sehr geehrter Herr Kraft,

es gibt immer viele Möglichkeiten, mit denen Menschen denken, sie könnten ein Problem aus der Welt schaffen. Die Augen vor dem Problem zu verschließen, war zu jeder Zeit ebenso beliebt wie nutzlos. Die wirkliche Lösung des Problems ist of langwierig, unspektakulär und manchmal teuer. Aber welche von beiden Varianten hilft wirklich?

Was bitte ist den schlecht an dem Vorschlag, die Polizei personell und fachlich überhaupt erst einmal in die Lage zu versetzen, solche Straftaten aufzuklären? In jedem Fall wäre das sinnvoller, als irgendwelche Stoppschilder irgendwohin zu setzen. Ich male mir nur mal den Fall aus, ich würde versuchen, in der Polizeidienststelle bei mir um die Ecke einen Fall von Kinderpornographie im Internet anzuzeigen. Die vielen Fragezeichen in den Augen der Beamten kann ich mir jetzt schon gut vorstellen.

Genau genommen ist der Weg über eine besser ausgestattete Polizei der einzig rechtstaatlich gangbare Weg. Er wird sicher teurer, als eine Netzzensur. Aber im Gegensatz zur Zensur, wird dieser Weg am Ende auch tatsächlich das Problem bekämpfen (lösen sicher nicht, leider).

Die möglichen Nebenwirkungen sind nicht aus der Luft gegriffen. In Finnland steht nach wie vor eine große Anzahl an legalen Angeboten auf der Sperrliste (inklusive der Seite eines Zensurkritikers). In Australien stand die Seite eines Zahnarztes auf der Sperrliste. Sie können mit Hilfe der Suchmaschine ihres Vertrauens weitere Beispiele finden. Wenn Sie denn nur wollen.

Schönes Wochenende
Steffen Kraft schrieb am 18.05.2009 um 11:54
Nun kommen ja wirklich die ersten konkreten Beispiele. Haben Sie eine Link/eine Liste der in Finnland gesperrten Seiten? Das würde doch sehr interessieren.
reieRMeister schrieb am 18.05.2009 um 14:28
Hallo Herr Kraft,

mit einer Liste kann ich nicht dienen, aber vielleicht werden Sie ja bei wikileaks fündig. Bei der betreffenden Seite handelt es sich um die von Matti Niki. Er selbst hat das auf seiner Seite geschildert: . Passend dazu auch folgende Beiträge: und . Gerade diese Nebenwirkungen (die sich zwangsläufig einstellen werden, schliesslich ist das eine menschengemachte Liste) gekoppelt mit der nicht vorgesehenen rechtsstaatlichen und parlamentarischen Kontrolle werden dafuer sorgen, dass wir sicher noch eine Menge Spaß mit den Hinterlassenschaften von Frau von der Leyen haben werden, wenn sie schon lange nicht mehr in der Nähe irgendeines Regierungsgebäudes zu finden sein wird.
reieRMeister schrieb am 18.05.2009 um 14:30
Super. Jetzt hats die Links zerhauen:

Die Seite von Matti Niki: lapsiporno.info/english-2008-02-15.html
Beitrag 1: www.gulli.com/news/zensur-finnische-regierung-2008-02-20/
Beitrag 2: blog.fefe.de/?ts=b942ec45
reieRMeister schrieb am 18.05.2009 um 14:32
Steffen Kraft schrieb am 18.05.2009 um 14:33
Großartig! Vielen Dank
alexander schrieb am 16.05.2009 um 00:39
die petition beruht nicht, wie sie den eindruck vermitteln wollen, lediglich auf einer kleinen diskussion auf twitter, die sich auf 140 zeichen beschränkte. die drei (!) initiatoren haben twitter benutzt, sich zu diskussionsrunden getroffen und den text auch von einem rechtsanwalt prüfen lassen. zudem stammt die hauptpetitentin frazinska heine auch nicht aus friedenau, wie der autor schreibt, noch lebt sie dort, (wenn sie auch für das blog "absolutfriedenau" schreibt). ich weiss nicht, wo sie ihre falschen informationen her haben, jedoch verstärkt dies meinen gesamteindruck von ihrem text: sie argumentieren mit polemischen halbwissen,kennen sich jedoch in der eigentlichen problematik nicht wirklich gut aus...

schönen gruß!
m 1 schrieb am 16.05.2009 um 16:17
Dreckige Argumentation, die die Gewaltentrennung verneint, ablehnt und ignoriert.

"Justizministerin Brigitte Zypries betont, dass die Daten nur mit einem richterlichem Beschluss von den Internet-Anbietern angefordert werden dürfen."

Das muss man nicht betonen, das ist eine Selbstverständlichkeit. Das sollte selbstverständlich auch für alle Kommunikationssperren und -überwachungen aller Art gelten.

