Das Mantra vom Terrortrio

NSU Haben die drei Neonazis ihre Morde allein begangen? Die Zweifel an der offiziellen Erzählung werden größer
Ausgabe 10/2015

Normalerweise agieren die Bundesanwälte im Münchner NSU-Prozess eher zurückhaltend. Hier mal eine kurze Nachfrage an einen Zeugen, dort mal ein knappes Statement zu den Anträgen der Prozessbeteiligten. Vergangene Woche aber war es plötzlich vorbei mit der Zurückhaltung. Ungewöhnlich scharf und ausführlich empörten sich die Vertreter der Bundesanwaltschaft über fünf neue Beweisanträge der Nebenklage.

Es geht um den Mord an Halit Yozgat 2006 in einem Kasseler Internetcafé – die nach bisherigen Erkenntnissen letzte Tat des NSU, die mit der Ceska-Waffe verübt wurde. Die Anwälte der als Nebenkläger im Prozess auftretenden Familie Yozgat wollen dazu hessische Verfassungsschützer, den früheren bayrischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) sowie den aktuellen Ministerpräsidenten und damaligen Innenminister von Hessen, Volker Bouffier (CDU), als Zeugen vor Gericht befragen. Dadurch soll der Nachweis gelingen, dass sowohl staatliche Behörden als auch die Naziszene schon lange vor dem Auffliegen des Zwickauer Trios im November 2011 von den NSU-Morden wussten. Das würde dem offiziellen Mantra vom unwissenden und deshalb unschuldigen Staat zuwiderlaufen.

Da die Bundesanwälte dieses Mantra in ihrer Anklageschrift juristisch zementiert haben, mussten sie nun auch die Beweisanträge ablehnen. Das verbanden sie mit heftigen Angriffen auf die Antragsteller und warfen ihnen einen verzerrten und selektiven Umgang mit Beweismitteln vor. Es geht um einen Satz aus einem Abhörprotokoll, der aber sehr wohl verschiedene Deutungsmöglichkeiten zulässt, weshalb der Hintergrund in dem Prozess unbedingt aufgeklärt werden sollte.

Bitte nicht vorbeifahren

Der Satz stammt aus dem Jahre 2006. Belauscht wurde der damals unter Tatverdacht stehende hessische Verfassungsschützer Andreas Temme, der sich während der Ermordung Yozgats in dem Internetcafé aufhielt, von dem Mord aber angeblich nichts mitbekommen haben will. Kurz vorher hatte er noch ausführlich mit einem V-Mann aus der rechten Szene telefoniert und sich unmittelbar darauf in das Café begeben, wo dann der Mord geschah. Zufall? In einem abgehörten Telefonat Temmes mit dem Geheimschutzbeauftragten des hessischen Verfassungsschutzes fällt gleich zu Beginn des Gesprächs der umstrittene Satz: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren“, sagt der Geheimschutzbeauftragte laut Abhörprotokoll zu Temme.

Für die Anwälte der Familie Yozgat ist der Satz ein deutliches Indiz dafür, dass der Verfassungsschützer vorab gewusst haben könnte, was in dem Internetcafé passieren würde. Die Bundesanwälte hingegen interpretieren den Satz anders – der Beamte habe Temme nur erklären wollen, warum er keinen Besuch von Kollegen erhalte.

Die ungewöhnlich heftige Reaktion der Bundesanwaltschaft auf die Beweisanträge ist symptomatisch für das Dilemma, in dem die Ankläger stecken. Frühzeitig hatten sich die Ermittler auf die Version des NSU als abgeschottete dreiköpfige Terrorzelle festgelegt, deren Leben im Untergrund zwar von rechten Gesinnungsgenossen unterstützt wird, deren blutige Taten in der Szene aber völlig unbekannt sind. Mit diesem Ansatz bediente die Bundesanwaltschaft gleich in doppelter Hinsicht Vorgaben des politischen Berlins. Zum einen ließ sich der Ermittlungsaufwand begrenzen und in überschaubarer Zeit – ein knappes Jahr nach Auffliegen des NSU – eine Anklageschrift gegen die Hauptbeschuldigte Beate Zschäpe zusammenzimmern. Zum anderen servierte man mit der Kleinstzelle, von der weder Freund noch Feind wussten, eine Lösung, die für den Staat und seinen Sicherheitsapparat die praktikabelste ist: Die beiden angeblichen Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sind tot, sodass man ihnen eine konkrete Beteiligung an allen NSU-Taten nicht mehr nachzuweisen braucht; Polizei und Verfassungsschutz werden lediglich Fehler und Versäumnisse zugeschrieben statt aktives Mittun. Deren über V-Leute erfolgte Einflussnahme auf eine Radikalisierung der rechten Szene, die das Entstehen eines terroristischen Untergrundes begünstigt hat, wird damit zumindest vor Gericht kein Thema sein. Juristische Konsequenzen – etwa Strafverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder Strafvereitelung – müssen die Beamten ebenso wenig fürchten wie einen radikalen Umbau des Verfassungsschutzapparates.

