Die späte Gerechtigkeit

Kriegsverbrechen In Rom wurden drei der letzten Wehrmachtssoldaten verurteilt, über neun weitere soll im Juni entschieden werden. Doch eine Auslieferung haben sie nicht zu fürchten

Jung sind die Verurteilten nicht gerade: Zwischen 88 und 94 Jahre sind die drei deutschen Staatsbürger alt, die letzte Woche von einem Militärgericht in Rom zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wurden. Das Gericht befand sie für schuldig, im August 1944 in der Ortschaft Padule di Fucecchio nahe Florenz an der Ermordung von 184 Zivilisten - zum Großteil Frauen, Kinder und alte Menschen - beteiligt gewesen zu sein. Zeitgleich forderten die Staatsanwälte beim Militärgericht in Verona eine lebenslängliche Haftstrafe gegen neun ehemalige Wehrmachtsangehörige. Den ehemaligen Angehörigen der Fallschirm-Panzerdivision „Hermann Göring“ wird vorgeworfen, im Frühjahr 1944 bei als „Partisanenbekämpfung“ getarnten Massakern in Norditalien über 400 Zivilisten ermordet zu haben. Am 22. Juni soll in diesen Fall das Urteil gefällt werden.

Eine Verhaftung haben die Angeklagten ebenso wenig zu fürchten, wie diejenigen, die jetzt in Rom schuldig gesprochen wurden. Als deutsche Staatsbürger können sie nicht nach Italien ausgeliefert werden. Die deutsche Justiz hat aber auch erklärt, dass ihr die Beweise nicht ausreichen, um eigene Verfahren einzuleiten. Eine öffentliche Auseinandersetzung darüber gibt es in Deutschland kaum.

Opfer: Kinder, Alte, Kranke

Den Angeklagten wird die Beteiligung an den blutigen Massakern vorgeworfen, die Angehörige der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring" der Wehrmacht zwischen März und Mai 1944 an italienischen Zivilisten verübten. Dabei wurden oft ganze Dörfer dem Erdboden gleich gemacht. Die dort lebenden Männer zwischen 16 und 60 hielten sich versteckt - meist aus Angst, von den Deutschen als Zwangsarbeiter verschleppt zu werden. Deshalb wurden vor allem Kinder, Alte, Kranke und Frauen zum Opfer deutscher Soldaten, die ihre Wut über den wachsenden antifaschistischen Widerstand an den Zivilisten ausließen.

In einem Dorf wurden die Opfer in eine Kapelle gesperrt, in die ein Wehrmachtssoldat eine Handgranate warf. Während die Opfer grausam umkamen, feierte die Einheit vor der Kapelle ein feuchtfröhliches Fest. Dabei handelte es sich keineswegs um Vergeltungsaktionen für Partisanenaktionen, wie von konservativen Kreisen zur Entschuldigung oder Relativierung der Verbrechen gerne angeführt wird. Abgelegene Dörfer waren von den Mordaktionen besonders oft betroffen, weil sich die deutschen Täter dort ungestört austoben konnten.

Schon kurz nach der Niederlage des Nationalsozialismus begannen britische und amerikanische Juristen zu ermitteln - gestützt auf die Berichte der wenigen Überlebenden. Doch die Ermittlungen gerieten bald ins Stocken. In Zeiten des kalten Krieges wurden die ehemaligen Wehrmachtssoldaten wieder für den Kampf gegen den Kommunismus gebraucht, und man wollte Westdeutschland als neu umworbenen Bündnispartner nicht mit der Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen verärgern. Die Proteste der wenigen Überlebenden wurden in Italien ignoriert.

Schrank der Schande

Die belastenden Akten wanderten in den "Schrank der Schande" - so bezeichnet die italienische Öffentlichkeit den braunen Holzschrank, der von 1960 bis 1994 in der Allgemeinen Militäranwaltschaft in Rom stand. In diesem Schrank wurden im Jahr 1960 auf Beschluss des damaligen allgemeinen Militärstaatsanwaltes, Enrico Santacroce, Aktenbündel über 2274 Fälle von NS-Kriegsverbrechen in Italien während des zweiten Weltkriegs "provisorisch archiviert“. 1966 wurden etwa 1300 Fälle an die zuständigen italienischen Staatsanwaltschaften abgegeben und 20 weitere an deutsche Ermittlungsbehörden. Für 695 Fälle – angeblich die wichtigsten – dauerte die "Archivierung" jedoch 34 Jahre. Diese Akten wurden erst im Jahr 1994 wiederentdeckt und bilden die juristische Grundlage für die Verfahren, die bis heute gegen ehemalige deutsche Wehrmachtssoldaten laufen.

„Der Prozess ist die längst fällige Auseinandersetzung mit einer Geschichte, die von der Allgemeinheit verdrängt und vergessen wurde“, meint Marianne Wienemann, die die Verfahren als Prozessbeobachterin verfolgt und kürzlich auf Einladung der antifaschistischen AG-Reggio-Emilia auf einer Veranstaltung in Berlin darüber berichtete. Sie blieb die Ausnahme. In Deutschland sind die Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrechen kein großes Thema in Öffentlichkeit und Medien.

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Geschrieben von

Peter Nowak

lesender arbeiter

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