Kai D. war mal so etwas wie ein Topagent des Verfassungsschutzes. Zwischen 1987 und 1998 hatte er die rechte Szene infiltriert. Dabei beließ er es nicht nur bei Informationsberichten für seine amtlichen Auftraggeber, sondern wirkte auch tatkräftig daran mit, der zersplitterten Szene Struktur und Zusammenhalt zu geben. Mit staatlichen Geldern beteiligte sich D. an einem elektronischen Informationssystem der Neonazis, er unterstützte den Aufbau des „Thüringer Heimatschutzes“, aus dem die mutmaßlichen NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hervorgingen, und prägte die Arbeit der von Michael Kühnen 1988 gegründeten „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front“ (GdNF) mit. Die GdNF war damals die wichtigste nationalsozialistische Kaderorganisation der Bundesrepublik, die sich nach 1989 vorrangig um den Aufbau von Organisationsstrukturen in Ostdeutschland und die paramilitärische Ausbildung der dortigen Naziszene kümmerte. Mit Kai D. war der Verfassungsschutz immer vorn dabei.
Der Mantel des Schweigens
Im Münchner NSU-Prozess hat der 50-jährige D. im vergangenen November mit erkennbarem Stolz von seiner rechten Aufbauhilfe im Staatsauftrag berichtet. Nur bei einer Frage wurde er schmallippig. Nachdem D. gesagt hatte, er habe sich seit 1987 ohne innere Überzeugung und nur auf Anweisung des Verfassungsschutzes in der rechten Szene bewegt, wollte ein Nebenklageanwalt wissen, auf welcher arbeitsrechtlichen Grundlage denn sein damaliges Vertragsverhältnis zum Geheimdienst beruht habe. Für eine solche Auskunft, wich D. aus, habe er keine Aussagegenehmigung.
War Kai D. vielleicht mehr als ein üblicher „Vertrauensmann“ vulgo V-Mann, war er womöglich ein Staatsbeamter, den man verdeckt in die Naziszene eingeschleust hatte? Tatsächlich schickt auch der Verfassungsschutz – was weitgehend unbekannt ist – regelmäßig eigene Mitarbeiter mit gefälschter Identität in Milieus, die für den Geheimdienst von operativer Bedeutung sind. Doch während um den Einsatz von Verdeckten Ermittlern durch die Polizei kein Geheimnis gemacht wird, decken Bundesregierung und Geheimdienst über das Agieren der Undercover-Schlapphüte im Inland den Mantel des Schweigens. Eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion im vergangenen Sommer zu diesem Thema wurde mit dem Verweis auf Geheimhaltungsvorschriften nur sehr einsilbig und in weiten Teilen gar nicht beantwortet. Für einen neuen NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags aber dürfte dieses bislang völlig unaufgeklärte Thema von besonderer Relevanz sein.
Das ahnt wohl inzwischen auch die Bundesregierung, die den Einsatz Verdeckter Mitarbeiter (VM) nun erstmals auf eine gesetzliche Grundlage stellen will. Mit dem kürzlich bekannt gewordenen Entwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ sollen vor allem Konsequenzen aus dem Versagen der Sicherheitsbehörden im NSU-Skandal gezogen werden.
Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium beinhaltet dann auch eine ganze Reihe von Korrekturen und Ergänzungen zu dem seit 1990 gültigen Bundesverfassungsschutzgesetz, das die Arbeit des Inlandsgeheimdiensts regelt. So soll der Paragraf 9, der bislang eher allgemein die Datenerhebung des Geheimdiensts unter anderem mit Vertrauensleuten (VL) beschreibt, um folgende Passage ergänzt werden: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf 1. Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihm Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute) und 2. Eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufklärung … einsetzen.“
Durch die Hintertür
Der Einsatz hat aber Grenzen. So dürfen V-Leute und getarnte Verfassungsschützer weder Vereinigungen krimineller, extremistischer oder terroristischer Natur mitgründen noch darin „zur steuernden Einflussnahme auf die Bestrebungen eingesetzt werden“. Mit anderen Worten: Ein V-Mann wie Tino Brandt, der den „Thüringer Heimatschutz“ gründete und anführte und die paramilitärische Ausbildung seiner Mitglieder organisierte, müsste nach den neuen Vorschriften außer Dienst gestellt werden. Und auch die Zusammenarbeit mit Kai D. hätte der Verfassungsschutz demnach zu beenden, wenn es der Agent – wie Anfang der 90er Jahre in der GdNF – in die Führungsposition einer rechtsextremen Organisation schafft.
