Lexikon Ein Kompendium wichtiger Begriffe zur Flüchtlingspolitik. Von A wie Asyl über D wie Dublin-II-Verordnung und R wie Rücknahmeabkommen zu W wie Wiederansiedlung
Asyl [aˈzyːl] Zufluchtsort, Obdach, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird damit die zeitlich begrenzte Aufnahme von Flüchtlingen nach der Genfer Konvention beschrieben.
Abkommen zur gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme In Vorausschau auf die kommenden Jahre und die Problematik des Dublin-II-Abkommen hat die EU für die Jahre 2007 – 2013 das Förderprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ ins Leben gerufen. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung, durch die ein Lastenausgleich in der gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik angestoßen werden soll. Vier entsprechende Fonds dienen dem Schutz der Außengrenzen, der Asylpolitik, der Integration vo
uchtsort, Obdach, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird damit die zeitlich begrenzte Aufnahme von Flüchtlingen nach der Genfer Konvention beschrieben.Abkommen zur gemeinsamen Steuerung der MigrationsströmeIn Vorausschau auf die kommenden Jahre und die Problematik des Dublin-II-Abkommen hat die EU für die Jahre 2007 – 2013 das Förderprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ ins Leben gerufen. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung, durch die ein Lastenausgleich in der gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik angestoXX-replace-me-XXX223;en werden soll. Vier entsprechende Fonds dienen dem Schutz der Außengrenzen, der Asylpolitik, der Integration von MigrantInnen und der Bekämpfung der illegalen Immigration. Darüber hinaus gab es im Rahmen des Förderprogramms einmalige Gelder für Frontex, den Aufbau von IT-Großsystemen und der Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Wanderungsbewegungen.Abschiebung Wird einem Asylantrag auch nach mehrmaliger Prüfung nicht stattgegeben, stellt der zuständige Sachbearbeiter dem Asylbewerber eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebeandrohung aus. Kommen die Betroffenen der Ausreiseaufforderung innerhalb einer gewissen Frist nicht nach, wird Abschiebung als Zwangsmittel eingesetzt, das Land zu verlassen. Abgeschoben wird dann ohne Ankündigung, oftmals in der Nacht; die Abgeschobenen werden in Begleitung von Sicherheitsbeamten in Flugzeuge herkömmlicher Fluglinien verbracht. Nach Angaben des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in Deutschland im Jahr 2010 knapp 30.000 Personen aus Deutschland abgeschoben oder an den nach Dublin-II zuständigen Staat weitergereicht.AsylbewerberleistungsgesetzAsylbewerber, Geduldete und „zur Ausreise Vollziehbare“ erhalten, um ihr Existenzminimum zu sichern, in Deutschland keine Sozialhilfe, sondern erheblich geringere Leistungen, die im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vereinbart sind. Die Leistungen, die u.a. der Sicherung der Unterkunft, Ernährung, Körperpflege dienen, sollen nach Artikel 3 des Gesetzes in Form von Sachleistungen gewährt werden. Lediglich ein geringer Betrag von maximal 40,90€ im Monat wird bar ausgezahlt. Von der Sachleistungspraxis wird allerdings vielerorts abgewichen, und stattdessen Bargeld ausgezahlt. Die Übernahme von Kosten für die medizinische Behandlung der Flüchtlinge sind nur im akuten Notfall vorhergesehen.BleiberechtSolange ein Asylverfahren verhandelt wird, erhalten Flüchtlinge eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, während dieser Zeitspanne in Deutschland zu bleiben. Bei Nicht-Anerkennung des Asylantrages kann durch eine Duldung ebenfalls ein zeitweiliger Aufenthalt bewilligt werden. Duldung und Aufenthaltsgestattung stellen jedoch keine Form des