Allerdings bedurfte es schon einiger Volten, um offensichtliche Spuren zu Mitwissern und Mittätern der Anschläge als nicht relevant einzustufen. In Heilbronn etwa, wo 2007 die aus Thüringen stammende Polizistin Michéle Kiesewetter erschossen wurde: Glaubwürdige Zeugenaussagen lassen hier auf einen Täterkreis von vier bis sechs Personen schließen; zudem weisen gleich mehrere Indizien darauf hin, dass die Polizistin kein zufällig, sondern ein gezielt ausgesuchtes Mordopfer war.

Oder der Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße 2004, bei dem 22 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden: Gutachter bezeichneten die Bombe als hochprofessionelle, aber empfindliche Sprengvorrichtung. Nahmen Mundlos und Böhnhardt die Bombe erst in Köln in Empfang? Aus Zwickau waren sie mit einem Pkw angereist, in dem sich der Sprengsatz kaum gefahrlos hätte transportieren lassen. Und wo übernachteten die beiden in Köln? Rätsel geben auch die jetzt bekannt gewordenen Mitschnitte zweier Überwachungskameras in der Nähe des Anschlagsortes auf. Sie zeigen Mundlos und Böhnhardt, wie sie das Fahrrad mit der Bombe und zwei Fluchträder Richtung Keupstraße schieben. Zu erkennen sind aber auch ein Mann und eine Frau, die sich dort längere Zeit aufhalten und die Straße beobachten – und zwar genau in dem Zeitraum, als die mutmaßlichen NSU-Täter mehrmals die Straße entlanglaufen. Stand das Pärchen Schmiere für die Bombenleger? Oder observierten die beiden Mundlos und Böhnhardt?

Jede Menge Merkwürdigkeiten

Oder der Mord an dem Änderungsschneider Abdurrahim Özüdoğru in Nürnberg: Vor Gericht bestätigten Ermittler, dass die Schneiderei für Passanten kaum als Geschäft eines Ausländers erkennbar gewesen sei. Ein deutschsprachiges Schild wies auf die Art der Dienstleistung hin, der Name Özüdoğru soll aber nur klein an der Tür gestanden haben. Außerdem habe sich der Laden in einer Gegend befunden, die von zufälligen Passanten eher nicht frequentiert werde. Es stellt sich deshalb durchaus die Frage, ob lokale NSU-Komplizen Özüdoğru als Opfer auswählten.

Oder – noch einmal – der Mord an Halit Yozgat in Kassel: Hier fand man beim Trio zwar einen Stadtplan mit handschriftlichen Zeichen und Notizen. Das Internetcafé war allerdings nicht markiert, dafür aber lagen alle anderen markierten Objekte bis auf eines an der täglichen Fahrtroute des Verfassungsschützers Temme, der beim Yozgat-Mord vor Ort war. Außerdem existiert eine von Unbekannten handschriftlich gefertigte Skizze des Internetcafés, auf deren Rückseite unter anderem auch die Frequenz des von Innenministerium und Verfassungsschutz genutzten Funkkanals stand.

Die Liste der Spuren und Indizien, die nicht in das offizielle Bild passen, ließe sich weiter fortsetzen. Eine Erklärung für all diese Merkwürdigkeiten wäre, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt eben doch nicht allein die rassistischen Verbrechen begingen, die man ihnen zur Last legt. Doch die Bundesanwaltschaft hält, bestärkt von der Bundesregierung, an ihrer eng eingegrenzten Ermittlungslinie fest. Sie nimmt dabei durchaus in Kauf, dass die Überreste einer Mördertruppe ihrer Strafe entgehen und weitere Verbrechen vorbereiten können.

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