Wenn eine Vereinigung aber bereits existiert, dürfen Spitzel und Agenten sich auch daran als Mitglied oder Unterstützer beteiligen. Selbst Straftaten dürfen die Schlapphüte im Einsatz weiterhin begehen, wenn auch in Maßen und nur dann, wenn es „zur Gewinnung und Sicherung der Informationszugänge unumgänglich ist“. Gemeint sind damit vergleichsweise geringfügige Straftaten wie das Zeigen des Hitlergrußes oder Vermummung und Sachbeschädigungen bei Demonstrationen. Bei solchen einsatzbedingten Straftaten billigt das neue Gesetz dem Verfassungsschutz zudem ein „behördliches Ermessen“ zu, die Strafverfolger zu informieren.
Vage bleibt die neue Vorschrift in der Frage, was mit dem Einsatz geschieht, wenn sich V-Leute oder Verdeckte Mitarbeiter an schweren Straftaten beteiligen, wie etwa Körperverletzung und Raub. Der verdeckte Einsatz soll dann laut Gesetzentwurf sofort beendet werden – aber eine Hintertür bleibt eingebaut: „Über Ausnahmen entscheidet der Behördenleiter oder sein Vertreter.“ Mit anderen Worten: Alles ist möglich.
Eine weitere Hintertür lässt das geplante Gesetz dem Verfassungsschutz auch bei der Anwerbung von V-Leuten offen. Zwar dürfen künftig – auch dies eine Reaktion auf das NSU-Debakel sowie andere, zahlreiche V-Mann-Affären – verurteilte Verbrecher „grundsätzlich“ nicht mehr angeworben werden. Damit könnte es einen Fall wie Carsten Scz., der wegen Mordversuchs verurteilt und in der Haft als V-Mann „Piatto“ von den Brandenburger Verfassungsschützern angeworben wurde, eigentlich nicht mehr geben. Allerdings lässt das Wort „grundsätzlich“ in seiner juristischen Bedeutung durchaus Ausnahmen zu. Zum einen könnten demnach Vorbestrafte, wenn ihre Straftaten nur lange genug zurückliegen, durchaus als VL-Kandidaten wieder in Betracht kommen. Zur Aufklärung terroristischer Bedrohungen soll es zudem „unter ganz besonderen Umständen“ möglich sein, auch Vorbestrafte, deren Resozialisierung noch nicht weit fortgeschritten ist, als V-Leute anzuwerben, „wenn dieser Informationszugang alternativlos ist“. Es bleibt also alles eine Frage der Lageeinschätzung.
Darüber hinaus bietet das geplante Gesetz noch weitere Veränderungen, die als Konsequenz aus dem NSU-Debakel zu verstehen sind. So soll es künftig möglich sein, dass mehrere Bundesländer ihre Verfassungsschutzämter zusammenlegen. Damit ebnet das Gesetz schon einmal den Weg für eine von vielen Kritikern angemahnte, aber leider noch längst nicht absehbare Strukturreform der Dienste.
Zurückhaltend bleibt das neue Gesetz, wenn es um den Informationsaustausch der Ämter auf Landes- und Bundesebene geht. Den Forderungen nach einer dominanteren Rolle des Bundesamts für Verfassungsschutz wird zwar mit einer entsprechenden Formulierung („Zentralstellenfunktion“) entsprochen. Von einer im BfV einzurichtenden Zentralkartei aller V-Leute aber ist beispielsweise überhaupt keine Rede. Immerhin klingt der Passus über den Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesämtern verpflichtender als noch im alten Gesetz: Demnach sollen sich die Behörden „unverzüglich die für ihre Aufgaben relevanten Informationen, einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertungen“ übermitteln. Bislang waren etwa die Landesämter nur zur Weitergabe von Daten verpflichtet, „die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind“. Das hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass die in mehreren Landesämtern vorliegenden Informationen über das NSU-Trio und dessen Helfer nicht zusammengeführt wurden.
Zugegeben, die vorliegende Reform ist erst ein Entwurf, an dem der eine oder andere Punkt bei den Beratungen im Parlament noch verändert werden wird. Aber eines wird schon jetzt deutlich: Die Bundesregierung hat kein Interesse an einer grundlegenden Reform des Inlandsgeheimdiensts und des V-Leute-Einsatzes. So wird etwa, vor allem auf Druck der Länder, an der „Kleinstaaterei“ mit 16 Landesämtern festgehalten. Dabei könnten mit der strafferen Führung eines personell abgespeckten Verfassungsschutzes durch das Bundesamt Informationsverluste zwischen den Ämtern minimiert und nachrichtendienstliche Operationen – auch finanziell – effektiver gestaltet werden. Auch beim Einsatz von V-Leuten favorisiert das Innenministerium eine kleine, kosmetische Lösung mit schwammigen Ausnahmeregeln, die eine Zusammenarbeit mit Kriminellen und Extremisten weiterhin möglich macht.