Bleiberechts dar. Mit dem Bleiberecht gehen zwei Aufenthaltstitel einher: Die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis. Wird dem Asylantrag stattgegeben, erhält der Asylberechtigte eine befristete und zumeist zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis, mit der allerdings nur bestimmte Rechte einhergehen. Nach drei Jahren kann sie als unbefristete Niederlassungserlaubnis weitergeführt werden, sofern die Fluchtgründe zu diesem Zeitpunkt noch aktuell sind und der Flüchtling vorgeschriebene „Integrationsleistungen“ vollbracht hat.BoatpeopleDie Bezeichnung stammt aus den siebziger Jahren, und bezeichnete ursprünglich die nach dem Vietnamkrieg geflohenen, indochinesischen Menschen. Heute wird der Begriff sinnbildlich für Personen in allen Weltregionen verwendet, die in Booten aus ihren Herkunftsländern fliehen. Im europäischen Flüchtlingsdiskurs sind damit die zumeist afrikanischen Flüchtlinge gemeint, die versuchen, nach Europa zu fliehen. Die häufigsten Routen führen von Nordafrika nach Frankreich, Malta, Italien und Spanien und von Westafrika auf die Kanaren. Die Überfahrten sind für die Flüchtlinge sehr kostspielig, und wegen der überladenen und ungeeigneten Boote oftmals gefährlich und zum Scheitern verurteilt. Um diese sogenannte illegale Migration zu unterbinden, patrouilliert die europäische Grenzschutzagentur Frontex auf internationalen Gewässern, um die Boote daran zu hindern, die europäische Grenze zu erreichen.Cap AnamurDie Cap Anamur ist ein Rettungsschiff, das im Namen der Hilfsorganisation Komitee Cap Anamur/ Deutsche Notärzte e.V. Flüchtlinge in Seenot rettet. Die Idee entstand bei der Aufnahme vietnamesischer Boatpeople in den Jahren 1979 – 1989. Aufsehen erregte die Cap Anamur 2004, als sie 31 Flüchtlinge rettete, deren Asylanträge jedoch abgelehnt wurden, da sich das Schiff nicht auf deutschen Gewässern befand. Der Kapitän, der 1. Offizier und der Vorsitzende des Vereins wurde, mussten sich daraufhin wegen Beihilfe zur illegalen Einreise vor Gericht verantworten.Dublin-II-VerordnungDie 2003 in Kraft getretene Verordnung regelt, welcher europäische Mitgliedsstaat für die Durchführung eines Asylbewerberverfahrens zuständig ist. Asylbewerber dürfen nach dieser Regelung nur noch in genau dem einem europäischen Land um Asyl bitten, dessen Grenze sie bei ihrer Einreise nach Europa als erstes überschritten haben. Besonders die ans Mittelmeer angrenzenden Staaten sind dadurch mit der Zahl der zu betreuenden Flüchtlinge, deren Asylverfahren und die damit verbundenen Kosten überfordert. Diese Staaten kontrollieren ihre Außengrenzen daher besonders rigoros.Duldung Im deutschen Aufenthaltsrecht bezeichnet die Duldung eine Status, in der die Abschiebung für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt wird. Die Duldung entspricht allerdings keinem Aufenthaltsrecht, und muss alle paar Monate verlängert werden. Mit dem Status der Duldung gehen deutlich eingeschränkte Rechte einher: Die Versorgung wird durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und es muss sich an die Residenzpflicht gehalten werden. Die Geduldeten werden in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und haben nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.DrittstaatenGemeint sind damit die Länder, die nicht Mitglied der EU sind.Drittstaaten, sichereZentrale Bedeutung erfährt der Begriff im deutschen Asylrecht. Flüchtlinge, die über Länder einreisen, welche die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben und denen in diesen Ländern keine Verfolgung droht, dürfen ihr Recht auf Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes in Deutschland nicht geltend machen, sondern können unmittelbar in diese sogenannten sicheren