Keine voll besetzte Anklagebank

NSU Auch wenn das Urteil gegen Beate Zschäpe und die Mitangeklagten verkündet wird, ist der Fall nicht abgeschlossen. Die Bundesanwaltschaft sucht noch mögliche Unterstützer
Ihr rechter, rechter Platz ist frei
Ihr rechter, rechter Platz ist frei

Foto: Christof Stache/AFP/Getty Images

Es war kurz vor vier Uhr nachmittags am vergangenen Dienstag, als der Vorsitzende Richter im Münchner NSU-Prozess die Beweisaufnahme abschloss. Manfred Götzl hatte das in den zurückliegenden Monaten mehrmals gemacht, musste dann aber immer wieder Zeugen vorladen oder Dokumente verlesen lassen, weil den Verteidigern immer noch ein Beweisantrag eingefallen war. Nun aber, am 436. Verhandlungstag, ist endgültig Schluss. Am kommenden Dienstag, dem 3. Juli, werden vier der fünf Angeklagten noch kurze Erklärungen abgeben. Es ist ihr Recht auf das letzte Wort, auf das nach jetzigem Stand nur der angeklagte Zwickauer Neonazi André E. verzichten will. Die Erklärungen werden kurz sein, zwischen zwei und fünf Minuten wird das jeweils dauern, haben die Verteidiger bereits angekündigt. Große Neuigkeiten oder gar ein spätes Geständnis sind also nicht zu erwarten.

Am darauffolgenden Verhandlungstag, dem 438., wird Richter Götzl dann das Urteil verkünden. Wann genau das sein wird, dürfte die Öffentlichkeit erst kommende Woche erfahren. Zwischen letztem Sitzungstag und Urteilsspruch hat das Gericht elf Tage Zeit. Vermutlich werden die Richter einen Termin in der Woche ab dem 9. Juli ansetzen, damit Nebenkläger und Angehörige der Opfer ihre Anreise nach München planen können.

Miete, Bahncard, Taschenlampe

Auch nach dem Urteil aber wird der Fall NSU noch nicht abgeschlossen sein. Und das liegt nicht nur daran, dass die Angeklagten möglicherweise in Revision gehen und damit die Rechtskräftigkeit des Urteils hinauszögern. Denn derzeit arbeiten noch mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse in den Ländern die NSU-Affäre auf. Und auch die Bundesanwaltschaft hat ihre Suche nach möglichen Unterstützern der Terrorgruppe und Mittätern noch nicht beendet.

Eine Rolle bei den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft spielen unter anderem mehrere Filmschnipsel von den Überwachungskameras, die das NSU-Kerntrio zeitweise an den Fenstern der Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße installiert hatte. Auf einigen dieser Schnipsel aus dem Jahr 2011 ist zu sehen, wie ein großgewachsener, etwas fülliger junger Mann den Briefkasten der Wohnung am Hauseingang öffnet und Post herausholt. Dann betritt er die Wohnung, in der Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seit 2008 lebten, auch hierfür hat er einen eigenen Schlüssel. Von den drei Mietern wird er mit Umarmung und Küsschen begrüßt. Ein hilfsbereiter, guter Freund. Auf anderen Filmschnipseln ist eine dunkelhaarige Frau zu sehen, die mit ihren Kindern zu Besuch kommt. Beate Zschäpe begrüßt sie an der Tür mit Umarmung. Dann sieht man sie zusammen in den Garten gehen, die Kinder spielen.

Dass sowohl der Mann als auch die Frau aus den Überwachungsvideos nicht mit auf der Anklagebank im Münchner NSU-Prozess gesessen haben, verstehen die Anwälte der Nebenkläger bis heute nicht. „In RAF-Prozessen wären die beiden mindestens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt worden“, meint einer der Anwälte ironisch. Im Fall des rechtsterroristischen NSU jedoch reicht es nicht einmal zu einer Anklage wegen Unterstützung einer Terrorgruppe – dabei hätte es das NSU-Kerntrio ohne die beiden deutlich schwerer gehabt, ein Leben im Untergrund zu führen und Verbrechen zu begehen.

