Seit Verteidigungsminister zu Guttenberg das Thema Afghanistan einem realpolitischen Zugriff unterwirft, ist die Bundesregierung vollzählig darum bemüht, mit ihm gleichzuziehen. So hat denn, was seit Wochen an neuer Semantik in der Luft lag, nunmehr den offiziellen Segen des Außenministers: Die deutschen Kontingente in Afghanistan stehen in einem „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“, hat Guido Westerwelle den Bundestag gerade wissen lassen, der dies fraktionsübergreifend nicht nur geahnt haben dürfte.
Die Entscheidung für einen solchen Begriff und eine adäquate Lageskizze zeugt von einer geradezu anfallartiggen Hinwendung zur Wirklichkeit, um eine militärische Konfrontation zu beschreiben, die es freilich nicht erst seit kurzem gibt, sondern seit die ersten US- und ISAF-Soldaten Ende 2001/Anfang 2002 afghanischen Boden betreten haben. Dass ein Besatzungsregime in einem Land mit dieser Vorgeschichte und diesem Geflecht an bewaffneten Formatiuonen auf Widerstand stößt, konnte niemanden überraschen.
Mehr in die Fläche
Wer indes glaubt, per Definition sei auch "definitiv" geklärt, man befinde sich in keinem Krieg, schlimmstenfalls in einem Vorstadium der nach oben offenen Eskalationsskala, der irrt. Das von Westerwelle und zu Guttenberg in diesem Fall bemühte humanitäre Völkerrecht kennt nur den „internationalen“ und den „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“, verzichtet hingegen seit langem auf den Begriff „Krieg“, nicht aber den damit erfassten Sachverhalt.
Einer größeren Rechtssicherheit für die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan dient die veränderte Definition des Militäreinsatzes nicht allein. Sie ist auch ein Vorgriff auf demnächst im Norden mutmaßlich intensivere Kampfhandlungen. Werden die dort stationierten Kontingente verstärkt, wird der Aktionsradius größer, das Vorgehen offensiver, die Gefahr eigener Verluste größer. Um nach der neuen Strategie des ISAF-Oberbefehlshabers, General McChrystal, die Zahl der Luftangriffe und der dadurch verursachten zivilen Opfer zu reduzieren, dürfte eine stärkere Präsenz von Soldaten in der Fläche nötig sein, um Aufständische auf Dauer aus größeren Territorien herauszuhalten. Dies verlangt mehr Infanterieeinheiten und eine schnell verfügbare, luftbewegliche Reserve, auch mehr Logistik und Pioniertruppen. Auf einen offensiveren Auftrag deutet gleichfalls die Einbeziehungen von Bundeswehreinheiten in aufgestockte Quick Reaction Force (QRF), die neben der so genannten Aufstandsbekämpfung auch zur Sicherung von Nachschub-Wegen herangezogen werden können. Konfliktkoordinaten und Konfliktbeschreibung haben vortan viel miteinander zu tun.
Weitgehende Straffreiheit
Wenn in rechtlichem Sinne verbindlich ist, wie die Bundesregierung den Afghanistan-Konflikt neuerdings beschreibt, dann dürfte der Einsatz von Gewalt unter keinem Selbstverteidigungsvorbehalt mehr stehen, wie sich das bisher aus dem ISAF-Mandat zu ergeben schien, sondern wäre konfliktkonformes Verhalten. Für einen „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ gelten zwar in völkerrechtlicher Hinsicht Normen, wie sie die Genfer Konventionen von 1949 verankern, das heißt aber auch, Verstöße müssen nach dem nationalstaatlichen Recht des Gastlandes geahndet werden. Auf seinem Boden findet der Rechtsbruch schließlich statt. Wenn überhaupt, wären danach der Bombenabwurf und die 142 Toten von Kundus vor einem afghanischen Gericht zu verhandeln. Was das angesichts einer in dieser Hinsicht kaum entwickelten Rechtsprechung in Afghanistan verheißt, muss nicht weiter ausgeführt werden. Von dem Umstand, dass hier ein Protektorat über seine Schutzmächte richten sollte, ganz zu schweigen.