Drittstaaten abgeschoben werden. (Dublin-II-Verordnung)ErstaufnahmeeinrichtungFlüchtlinge, die sich als Asylsuchende zu erkennen geben möchten, müssen sich in Deutschland in einer der ungefähr 20 sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen melden, um dort erkennungsdienstlich erfasst zu werden. Dabei werden zunächst die Personalien der Flüchtlinge aufgenommen. Mit Hilfe von Fingerabdrücken und Lichtbildern wird untersucht, ob der Flüchtling schon in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat. Ist dies nicht der Fall darf ein Asylantrag gestellt werden. Flüchtlinge bleiben mitunter bis zu 3 Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtung, danach werden sie durch eine Quotenregelung auf die verschiedenen Bundesländer aufgeteilt. Bis zur Weiterleitung der Flüchtlinge ist die Erstaufnahmeeinrichtung zuständig für deren Unterkunft und Verpflegung.FrontexDie europäische Agentur Frontex (aus dem französischen für frontières extérieures) koordiniert den Schutz der europäischen Außengrenzen. Die Agentur wurde 2004 auf der Grundlage einer Verordnung des Rates der Europäischen Union gegründet. Danach steht der Agentur ein eigener Etat zur Verfügung, der sich zum größten Teil aus Beiträgen der Schengen-Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Die Agentur hat ein Verfahren der Überwachungs- und Sicherungstechnologien für Grenzen entwickelt. Frontex unterstützt die EU-Mitgliedsstaaten auch bei der Rückführung von Flüchtlingen und patrouilliert selbst an den europäischen Luft-, Land-, und vor allem an den Wassergrenzen rund um den Mittelmeerraum. Hier geht es darum, Flüchtlinge an dem Überqueren der EU-Außengrenzen zu hindern. Frontex wird von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen für dieses Vorgehen scharf kritisiert, da es die Genfer Flüchtlingskonvention und die Menschenrechte verletzt.Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) 141 Staaten haben mit der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 ein universelles Abkommen zum Umgang mit Flüchtlingen unterzeichnet. Die Konvention definiert Flüchtlinge als Menschen, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Herkunftsland verfolgt werden. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, Flüchtlingen nach dieser Definition Schutz zu gewähren. Darauf aufbauend regelt das Abkommen, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte Flüchtlingen in den Mitgliedsstaaten zusteht.HafteinrichtungWer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis, gültiges Visum oder mit abgelaufener Duldung aufgegriffen wird, kann bis zum Vollzug der Abschiebung in Abschiebehaft genommen zu werden. Damit soll ein „Untertauchen“ der Flüchtlinge verhindert werden. In den geschlossenen Hafteinrichtungen sind Flüchtlinge oft menschenunwürdigen Bedingungen und Behandlungen ausgesetzt.Illegale MigrationWer ohne eine Aufenthaltsgenehmigung, ohne ein laufendes Asylverfahren oder ohne Visum in Deutschland lebt und in einem „falschen Land“ geboren wurde (sogenannte Negativstaaten gemäß Anhang I der EU-Visaverodnung), wird als „illegal“ bezeichnet. Ein Visum zu bekommen, gestaltet sich für Menschen aus den sogenannten Negativstaaten schwierig. Das deutsche Asylrecht sieht vor, dass Flüchtlinge nur von Deutschland aus einen Asylantrag stellen können. Die meisten Flüchtlinge sind daher gezwungen, „illegal“ einreisen, um ihren Anspruch auf Asyl überhaupt geltend zu machen.Lampedusa Lampedusa ist eine Insel zwischen Sizilien und Tunesien, die zur italienischen Provinz Agrigent gehört. Boatpeople aus Tunesien und Libyen steuern häufig Lampedusa an, um das europäische Festland zu betreten und dort ihren Anspruch auf Asyl gültig zu machen. Im Februar