„Sie wird weiter schweigen“

Im Gespräch Will Beate Zschäpe eine Aussage machen und hat sich daher mit ihren Anwälten gestritten? Der Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer hält das für unwahrscheinlich
Ausgabe 31/2014
Beraten das weitere Vorgehen: Die Immer-noch-Anwälte der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe
Beraten das weitere Vorgehen: Die Immer-noch-Anwälte der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe

Foto: Marc Müller/ dpa

Der Freitag: Herr Scharmer, in der kommenden Woche geht der NSU-Prozess in die Sommerpause. In den letzten Verhandlungstagen stand das gesamte Gerichtsverfahren plötzlich auf der Kippe. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gab an, das Vertrauen in ihre Anwälte verloren zu haben. War das ein taktischer Kniff von ihr, oder gibt es wirklich eine Vertrauenskrise?

Sebastian Scharmer: Für einen taktischen Kniff war es zu schlecht gemacht. Der von ihr geäußerte Verlust des Vertrauens in ihre Anwälte war, so meine ich, ernst gemeint, aber sie hat es letztlich nicht durchgezogen. Wenn sie ihre Verteidiger wirklich hätte austauschen wollen, dann hätte sie in ihrer Begründung für das Gericht auch die Ver-teidigungsstrategie offenlegen müssen. Aber das wollte sie wahrscheinlich nicht.

Wie beobachten Sie als erfahrener Strafverteidiger das Verhältnis zwischen der Angeklagten und ihren Anwälten?

Von außen betrachtet ist eine geradlinige Strategie der Verteidigung nicht erkennbar. Zu Beginn preschte man mit Anträgen vor; so wollte man anfangs sogar das Verfahren einstellen lassen wegen der Involvierung einer Vielzahl von V-Leuten in das Geschehen rund um das Zwickauer Trio. Inzwischen aber springen die Zschäpe-Verteidiger im Prozess Zeugen zur Seite, die für den Verfassungsschutz gearbeitet haben, und wollen verhindern, dass Nebenklagevertreter Fragen stellen zur Befassung dieser V-Leute mit dem NSU. Diese wenig konsequente Linie war insbesondere vor zwei Wochen bei der Befragung von Tino Brandt erkennbar, dem langjährigen V-Mann und Chef des rechten „Thüringer Heimatschutzes“. Dass Zschäpe nach dessen Vernehmung gesagt hat, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre Anwälte, deutet darauf hin, dass sie mit dieser Umsetzung ihrer Verteidigung unzufrieden ist.

Was steckt dahinter? Die Bundesanwaltschaft möchte die Rolle des Verfassungsschutzes und seiner V-Leute weitgehend ausklammern aus diesem Prozess. Man hat fast den Eindruck, da gebe es eine stillschweigende Übereinkunft zwischen der Bundesanwaltschaft und den Zschäpe-Verteidigern.

Das kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, wir haben in der Anklageschrift eine Zeugenliste von über 600 Personen, darunter sind aber nur zwei V-Leute. Und das bei einer Zahl von mindestens 42 V-Leuten und Gewährspersonen, die im Umfeld des NSU über die Jahre hinweg aktiv waren. Da stellt sich schon die Frage, warum die Bundesanwaltschaft die Rolle des Verfassungsschutzes konsequent ausblenden will, und warum die Zschäpe-Verteidigung ihr hierbei nun offenbar zur Seite springt.

Einige Prozessbeteiligte spekulieren, dass Zschäpes Zerwürfnis mit ihren Anwälten auch damit zusammen-hängen könnte, dass sie gegen die Empfehlung ihrer Verteidiger eine Aussage machen, möglicherweise sogar ein Geständnis ablegen möchte.

Ich halte das im Moment nicht für wahrscheinlich. Hätte sie das vor, dann hätte sie das ja in ihrer Begründung für die Vertrauenskrise erklären können – was das Gericht dann möglicherweise eher dazu bewogen hätte, ihr zumindest einen neuen Pflichtverteidiger zuzuweisen. Das hat sie aber nicht getan. Deshalb gehe ich davon aus, dass sie weiter schweigen will.