Wenn man so will, normiert das neue Verfassungsschutzgesetz mit all seinen Hintertürchen nur all das, was schon jetzt zweifelhafte Realität ist und zurecht kritisiert wird. In der Diskussion um eine Reform des deutschen Inlandsgeheimdiensts haben sich offenkundig die Verfechter eines „Weiter so“ weitgehend durchgesetzt. Aus dem NSU-Skandal haben sie nichts gelernt. Die nächsten Geheimdienstpannen und V-Mann-Skandale sind schon programmiert.
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In einer Presseerklärung vom 19.11.2014 äußern sich die Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle zum Auftritt des ehemaligen V-Mannes/verdeckten Ermittlers Kai Dalek:
“Führung der bundesweiten Neonaziszene und des Thüringer Heimatschutz auf Weisungen des Verfassungsschutzes? Kai D. war – zumindest faktisch – Verdeckter Ermittler des bayerischen Verfassungsschutzes. Heute wurde die Vernehmung von Kai D. fortgesetzt. (…) Überraschend gab er zu, dass er erst auf Weisung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz in die fränkische und dann bundesweite Neonaziszene eingestiegen sei. Es sei gar nicht seine eigene Meinung dafür maßgeblich gewesen. Mehrfach wöchentlich habe er umfangreich und teilweise schriftliche Meldungen gegeben. Auch habe er mit seinen V-Mann-Führern oft telefoniert. Er sprach sowohl vom bayerischen Verfassungsschutz als auch von der Führungsebene der deutschen Neonaziszene in der „Wir“-Form – teilweise ohne das zu differenzieren. Die Antwort auf die Frage, ob er hauptamtlich für den Verfassungsschutz tätig war, verweigerte er zwar, wegen fehlender Aussagegenehmigung. Aus seinen weiteren Ausführungen wurde aber deutlich, dass dies so gewesen sein muss. Folgt man der Aussage von Kai D. heißt das, dass er nicht als überzeugter Rechtsextremist sondern als faktischer Mitarbeiter des Bayerischen Verfassungsschutzes in der Führungsebene der deutschen Neonaziszene und in den rechtsextremistischen Kreisen in Thüringen unterwegs gewesen ist. Er sagt, er hat auf Weisung des Amtes gehandelt. Der Verfassungsschutz hat die Szene, aus der der NSU entstammt, nicht nur überwacht, er saß in Person von Kai D. selbst mit am Tisch, hat operativ Einfluss genommen.“
Dalek, der minderstens 150000 DM für seine Spitzeltätigkeit bekommen haben soll und einer der einflussreichsten Neonazis Süddeutschlands war, will Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe “nicht wissentlich” gekannt haben. Dabei nahm er über zwei Jahre sehr regelmäßig an den „Mittwochstreffen“ des „Thüringer Heimatschutz“ (THS) teil, wie er vor Gericht aussagte.
der rechte rand/September/Oktober 2014:
“Daleks terroristisches Umfeld reichte schließlich bis zum NSU:die Staatsanwaltschaft Gera ermittelte von 1995-1997 gegen ihn und Brandt wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung”, das Verfahren wurde “mit Hinblick auf die V-Mann Tätigkeit Daleks” eingestellt, wie es im bayrischen NSU-Untersuchungsausschuss hieß. 1997 war Dalek führend auf dem Großmarsch gegen die Ausstellung “Vernichtungskrieg.Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944″ in München tätig,an dem auch Uwe Mundlos teilnahm. In den 1998 beim Abtauchen von Mundlos hinterlassenen Telefonlisten ist er als “Kai D.” einmal handschriftlich und einmal maschinenschriftlich eingetragen.” (der rechte rand/September/Oktober 2014)
Anti-Antifa-Veteran Dalek vor Gericht über seinen Nazi- und V-Mann Kameraden Tino Brandt:
“Ich gehe davon aus, dass Brandt seine politischen Aktionen und auch seine Militarisierung abgestimmt hat mit seiner Behörde.”