und im März 2011, auf der Flucht vor den Kämpfen während der revolutionären Umbrüche in vielen nordafrikanischen Ländern, erreichten tausende Flüchtlinge binnen kürzester Zeit die Insel.Libyen-Italien-AbkommenBeide Länder verpflichteten sich 2008 vertraglich, gemeinsam gegen „illegale“ Einwanderung vorzugehen. Beamte aus Libyen und Italien patrouillieren gemeinsam vor der Küste Libyens und in den internationalen Gewässern auf dem Mittelmeer und versuchen so, Flüchtlingsboote daran zu hindern, die europäische Grenze zu erreichen. Italien finanziert die Boote, Libyen verpflichtete sich im Gegenzug dazu, die aufgegriffenen Flüchtlinge zurückzunehmen. Scharfe Kritik handelte sich dieses Abkommen aufgrund der Tatsache ein, dass Libyen die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterschrieben hat. Die Zurückgewiesenen werden in extra eingerichteten Auffanglagern untergebracht; die Verantwortung für die Internierten liegt allein bei den libyschen Behörden. Es gibt viele Berichte über massiven Einsatz brutaler Gewalt seitens libyscher Beamten, die in diesen Internierungslagern tätig sind. Die Europäische Kommission hat über mehrere Jahre beachtliche Zahlungen an Gaddafi geleistet, damit dieser den europäischen Kampf gegen die Flüchtlinge unterstützt.Migrationspolitische Netzwerke, Informationen, Kritisches EngagementPro Asyl (Deutschland): www.proasyl.deMedico International (deutsche Sektion): www.medico.deMigreurop Netzwerk (Frankreich): www.migreurop.orgCimade (Frankreich): www.cimade.orgUnited against Racism (Großbritannien): www.unitedagainstracism.orgAfrique-Europe-Interact (transnationales Netzwerk): www.afrique-europe-interact.netEuropäisches Bürgerforum (Wien): www.forumcivique.orgAssociation Malienne des Expulsés (Mali): www.expulsesmaliens.infoSans Papiers (Schweiz): www.sans-papiers.chNetzwerk Kritische Migrationsforschung (Deutschland): http://kritnet.orgWestafrikanische Migration, Blog von Hein de Haas, University of Oxford (Großbritannien): http://heindehaas.blogspot.com/Migration von Afrika nach Europa, Blog von Niels Frenzen, University of Southern California (USA): http://migrantsatsea.wordpress.comFrontex-Watchblog (Deutsch/Englisch): http://frontex.antira.infoAntirassistisches europäisches Netzwerk (Englisch): http://w2eu.netInitiative Oury Jalloh: http://initiativeouryjalloh.wordpress.comNoLager Netzwerk: http://nolager.de/blogKampagnen und Themen zu Antirassismus und Antisemitismus (Österreich): http://no-racism.netTurbulente Ränder, Forschungsgruppe Transitmigration: http://transitmigration.orgTransnationales Netzwerk: http://transact.noblogs.orgMohammed SillahDer 23-jährige Singer- und Songwriter aus Guinea starb 2007 in einer Essener Klinik und gilt als ein Sinnbild der Folgen deutschen Flüchtlingspolitik und der unzureichenden Versorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Mohammed Sillah lebte in einem Flüchtlingsheim in Remscheid. Als Sillah Anfang Januar 2007 unter starken Schmerzen litt, verweigerte ihm der Sachbearbeiter des zuständigen Sozialamtes einen Krankenschein und einen Krankenwagen. Ein Freund musste ihn deshalb wenige Tage später ins nächstgelegene Krankenhaus tragen. Von dort wurde er in eine Essener Klinik verlegt, wo er starb.Offenes Lager Als offenes Lager bezeichnen Aktivisten gegen Abschiebe- und Internierungseinrichtungen die sogenannten Gemeinschaftsunterkünfte, die häufig in abgelegenen Gegenden und infrastrukturell unzureichend eingerichteten Gebäuden untergebracht werden. Dazu zählen auch die zentralen Erstaufnahmestellen der einzelnen Länder. Auch wenn es möglich ist, unter bestimmten Bedingungen diese Unterkünfte zu verlassen, liegt eine zwangsweise Unterbringung vor. Abschiebehaft gilt dagegen