Der Vorwurf der schweren Brandstiftung und des versuchten Mordes in Zwickau gegen Zschäpe ist durch die bisherige Beweisaufnahme ziemlich gut belegt. Auch scheinen kaum noch Zweifel daran zu bestehen, dass sie Bestandteil einer dreiköpfigen Bande war, die im Untergrund lebte und sich mit Banküberfällen finanzierte. Eine Beteiligung Zschäpes an den NSU-Morden konnte hingegen bislang nicht nachgewiesen werden.

Ich sehe das anders. Natürlich kann man von nachgewiesen erst sprechen, wenn ein Urteil vorliegt. Aber die Beweisaufnahme hat schon eine hohe Wahrscheinlichkeit ergeben, dass Zschäpe an den Morden beteiligt gewesen ist. Die Beweiskette hierfür ist relativ dicht: In der von ihr mitbewohnten Wohnung hat man haufenweise sie belastende Beweisstücke sichergestellt, darunter die bei den Morden verwendeten Tatwaffen. Beate Zschäpe hat Bekennervideos des NSU verschickt, ihre Fingerabdrücke wurden an wichtigen Beweismitteln gefunden. Aus meiner Sicht ist daher relativ gut belegt, dass sie zum NSU-Kern gehörte. Das heißt natürlich nicht, dass die drei ganz allein und abgeschottet gehandelt haben.

So steht es aber in der Anklage.

Was die neun Morde mit der Česká-Waffe an den Migranten und den Nagelbombenanschlag von Köln betrifft, ist eine direkte Tatbeteiligung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach der bisherigen Beweisaufnahme sehr wahrscheinlich. Das heißt aber nicht, dass es nur diese zwei beziehungsweise – zählt man Zschäpe hinzu – drei Täter gab. Wir haben konkrete Hinweise darauf, dass mehr Personen an den NSU-Anschlägen beteiligt gewesen sein könnten. Zum Beispiel sind in der Nähe des Tatorts in Heilbronn …

… wo Mundlos und Böhnhardt im April 2007 die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen haben sollen …

… mehr Personen gesehen worden, die in einem konkreten Zusammenhang mit der Tat gestanden haben müssen. Und auch bei dem Bombenanschlag in der Kölner Probsteigasse haben die Zeugen Personenbeschreibungen abgegeben, die nicht auf Mundlos oder Böhnhardt passen, sondern eher auf eine andere konkrete Person aus der rechten Szene.

Zwei der übrigen Angeklagten – Carsten S. und Holger G. – haben gleich zu Beginn des Prozesses zumindest einen Teil der ihnen zur Last gelegten Straftaten gestanden. Ralf Wohlleben hingegen, dem Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird, weil er dem Trio die Česká-Tatwaffe besorgt haben soll, schweigt weiter. Er ist kürzlich mit dem Antrag gescheitert, seine Untersuchungshaft außer Vollzug setzen zu lassen. Ist das ein Signal dafür, wie das Gericht die Beweislage gegen ihn bewertet?

Ja. Die Begründung der Haftfortdauer war so eindeutig und klar, dass seine Verteidiger gleich einen Befangenheitsantrag gegen den Senat gestellt haben. Dieser Antrag wurde von einem anderen Senat abgelehnt mit dem sehr aufschlussreichen Verweis darauf, dass ein Gericht während der laufenden Hauptverhandlung deutlich aussprechen dürfe, wenn keine Zweifel mehr an der Schuld des Angeklagten bestehen. Insoweit halte ich die Wahrscheinlichkeit für sehr hoch, dass Wohlleben verurteilt wird. Das lässt natürlich auch Rückschlüsse darauf zu, wie es um Beate Zschäpe bestellt ist.