NSU-Komplex: drei Jahre systematische Vertuschung
“Der 1. Parlamentarische Geschäftsführer, Thomas Oppermann, der innenpolitische Sprecher, Michael Hartmann, sowie die Sprecherin der Arbeitsgruppe zum NSU-Untersuchungssausschuss, Eva Högl stellten heute gemeinsam in Berlin ein Eckpunkte-Papier für eine Reform und Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden vor.” (SPD Homepage 20.8.2012):
“Eine Reform des Verfassungsschutzes sowohl auf Bundes- sowie auf Länderebene sei dringend geboten, erklärte der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Die Fehlerim Rahmen der Ermittlungsarbeit zur rechtsextremistischen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), hätten zu einer der schwersten Krisen des Verfassungsschutzes seit seiner Existens geführt. Dennoch betonte Oppermann, sollte die Arbeit der Behörde differenziert betrachet werden. Denn viele islamistische Anschläge seien durch einen aktiven Verfassungsschutz rechtzeitig vereitelt worden. Dennoch zeigte sich „das krasse Versagen des Verfassungsschutzes bei den Gewalttaten der rechten Terrorzelle NSU“.
Oppermann: “Wie wollen eine ähnliche Durchschlagskraft, nicht wie die US-Geheimdienste aber wie die Kontrolle der US-Geheimdienste. (…) Die geheimdienstliche Zusammenarbeit souveräner, befreundeter Staaten ist oft enger und besser als die geheimdienstliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.“
Michael Hartmann am 15.11.2011 über V-Leute: „Das sind schräge Vögel, deren man sich leider bedienen muss, um einen Erkenntnisgewinn für unsere innere Sicherheit zu erhalten. So lange die Welt so ist, wie sie ist, werden sie leider auch V-Leute brauchen in den verschiedensten Bereichen, auch im Rechtsextremismus.“
Hartmann am 08.11.2012 im Phoenix Interview Interview zum NSU Untersuchungsausschuss: “Zunächst einmal, damit das nicht alles beim Verfassungsschutz alleine hängen bleibt, im Moment gibt es ja eine Tendenz zum Verfassungsschutzbashing. Es gab ein multiples Versagen der Sicherheitsbehörden.”
Frage Thomas Moser an Eva Högl am 15.1.2015 anlässlich ihres Statements zum BKA/Edathy-Untersuchungsausschuss (Transkript Phoenix):
“Sie haben von Kinderpornografie-Ermittlungen gesprochen, aber zum damaligen Zeitpunkt, Oktober 2013, gab es noch keine Kinderpornografie-Ermittlungen.”
Antwort Högl:“Sebastian Edathy befand sich auf einer Kundenliste der Firma Azov Films und das war eine Operation Spade aus Kanada, die dann zur Operation Selm des Bundeskriminalamts wurde und daraufhin wurden dann Ermittlungen in Gang gesetzt. Also insofern kann man von Kinderpornografie-Ermittlungen sprechen, denn das alles befand sich im Komplex Kinderpornografie.”
Auszug aus der Dienstaufsichtbeschwerde von Edathys Anwalt Christian Noll gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Herrn Dr. Jörg Fröhlich vom 17.2.2014:
“Ausweislich der Akte hat das BKA –SO12– durch seine Spezialisten bereits im Jahr 2012 eine Bewertung der im Herbst 2013 Herrn Edathy zugeordneten Filme vorgenommen. Bei jedem einzelnen Film ist dabei in der Akte festgehalten:„Der Film wird nicht als kinder-/jugendpornografisch eingestuft.“ (Hervorhebung im Original) In einem Vermerk des BKA vom 16. Oktober 2013 heißt es zu den festgestellten 31 bestellten Produkten konkretisierend wie folgt (Akte, Bl. 10) „28 der bestellten Produkte wurden als strafrechtlich nicht relevant (KAT2) eingestuft. Zu drei der 31 bestellten Produkte liegt kein Beweismittel vor.“Aus den Erfahrungen der bereits getätigten Auswertung könne zudem „der Schluss gezogenwerden, dass das nicht vorliegende Beweismaterial auch nach deutschem Recht als strafrechtlich nicht relevant einzustufen ist“ (Akte, Bl. 10).”
Edathy-Untersuchungsausschuss: Eva Högl und ihr merkwürdiges Verhältnis zur Wahrheit
"dass die NSA und ihr Wurmfortsatz BND" Die Vermutung habe ich auch und Edathy hatte zu genau nachgefragt!
Spätestens nach dem Ukraine Konflikt wissen wir, es wird zwischen guten und bösen Nazis unterschieden und freilich tüchtig Interessen gesteuert! Da ist die Problematik Gladio - Geheimarmeen in Europa - - 3Sat nicht so weit her geholt!
NSU-Terror - Polizei ordnete Patronen falsch zuBerliner Zeitung - vor 2 Tagen
Unglaubliche Zufälle und Synchronizitäten!