Der Mann, Matthias D. aus Johanngeorgenstadt, hatte für das Trio die Wohnungen in Zwickau – ab 2001 in der Polenzstraße, ab 2008 in der Frühlingsstraße – gemietet. Sein Name stand jeweils am Klingelschild, er bezahlte jeden Monat die Miete und ließ sich dafür das Geld, das aus den Raubüberfällen stammte, bar von den Dreien geben. Auch der Internetanschluss in beiden Wohnungen, über den das Trio Kontakt zur Außenwelt und möglichen Komplizen hielt, war auf seinen Namen angemeldet. D. sagte in seinen Vernehmungen aus, er habe nicht gewusst, wer sich tatsächlich hinter den Personen verborgen habe, die ihm angeblich nur als Liese, Max und Gerry bekannt gewesen seien. Zugeführt worden sei ihm das Trio von seinem alten Freund André E. aus Zwickau – der seit Mai 2013 zusammen mit Zschäpe auf der Anklagebank in München sitzt.

André E. wird Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, weil er bis zur Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 engsten Umgang mit dem Trio pflegte und Zschäpe bei deren Flucht vor der Polizei half. Gleiches aber trifft auch auf seine Ehefrau Susann E. zu, die Frau aus den Filmen der Überwachungskameras. Anders als ihr Mann aber muss sie sich bislang nicht vor Gericht verantworten – obwohl sie Zschäpes engste Freundin war, ihr die Identität für das Ausstellen einer Bahncard lieh und ihr Kleidung gab, als sie überstürzt aus der brennenden Wohnung in der Frühlingsstraße flüchtete. Wie ihr Mann sorgte auch Susann E. entscheidend mit dafür, dass die Anonymität des Trios nicht aufflog.

In einer Bierbar in Nürnberg

Bayerische Medien berichteten dieser Tage, dass Susann E. auch in Verdacht geraten sei, mit einem Anschlag auf eine Nürnberger Bierbar im Jahr 1999 in Verbindung zu stehen. Ob dieser Verdacht jedoch ausreichend begründet ist, bleibt zweifelhaft. In der Bar hatten im Juni 1999 Unbekannte eine mit einem Sprengsatz präparierte Taschenlampe abgestellt. Carsten S., der in München mit auf der Anklagebank sitzt, sagte vor Gericht aus, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten sich ihm gegenüber mit dieser „Taschenlampenbombe“ gebrüstet. Die Bombe war aber nicht richtig explodiert, der Inhaber der Bar kam mit Splitterwunden und Schnittverletzungen am Arm davon. 2013, nach der Aussage von S. im Gericht, vernahmen Polizeibeamte den Wirt erneut und legten ihm 115 Vergleichsfotos mit Personen aus dem NSU-Umfeld vor. Nur auf einem davon glaubte der Zeuge, jemanden wiederzuerkennen – es war das Bild von Susann E. Allerdings konnte der Mann sich nicht daran erinnern, wann und unter welchen Umständen er die Freundin Zschäpes je kennengelernt haben will. Hinzu kommt, dass Zschäpe mit ihren beiden Freunden erst im Juli 2000 aus Chemnitz nach Zwickau verzog – also ein Jahr nach der „Taschenlampenbombe“ von Nürnberg. Ob das Trio André und Susann E. schon davor kannte, ist unklar.

Sowohl gegen Matthias D. als auch gegen Susann E. führt die Bundesanwaltschaft seit 2011 Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Wie ernsthaft diese Verfahren aber betrieben werden, ob sie überhaupt je in eine Anklage münden werden, weiß niemand. Die Bundesanwaltschaft gibt dazu keine Auskunft, und auch den Prozessbeteiligten wird keine Akteneinsicht gewährt – das wäre nur der Fall, wenn es in den Verfahren um Beihilfe oder Mittäterschaft gehen würde.