Der fünfte Angeklagte ist André E. aus Zwickau, der bis zuletzt den wohl engsten Umgang mit dem Trio hatte und Beate Zschäpe auch bei ihrer Flucht am 4. November 2011 half. Dennoch scheint er nur eine Nebenrolle in dem Prozess zu spielen. Wie kommt das?

E. ist nach meiner Überzeugung einer der wesentlichen Unterstützer des Trios gewesen, und zwar über einen sehr langen Zeitraum hinweg, von 2000 bis zuletzt. Nun hat aber der Bundesgerichtshof vor Beginn des Prozesses den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben mit der Begründung, dass es bei einem wesentlichen Teil der Vorwürfe gegen ihn nicht für einen dringenden Tatverdacht reiche. Das heißt aber auch: Wenn der Prozess nicht wesentlich neue Erkenntnisse über sein Handeln zutage fördert, die über den vergangenen Haftbefehl hinausreichen, dann wird es auch für eine Verurteilung nicht reichen.

Dann müsste die Bundesanwaltschaft doch alles daran setzen, diese neuen Erkenntnisse zu liefern, oder?

Bislang ist das nicht erkennbar. Aber eine Gruppe von Nebenklagevertretern, zu der auch ich gehöre, hat einen umfangreichen Beweisantrag zu E.s rechtsextremen Aktivitäten gestellt. Darin geht es vor allem um die Ideologie, die der Angeklagte öffentlich vertreten hat. Zum Beispiel in der Neonazi-Kameradschaft „Weiße Bruderschaft Erzgebirge“, die Fanzines herausgab, in denen auch der bewaffnete Kampf der „weißen Rasse“ und die Bildung terroristischer Zellen propagiert wurden – also eine Blaupause für Gruppen wie den NSU.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt weiter im NSU-Fall. Fließen die Erkenntnisse aus diesen Ermittlungen in den laufenden Prozess ein?

Nur wenn die Bundesanwaltschaft dies will. Alle anderen Prozessbeteiligten – Gericht, Verteidigung, Nebenkläger – erhalten keine Einsicht in diese Ermittlungsakten. Wir sind also darauf angewiesen, dass uns die Bundesanwaltschaft nach eigenem Gutdünken über neue Erkenntnisse informiert. Das führte schon zweimal zu der Situation, dass das Gericht von uns beantragte Zeugen vorladen wollte und die Bundesanwälte dann einräumen mussten, diese Personen – die sie offenbar selbst als wichtig für die Sachaufklärung bewerten – bereits befragt zu haben. In einem Fall lag die Befragung sogar schon ein Jahr zurück. Die Vernehmungsprotokolle waren allerdings bis dahin nicht zu den Prozessakten gegeben worden.

Mit solch einem Verhalten brüskiert die Bundesanwaltschaft doch auch das Gericht. Wie reagiert der Vorsitzende Richter denn darauf?

Das Gericht bekommt schon mit, wie die Bundesanwaltschaft verschiedene Aspekte und Personen aus dem Verfahren herauszuhalten versucht. Ich habe aber auch das Gefühl, dass der Vorsitzende Richter bemüht ist, die Dinge aufzuklären und den Interessen unserer Mandanten nachzukommen. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass das Gericht vielen Anträgen der Nebenkläger auch gegen den Widerspruch der Bundesanwaltschaft stattgibt.

Das Gespräch führte Andreas Förster

Sebastian Scharmer ist Anwalt aus Berlin, er vertritt im NSU- Prozess die Nebenklägerin Gamze Kubasik. Sie ist die Tochter des Kioskbesitzers Mehmet Kubasik, der am 4. April 2006 in der Dortmunder Nordstadt ermordet wurde

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Verändern Sie mit guten Argumenten die Welt. Testen Sie den Freitag in Ihrem bevorzugten Format — kostenlos.

Print

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt kostenlos testen

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt kostenlos testen

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden