Wegen „gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“ ermittelte vergangenes Jahr die Berliner Staatsanwaltschaft gegen die DRK-Klinik in Berlin-Wedding. Dort sollen über Jahre hinweg angebliche Chefarztbehandlungen von Assistenten erbracht und überflüssige Doppeluntersuchungen veranlasst worden sein: Abrechnungsbetrug in großem Stil.
Aber nicht immer bringen Großrazzien betrügerisches Handeln und Vorteilsnahme ans Tageslicht. Unter dem Label „Anwendungsbeobachtung“ verordnen Ärzte zum Beispiel nicht erprobte Medikamente und kassieren von den Pharmafirmen Kopfgelder in bis zu vierstelliger Höhe; niedergelassene HNO-Ärzte schicken ihre Patienten zu bestimmten Hörgeräte-Akustikern und lassen sich das entsprechend ho
rechend honorieren; oder Hausbesitzer vermieten Räume für eine Arztpraxis zu symbolischen Quadratmeterpreisen und erwarten dafür, dass die Patientenströme in die Apotheke im selben Haus gelenkt werden.Bis zu 18 Milliarden Euro gehen dem deutschen Gesundheitssystem Jahr für Jahr durch Betrug und Korruption verloren, schätzen Experten. Genau weiß es niemand. Ein Einfallstor ist dabei die Ärzteschaft, denn das Marketing der Pharmaindustrie konzentriert sich besonders auf diese Berufsgruppe. Das schadet nicht nur den Krankenkassen, sondern öfter noch den Patienten. Sie werden nicht nach medizinischen Gesichtspunkten behandelt, sondern danach, auf wessen Lohnliste ihr Arzt gerade steht.Bei der Großen Strafkammer des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe liegt ein Fall zur Entscheidung, der in Sachen Ärztekorruption die Richtung weisen könnte: Es geht um die Firma Pro Medica Homecare, die Arztpraxen kostenlos oder gegen geringe Gebühr Reizstromgeräte zur Verfügung stellte; im Gegenzug verordneten die Ärzte diese Therapie rund 70.000 Mal, das entsprechende Gerät nutzten die Patienten zu Hause, es wurde mit der Kasse abgerechnet. Die Staatsanwaltschaft Verden sah darin einen Fall von Bestechlichkeit und ging bis zum Bundesgerichtshof. Dieser wird voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden, ob niedergelassene Ärzte als Beauftragte der Kassen handelten. Falls das tatsächlich der Fall ist, würde sich die Ärzteschaft einer Verfehlung im Amt schuldig machen.Medizinisch nicht angezeigtBis zum Gerichtsurteil wollen einige Bundestagsabgeordnete der SPD nicht mehr warten. Schon in der großen Koalition hatten die Sozialdemokraten einen Vorstoß unternommen, die Korruption im Gesundheitssystem härter zu bestrafen. Sie waren jedoch am Koalitionspartner gescheitert. Nun haben sie ihren Antrag wieder aus der Schublade gezogen und dem Parlament vorgelegt. Geht es nach ihrem Willen, gelten Vorteilsnahmen niedergelassener Ärzte künftig als Straftatbestand. Und Falschabrechnungen etwa in Krankenhäusern würden mit spürbaren Sanktionen geahndet. Außerdem sollen Patienten besser geschützt werden, indem Sozialversicherungsbetrug als spezieller Tatbestand ins Strafgesetz aufgenommen wird – auch für Fälle, in denen kein unmittelbar ökonomischer Schaden entsteht. Jörg Engelhard vom Landeskriminalamt Berlin sagt: „Es geht um den Vertrauensbruch, den Ärzte begehen, wenn sie Medikamente verordnen, die medizinisch nicht angezeigt sind.“Für die Staatsverfolgungsbehörden ist es ein Problem, Korruption und Abrechnungsbetrug überhaupt nachzuweisen. Oft ermitteln sie nur auf Grundlage des „formalen Schadens“, der nach Ansicht vieler Juristen ohnehin nicht mehr lange Bestand haben wird. Die Abrechnungsmodalitäten sind extrem kompliziert, und selbst Krankenkassen, die gehalten sind, ihre Verwaltungskosten niedrig zu halten, haben Probleme, schwarzen Schafen auf die Schliche zu kommen. So macht es das deutsche Gesundheitssystem potenziellen Tätern ziemlich leicht, sich durch Betrug und Korruption zu bereichern.Und weil es so einfach, die betrügerische Absicht aber schwer nachweisbar ist, fallen die Urteile meist sehr milde aus, oder die Verfahren werden ganz eingestellt, sagt Dina Michels von der Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation bei der KKH Allianz. „Ein speziell auf Sozialversicherungsbetrug abgestellter Straftatbestand würde Rechtssicherheit schaffen.“ Die Abgeordneten der SPD glauben, dass spezielle Prüfinstanzen bei den Kassen und qualifizierte Ermittlungsgruppen für Abhilfe sorgen könnten.Selbst unternehmerfreundliche Staaten wie die USA gehen in Sachen Korruption viel konsequentere Wege. Der Physicians Payment Sunshine Act soll Transparenz auf dem Gesundheitsmarkt schaffen. Dort müssen Unternehmen ab 2012 jegliche finanziellen und sonstigen Zuwendungen an Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Leistungserbringer offenlegen, der erste Bericht wird 2013 fällig.15.000 PharmavertreterAuch im Vergleich mit dem europäischen Ausland schneidet Deutschland hinsichtlich medizinischer Unabhängigkeit schlecht ab: Rund 15.000 Pharmavertreter suchen rund 20 Millionen Mal im Jahr die deutschen Arztpraxen auf, um ihre Produkte an den Mann oder die Frau zu bringen. In Polen sind derartige Besuche während der Sprechzeit verboten, in der Schweiz und in Schweden ist das Austeilen von Werbegeschenken beschränkt. In Großbritannien ist ein Antikorruptionsgesetz in Vorbereitung, weshalb der britische Pharmakonzern GlaxoSmithKline inzwischen auch keine Werbegeschenke mehr an deutsche Ärzte gibt.Obwohl Organisationen wie Transparency International sich seit über zehn Jahren mit den Missständen im deutschen Gesundheitssystem befassen und einzelne kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser gegen Intransparenz im medizinischen Alltag antreten, hat sich bislang wenig geändert – und die erste Lesung des SPD-Antrags im Bundestag lässt auch nicht erkennen, dass dies bald geschieht.Zwar ist im Rahmen des neuen Versorgungsgesetzes vorgesehen, Vorteilsnahmen als „Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten“ zu fassen, von umfassenden strafrechtlichen Maßnahmen gegen Unregelmäßigkeiten im Gesundheitssystem sind die Parlamentarier jedoch weit entfernt. Der FDP-Abgeordnete Erwin Lotter warf der SPD sogar vor, mit ihrem Antrag „die gesamte Ärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen“. Auch die Union will „keine Sonderstraftatbestände“ für Ärzte.Unter „Generalverdacht“ wolle die SPD die Docs keinesfalls stellen, betont Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. Er gehe sogar davon aus, dass die große Mehrheit sich korrekt verhalte; der kleineren Minderheit indessen unterstellt er „große kriminelle Energie“.Marcus Röske von der Staatsanwaltschaft Verden, die schwerpunktmäßig Korruptionsstrafsachen verfolgt und auch das beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren verantwortet, hat jedenfalls täglich mit Falschabrechnungen und korrupten Ärzten zu tun. Er weiß aus seiner Praxis von der „Beißhemmung“ der Justiz zu berichten.Aber selbst wenn sich die Gesetzeslage ändern würde, hätten die Ermittler ohne qualifizierte Recherche durch die Krankenkassen wenig Chancen. Immerhin erwartet Röske, dass die gewohnheitsmäßige „Händewäsche“ zwischen Ärzten, Leistungserbringern und Unternehmen abnehmen würde, wenn entsprechende Straftatbestände verschärft beziehungsweise überhaupt eingeführt werden sollten. Viele Ärzte nehmen die kleinen Geschenke, die die Freundschaft erhalten, nämlich gerne an. Für sie ist das bloß ein Kavaliersdelikt.