Das gleiche gilt auch für ein Ermittlungsverfahren, das sich gegen Unbekannt richtet. Eine Art Sammelverfahren, in dem alle Spuren und Hinweise gebündelt sind, die zu weiteren Mitgliedern und Unterstützern oder bisher unentdeckten Taten des NSU führen könnten. Welche Spuren aber in diesem Verfahren überhaupt verfolgt werden, weiß außerhalb der Bundesanwaltschaft niemand. Die Nebenklägeranwälte im NSU-Prozess nennen es daher die „black box“. Auch dem Innenausschuss des Bundestages hatte der Generalbundesanwalt nur ganz oberflächlich über Ermittlungsinhalte berichtet. So bleibt der Verdacht, dass die Ermittler die noch laufenden Verfahren im NSU-Komplex mit angezogener Handbremse fortführen.

Eine „black box“ sind auch weitere sieben noch laufende Verfahren, die die oberste deutsche Ermittlungsbehörde im NSU-Komplex gegen namentlich bekannte Beschuldigte führt. Wie auch Matthias D. und Susann E. wird diesen sieben Verdächtigen aus dem rechten Milieu eine mögliche NSU-Unterstützung vorgeworfen. Dazu gehören Mandy S. und Max-Florian B., die 1998 ein Paar waren und damals zu den ersten Kontakten des Trios nach dessen Untertauchen gehörten. In Chemnitz versteckte B. die Drei in seiner Wohnung, später konnten sie gefälschte Papiere auf die Namen von S. und B. nutzen. Noch nach dem Umzug hielt B. eine Zeitlang Kontakt zu den Untergetauchten, besuchte sie in ihrer neuen Wohnung in Zwickau.

Weitere Beschuldigte sind Andrej K. aus Jena, der dort mal eine große Nummer in der Neonaziszene war, und Thomas St., mit dem Beate Zschäpe vor 1998 eine kurzzeitige Liebesbeziehung hatte. K. war in den Wochen nach dem Untertauchen einer der wenigen Verbindungsleute der Drei und sammelte für sie in der Szene Geld ein. St. wird von den Ermittlern zur Last gelegt, dem Trio eine Fluchtwohnung in Chemnitz besorgt zu haben. Außerdem soll er Mundlos und Böhnhardt bereits 1997 Sprengstoff übergeben haben, den diese zur Herstellung von Rohrbomben benutzten, die man Anfang 1998 in einer von ihnen als Bombenwerkstatt genutzten Garage in Jena fand.

Der V-Mann „Primus“

Von noch größerer Brisanz dürfte das Verfahren gegen Jan W. sein, der Ende der 1990er Jahre Anführer der sächsischen Blood&Honour-Sektion war. Nach einem Bericht des Brandenburger V-Manns „Piatto“ war W. damals mit der Beschaffung einer Waffe für das Trio befasst. Auch Beate Zschäpe hatte in ihrer Einlassung vor Gericht behauptet, W. habe Mundlos eine Waffe verkauft. Deshalb ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den Chemnitzer auch wegen des Anfangsverdachts der Beihilfe zum schweren Raub. W. wird darüber hinaus mit einem Berlin-Besuch des Trios kurz nach dem Jahrtausendwechsel in Verbindung gebracht, bei dem die Drei eine Synagoge in Prenzlauer Berg als mögliches Anschlagsziel ausgespäht haben sollen. Es gibt Hinweise darauf, dass W. bei diesem Besuch 1.500 D-Mark in Empfang nahm, die für die Herstellung der CD „Ran an den Feind“ der später als kriminelle Vereinigung verurteilten Nazi-Band Landser verwendet wurden. Sollte sich das bestätigen, würde einmal mehr der Verfassungsschutz in Erklärungsnot geraten – der Geheimdienst hatte seinerzeit dank mehrerer V-Leute die Produktion und den Vertrieb der mit rassistischen und antisemitischen Songtexten gespickten CD faktisch unter Kontrolle gehabt. Schwer zu glauben, dass dem Dienst dann ausgerechnet die mögliche Finanzspritze vom NSU verborgen geblieben sein sollte.