Soviel scheint sicher, ändert sich für die Bundeswehr die Einsatzcharakteristik, ändert sich auch einiges am Rechtsstatus des Soldaten, der mit einer weitgehenden Straffreiheit bei nahezu allen Eventualitäten seines Handelns rechnen kann. Er ist keine Bewacher des nationalen Aufbaus mehr, sondern Kombattant in einem „bewaffneten Konflikt“ und darf, was man dann eben alles dürfen darf. Zum Beispiel Tanklastzüge bombardieren, auch wenn dadurch Zivilisten in Gefahr geraten und getötet werden. Zwar verlangt das humanitäre Völkerrecht, dass die Zivilbevölkerung vor irrtümlichen, vorsätzlichen und willkürlichen Angriffen zu schützen ist. Doch verstößt ein „Kollateralschaden“ nicht in jedem Fall gegen dieses Gebot. Begründung: Der in Afghanistan geführte Guerilla-Kampf macht es oft kaum möglich, Gegner von Zivilisten zu trennen. Man ist beim Kriegsvölkerrecht angekommen, auch wenn das Wort Krieg für die Beschreibung des Afghanistan-Konflikts gar nicht fällt.
|
|
Popper und Parvenü. Westerwelle - Ribbentrop.
20. Juli, man kauft ein Regal. Sommer |
|
|
Bekanntlich stirbt die Wahrheit im Krieg zuerst. Wenn Westerwelle demnächst gefragt wird, was er denn da anhabe, wird er wohl nicht mehr Jacke und Hose sagen, sondern "superfiziale,okzidentalstilistisch maßgeschneiderte thorakale und analoventrale sowie legale (von Englisch "leg") Verhülldeckstoffe".
|
|
|
schrieb am
15.02.2010 um 17:40
Da ist ein Zeichensetzungsfehler drin. Die Korrektur ist für mich aber unmaßgeblich. -
Und: Die Hoffnung stirbt zuletzt! |
|
|
Das trifft eher auf zu Guttenberg zu, denn auch der Terminus vom "nicht internatioalen bewaffneten Konflikt" ist dazu angetan, die Wahrheit zu verschleiern.
|
|
|
schrieb am
15.02.2010 um 18:29
Ja, der sonst gerne so zackige zentralgermanische Defendarreferatssubservient Karl Theodor usw. von und zu Guttenberg ist in der Tat in dieser Hinsicht auch nicht von Pappe.
|
|
|
schrieb am
15.02.2010 um 18:37
Auch wenn dies in dem Zusammenhange wie eine ungebührliche Eigenwerbung wirken mag: Wer Näheres über zu Guttenberg erfahren will, ist beim "Guttenberg-Dossier" meiner ZeitGeist-Kollegin Friederike Beck wohl bislang am besten bedient.
|
|
|
Lieber Herr Herden,
Sie sind wohl ein ganz alter Hase, so dass das Folgende Ihnen sehr wahrscheinlich schon ohnehin einsichtig ist. Ich sage es jetzt aber trotzdem nochmal: Völlig läppische Blogeinträge können es hier und anderwo leicht auf über hundert Kommentare bringen, weil sie eine Spielwiese öffnen, auf der sich Hinz und Kunz gerne austobt; gerade stringente Artikel indes erscheinen entlang dieses Gradmessers dann als vermeintlich weniger interessant oder gar wichtig. Das kann - muss nicht - aber ohne weiteres heißen, dass der Beitrag schon so rund ist bzw. so wenig durch allerlei Geschwatz aufzuladen, dass er dagegen scheinbar stiefmütterlich aussieht. Machen Sie weiter so. |
|
|
Ja, vielen Dank, es fehlt ja auch nicht an Anlässen, wenn man sich nur ansieht, was derzeit im Süden Afghanistans passiert und in Erinnerung ruft, dass der deutsche Außenminister eine ganze Afghanistan-Konferenz boykottieren wollte, falls die nicht genügend zum nationalen Wiederaufbau sagt und beiträgt. Der erfährt sich jetzt gerade mit der Militäroffensive in der Provinz Helmand, die mehr als 30 Tage dauern soll, einen eindrucksvollen Schub.
|
|
|
Wir brauchen einen Wahrheitsminister für den
Neusprech. |
Ausgabe 07/12
16.02.2012
keine Versandkosten
kein Aufpreis
Einzelpreis: 3.60 €
>> bestellenCarta
Autoren-Blog für Politik, Medien und Ökonomie
Lobby Control
Blog von lobbycontrol.de
annalist
Anne Roth verfolgt den "Krieg gegen den Terror"
Nachdenkseiten
Das kritische Tagebuch von Albrecht Müller und Wolfgang Lieb
Reporterwelt.Blog
Blog des Korrespondenten von Weltreporter.net
Latinomedia
Toni Keppeler berichtet aus Lateinamerika
politik.de
Portal für Politik und Demokratie
Sprengsatz
Der Politikblog von Michael Spreng
Lafontaines Linke
Tom Strohschneider und Co. bloggen über die Linkspartei
Bangemachen gilt nicht
Das Blog von Jürgen Link