In 140 Zeichen:

!q "@chris97: der !freitag verkommt zu einer schülerzeitung is.gd/AcjO ... mir fehlen d worte zu so einem dreck" !de !ham #zensursula

identi.ca/notice/4299396
Joachim Losehand schrieb am 16.05.2009 um 17:45
Vielleicht bin ich ja unbemerkt mental schon in meiner dritten Lebenshälfte angelangt, während ich hoffte, wenigstens physisch noch am Anfang der zweiten Lebenshälfte zu stehen, aber ehrlich gesagt, erschließt sich mir der Sachkern Ihrer Kritik nicht.

Zumal Sie sich ja auch offensichtlich selbst nicht schlüssig sind, ob es nun "eine Selbstverständlichkeit" *ist* oder "selbstverständlich sein" *sollte*.

Man kann über den Beitrag von Steffen Kraft geteilter Meinung sein (wie ja über alles, solange andere meine Meinung teilen), aber zum einen scheint - Stichwort: HADOPI - die Gewaltenteilung in EU-Demokratien im Zusammenhang mit Rechtsverstößen im Internet nicht mehr eindeutig und von allen hochgehalten zu werden, zum anderen ist nicht ausgemacht und ausgewiesen, daß Steffen Kraft hier seine eigene Argumentation referiert und nicht vielmehr eben mögliche Argumentationsketten ausprobiert.

In diesem Punkt ist ja auch vor drei Wochen die Differenz zwischen BM von der Leyen und BM Zypries offenkundig geworden: nachzulesen hier:
www.sueddeutsche.de/politik/348/465933/text/

Im übrigen sollten Sie sich nicht der Klage über den Niedergang des Qualitätsjournalismus anschließen, Kulturpessimismus und Descendismus ist jüngstens seit der Heidelberger Erklärung von Roland Reuß und den nachgeschobenen Beiträgen von Marek Lieberberg und Susanne Gaschke im Netz nicht mehr en vogue.
m 1 schrieb am 17.05.2009 um 03:25
Herrje JL, geht es nicht etwas trennschärfer?

Also:

Gewaltenteilung einhalten
Rechtsverstöße verfolgen
Kinderpornographie im Ansatz verhindern

Ist doch gar nicht so schwierig, oder?
Joachim Losehand schrieb am 18.05.2009 um 08:09
Ich bin wirklich gebriffsstutzig:

Wem sagen Sie das nun? Mir? Steffen Kraft? Ursula von der Leyne? Adressat dürfte alleine die Politk sein. Allen anderen ist nämlich klar, wie man einen Rechtsstaat erhält und KP im Netz verhindert.

Aber vielleicht lesen Sie den Artikel ja auch anders als ich.
m 1 schrieb am 19.05.2009 um 18:51
"Wem sagen Sie das nun? Mir? Steffen Kraft?"

Oh je, bereits nach Absenden meines letzten Kommentars zu Ihrem unentschiedenen Geschwurbel hatte ich den Verdacht, dass ich an meine Checkliste 'Checkliste' dran schreiben hätte müssen, die Punkte als Ja/Nein-Fragen ausformuliert sein müssten und dass ich zusätzlich irgendwo plakativ "Argumente der Gegner im Diskurs-Check" anschlagen hätte müssen.

"Diskurs-Check", Checkliste, gecheckt?
Thorstena schrieb am 18.05.2009 um 07:58
Habe mir auch erlaubt, in einem eigenen Eintrag meinen Senf dazuzugeben: www.freitag.de/community/blogs/thorstena/diskurs-check-im-freitag
da5id schrieb am 19.05.2009 um 13:47
das bringt gut auf den punkt, was ich am freitag nicht mag. mit grosser paternalistischer geste wird den netzaktivistInnen die sachliche kompetenz abgesprochen; bei näherem hinsehen stellt sich heraus, dass die kritik selbst nur aus schnell angelesenem halbwissen besteht. die erwähnte twitter-szene hat längst wikis gebaut, die zum argumentationstraining für die öffentliche anhörung im petitionsausschuss auf sehr viel informierterem niveau taugen. aber das kann und will man wohl nicht wahrnehmen, wenn man die szene von vornherein als oberflächlich abqualifiziert, weil man die eigenen kulturellen vorbehalte gegen das neue medium twitter bestätigt sehen möchte.
da frage ich mich, ob der freitag den neuen web-auftritt mit sehr gutem web2.0-ausbau (incl. twitter!) nur aus rein taktischen gründen gestartet hat.
m 1 schrieb am 19.05.2009 um 18:57
"mit grosser paternalistischer geste wird den NetzaktivistInnen die sachliche Kompetenz abgesprochen"

Gefällt mir :-)
Thorsten schrieb am 23.05.2009 um 10:44
mit den stand 23.05.09 , 10.40 Uhr ,haben schon 91849 Bürger die Petition Mitgezeichnet . Die Mitzeichungsfrist endet am 16.06.09.


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