Auch die Ermittlungsverfahren gegen Pierre J. und Hermann Sch. könnten unangenehm werden für den Verfassungsschutz. In den Trümmern der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße fanden die Ermittler Notizzettel mit den persönlichen Daten und Telefonnummern der beiden. Piere J. betrieb in Zwickau einen Laden für PC-Spiele, Sch. war dort sein Angestellter. In dem Laden soll Mundlos unter dem Namen „Andreas“ verkehrt und von Sch. – so gibt es J. an – mehrere Waffen gekauft haben, darunter auch eine Pumpgun. J. will zudem von Sch. erfahren haben, dass „Andreas“ alias Mundlos den Inhaber des rechten Szeneladens Last Resort Shop in Zwickau sehr gut kannte – bei diesem handelte es sich um Ralf Marschner, der in jener Zeit als V-Mann „Primus“ laut Verfassungsschutz die wichtigste und ergiebigste Quelle des Bundesamtes in der sächsischen Neonaziszene war. Nur über das Trio soll er angeblich nie berichtet haben, behauptet das BfV bis heute – angeblich habe „Primus“ Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos gar nicht gekannt.

Dabei gibt es noch weitere Zeugenaussagen, die Marschner alias „Primus“ in die unmittelbare Nähe des Trios rücken. So behauptet ein ehemaliger Geschäftspartner Marschners, dieser habe eine Zeitlang Mundlos in dessen Baufirma als Vorarbeiter beschäftigt. Mundlos soll damals unter dem Namen Max-Florian B. dort tätig gewesen sein. Zu dieser Zeit kooperierte „Primus“ eng mit dem BfV in Köln – hat er dort tatsächlich nicht über seinen Angestellten berichtet? Kaum zu glauben.

Marschner gehört bis heute nicht zu den Beschuldigten in den NSU-Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Das dürfte ganz im Interesse des Verfassungsschutzes liegen, der seinen heute in der Schweiz und Liechtenstein lebenden ehemaligen V-Mann offenbar bis heute betreut. Einem Bericht der Schweizer Wochenzeitung WoZ zufolge war Marschner nämlich nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr nicht nur zu einer Urlaubsreise nach Irland gefahren, sondern auch nach Deutschland eingereist. Demnach besuchte er am 18. November 2017 das Punktspiel seines Lieblingsvereins FSV Zwickau beim Karlsruher SC – also ausgerechnet in der Stadt, wo auch die Bundesanwaltschaft ihren Sitz hat.

Ziemlich mutig von dem einstigen Nazispitzel, besteht gegen ihn in der Bundesrepublik doch seit 2012 ein sogenannter Vollstreckungshaftbefehl aus einem zivilrechtlichen Verfahren. Das heißt, bei einer Kontrolle an der deutschen Grenze oder im Land droht ihm jederzeit die Festnahme. Der Haftbefehl ist auch der Grund, weshalb Marschner es verwehrt ist, sich auf offiziellem Weg bei der deutschen Botschaft in Bern einen neuen Pass ausstellen zu lassen, da sein altes Ausweisdokument längst abgelaufen ist.

Dass „Primus“ dennoch umherreist und sogar nach Deutschland fährt, obwohl er schon bei seiner Einreise mit einer Passkontrolle rechnen muss, spricht für die Annahme, dass das BfV seinem einstigen oder vielleicht sogar noch aktiven Schützling nach wie vor zur Seite steht. Möglicherweise sogar mit Papieren auf eine Alias-Identität. Vielleicht handelt das BfV so aus Sorge darüber, dass der V-Mann – sollten ihn seine einstigen Führungsleute vom Geheimdienst fallen lassen – doch noch auspacken könnte, was er so alles über das Trio in Zwickau wusste und dem Bundesamt seinerzeit verraten hatte.

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