als „geschlossenes Lager“.Oury Jalloh Flüchtling aus Guinea, der am 7. Januar 2005, an Händen und Füssen gefesselt, in einer Dessauer Gefängniszelle verbrannte. Zwei der in der Polizeiwache anwesenden Beamten wurden in einem Anklageverfahren 2008 freigesprochen. Die Anklage lautete auf „Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung durch Unterlassung“. Seit dem 12. Januar 2011 läuft der Revisionsprozess gegen die Beamten vor dem Landesgericht in Magdeburg.Partnerschaftliche Entwicklung Migrationspolitisch gebrauchte Wendung für Vereinbarungen, die auf die Kontrolle und die Steuerung von Arbeitsmigration und Migration im Allgemeinen abzielen und dabei mit wirtschaftlichen Interessen der EU verbunden sind. Wenn in diesem Kontext von einer „wirksamen Arbeitsmigrationspolitik in den Herkunfts- und Zielländern“ gesprochen wird, bezieht sich das zum Beispiel auf Anwerbe-Programme für Fachkräfte oder im Niedriglohnsektor auf das Anwerben von Saisonarbeitern. Durchgesetzt werden diese Vereinbarungen mithilfe migrationssteuernder Institutionen wie der International Organisation of Migration (IOM) oder - in Deutschland - vom Bundesamt für Migration (BAMF) oder der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ). Sie finden sich als Wortlaut in „Katalogen“, die die Kriterien erwünschter und unerwünschter Migration festlegen.Politische Verfolgung Im Sinne des Asylrechts geregelt in der Genfer Flüchtlingskonvention. Als Gründe politischer Verfolgung gelten Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, und politische Betätigung.Puffercamp Als Puffercamps gelten die Internierungslager in den nordafrikanischen Ländern (zum Beispiel in Marokko, Libyen und Mauretanien), die Migranten schon weit vor einem möglichen Eintritt in die EU-Staaten abfangen sollen. Sie sind ein nicht sichtbarer Teil der Institutionen der EU-Grenzpolitik.RABIT (Rapid Border Intervention Team) Im Rahmen des Ausbaus der EU-Grenzsicherungs-Aktivitäten ergangene Verordnung an Frontex, ständig einen Pool von Grenzschutzeinsatzkräften sowie technisches Grenzschutzmaterial bereitzuhalten. Mitgliedsstaaten sollen in besonderen Situationen die Unterstützung durch eine RABIT anfordern. Sowohl Personal wie auch Material werden von den Mitgliedsstaaten bereitgestellt und bezahlt/gewartet. Frontex hat nur die Aufgabe der Verwaltung.Repatriierung - Rückführung Bezeichnung für den Umgang mit Flüchtlingen und Migranten, wobei es sich in der Regel um Abschiebung handelt. Entlehnt aus dem Französischen („Repatriation“) bezeichnen sich viele Abgeschobene in afrikanischen Ländern mit der Amtssprache Französisch als „Repatriierte“.Residenzpflicht Auflage für Flüchtlinge in Deutschland mit dem Aufenthaltsstatus „geduldet“. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich in einem von den zuständigen Behörden festgelegten Bezirk aufzuhalten, aus dem sie sich nur mit besonderer Erlaubnis entfernen dürfen. Die Ausländerbehörden einiger Landkreise beschränken den Aufenthalt prinzipiell nur auf den jeweiligen Landkreis. Die Residenzpflicht, als Erfindung der bundesdeutschen Asylgesetzgebung ist in der EU bislang einmalig.Reuse Jargon für „Blockade an der Grenze“. Nach einem Grenzübertritt werden Migranten oft direkt von Grenzpolizei in Empfang genommen und verhaftet. An der türkisch-griechischen Grenze stranden Tausende nach der Überquerung des Evros direkt in griechischen Gefängnissen.„Richtlinie der Schande“ Bezeichnung für die EU-Rückführungsrichtlinie. Kritiker sprechen von der damit verbundenen Abschaffung der Grundrechte von Migranten in Europa. Sie richten sich gegen die Liste der Vorschriften im Allgemeinen und im Besonderen gegen die bis zu 18 Monate dauernde Haftdauer, die Abschiebungen in unsichere Drittstaaten, das mindestens fünf Jahre dauernde Wiedereinreiseverbot und den ungenügenden Schutz für minderjährige Flüchtlinge.RückführungsrichtlinieGemeinsame Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten zur Rückführung von „illegalen“ Flüchtlingen. Der vorgestellte Text hat die Harmonisierung der Gesetzgebung im Bereich der Inhaftierung und Abschiebung von illegalen MigrantInnen auf europäischer Ebene zum Ziel. Ein Rückführungsfonds sollte zudem ihre Umsetzung erleichtern.Rückübernahmeabkommen - Bilaterale Rückübernahmeabkommen Mit Rückübernahmeabkommen verpflichten sich Staaten im allgemeinen, sich für ihre Angehörigen, sollten diese aus einem anderen Land ausgewiesen werden, verantwortlich zu erweisen und sie wieder aufzunehmen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Abkommen, die mit Staaten getroffen werden, in denen Menschenrechte nicht genügend geachtet werden und die dennoch dafür Gelder erhalten, dass sie sich nachweislich keinesfalls um Abgeschobene bemühen. Eine Liste der Rückübernahmeabkommen, die die Bundesrepublik abgeschlossen hat, findet sich in der Bundesdrucksache 16/13779.Schlepperwesen (Trafficking) Hilfe bei der Einreise in ein Land, die oft mit zusätzlicher Ausbeutung der Flüchtlinge einhergeht.Solidaritätsdelikt Personen, die „illegale Einwanderer“ bei sich aufnehmen oder sie in anderer Weise unterstützen, können mit dieser Beschuldigung zu hohen Geld- und teilweise sogar Haftstrafen verurteilt werden. Dieses Delikt kam bislang vor allem in Frankreich zur Anwendung.Subsidiärer Schutz Subsidiärer Schutz soll geflüchteten Menschen gewährt werden, die zwar nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber Flüchtlinge auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sind und beispielsweise bedroht sind von Folter oder Todesstrafe. Es handelt sich um eine nachträglich eingeführte Qualifikationsrichtlinie, die laut Asylrechtsorganisationen wie Pro Asyl nur unzureichend Anwendung findet.Transitland - Transitzone Länder oder Regionen, die bei der Migration durchquert werden. Migrationspolitische Institutionen gehen von „Herkunfts“- und „Zielländern“ aus. Im Sinne des Dublin-II-Abkommens gelten Transitländer häufig als „sicheres Drittland“, in die Abschiebungen durchgeführt werden können, auch ohne dass es (bilaterale) Rückübernahmeabkommen gibt (aus deutscher Perspektive beispielsweise die Türkei und Griechenland).Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF) Als unbegleiteter Flüchtling gelten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die ohne die für sie verantwortlichen Erwachsenen in ein EU-Land eingereist sind. Im Rahmen von Dublin II werden immer wieder rechtswidrige Abschiebungen von minderjährigen Flüchtlingen durchgeführt. Der Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BUMF) geht davon aus, dass es in Deutschland im Jahr 2010 mindestens 3000 Jugendliche gab. Das Bundesamt für Migration (BAMF) geht demgegenüber anhand der Zahlen der Asylerstanträge von 2000 Jugendlichen aus.Wiederansiedlung Wiederansiedlung („Resettlement“) ist zunehmend ein Thema in der Zusammenarbeit migrationspolitischer Institutionen weltweit. Mit Wiederansiedlungs-Programmen soll offiziell die Integration von Flüchtlingen in den Ländern gefördert werden, in die sie zurück- oder abgeschoben werden. Damit verknüpft wird das Konzept der „freiwilligen Rückkehr“, das im Wesentlichen beinhaltet, dass Menschen, denen eine Abschiebung droht, offiziell gestattet wird, ohne unmittelbar ausgeübten Zwang auszureisen und ihnen Vergünstigungen im Hinblick auf eine Wiederansiedlung in Aussicht stellt. Diese Vergünstigungen gibt es in der Regel nicht.
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