Es erscheint realistisch, erst für 2007 mit einem Vorstoß zu rechnen, der den Verfassungsprozess wieder in Gang bringt. Man wird das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Frankreich ebenso abwarten wollen, wie die Entscheidung über ein neues Parlament in den Niederlanden. Ziel wird es sein, bis dahin so viele Staaten wie irgend möglich hinter dem vorliegenden Entwurf zu versammeln.
Die Inhalte eines neuen Verfassungsvertrags sind schon umrissen. Unmittelbar nach den gescheiterten Referenden im vergangenen Jahr legte das "Centrum für angewandte Politikforschung" (CAP) einen neuen Entwurf vor. Getragen wird das CAP von der Bertelsmann-Stiftung. Schon den Verfassungskonvent unter Giscard d´Estaing hatte das Centrum regelmäßig mit mehrsprachigen Newslettern versorgt, es verfügt über erheblichen politischen Einfluss. Seine Version - die etwa Frankreichs Innenminister Sarkozy schnell aufgriff - ist sehr viel kürzer als der ursprüngliche Verfassungsvertrag und besteht aus nur wenigen Teilen: einem allgemeinen Abschnitt zu den Institutionen sowie der Grundrechtecharta und Schlussbestimmungen. Der allein über 300 Artikel umfassende Abschnitt III des bisherigen Verfassungsvertrags fiele demnach weg und mit ihm die konkreten politischen Inhalte. Diese Streichung wirft keine Probleme auf, sind doch fast alle Bestimmungen des III. Teils bereits geltendes Vertragsrecht. So wird wahrscheinlich dem Wunsch von Alex Foti entsprochen, dass - wie er es in seinem Interview für den Freitag formulierte - "ein neuer - um den neoliberalen Teil erleichterter - Entwurf vorgelegt" werde. Oder meinte Foti damit etwas ganz anderes, dachte er an eine Kehrtwende der europäischen Wirtschafts- und Sozialpolitik?
Die Linke sitzt einem Missverständnis über das eigentliche Ziel des Verfassungsprozesses auf. Fehlinterpretationen wie die von Foti begegnen einem immer wieder. Auch Elmar Altvater glaubt, es handele sich beim Verfassungsprozess um den "strategischen Versuch, den Neoliberalismus zu konstituieren" (s. Freitag 15/06). Doch der ist längst, spätestens seit Maastricht, Vertragstext.
Dieses Missverständnis verwundert, haben doch die wirtschaftlichen und politischen Eliten immer wieder klar ausgesprochen, was sie mit der Verfassung bezwecken. Die deutlich erweiterte Europäische Union soll handlungsfähig bleiben oder es vielmehr erneut werden. Im Zuge der Osterweiterung sind hauptsächlich kleinere Staaten beigetreten, auf dem Balkan warten noch weitere auf Einlass. Ihre staatliche Souveränität soll rechtzeitig gebrochen werden. Flagge und Nationalhymne können sie gern behalten, aber auf das europäische Geschehen sollen sie möglichst keinen - aus der Sicht Berlins, Paris´ und Londons "störenden" - Einfluss nehmen dürfen. Anders, so meint man, ließen sich die Verteilungsprobleme der EU auf Dauer nicht bewältigen. Tatsächlich sind die regionalen Gegensätze in der Union längst größer als in den USA.
Deshalb sieht der Verfassungsvertrag vor, einen Europäischen Außenminister zu schaffen, ebenso das Amt eines ständigen Ratspräsidenten. Und aus dem gleichen Grund will man die Kommission verkleinern. Künftig soll nicht mehr jeder Mitgliedstaat mit einem stimmberechtigten Kommissar in ihr vertreten sein.
Überall im institutionellen Teil des Verfassungsvertrages liest man, dass europäische Gremien zu straffen oder zu verkleinern seien. Zudem wird die Zentralisierung befördert, da noch mehr politische Angelegenheiten nicht mehr einstimmig im Rat entschieden werden sollen, sondern mit qualifizierter Mehrheit. Das klingt nach Demokratisierung, erhält das Europaparlament doch Mitentscheidungsrechte. Tatsächlich meint es aber, dass nationale und demokratische Souveränitätsrechte eingeschränkt werden. Boris Kagarlitzki liegt durchaus richtig, wenn er von "Regeln" spricht, "die darauf zielen, sozial-orientierte Institutionen zu zerstören, die sich die Völker Europas in langen Kämpfen erstritten haben" (s. Freitag 17/06). Wer, wie Alex Foti, diese institutionellen Reformen für "nötig" ansieht, um "aus der EU einen effektiven Global Player zu machen", wird sich daran kaum stören.
Um das Übergewicht der großen Staaten dauerhaft zu sichern, will man die Abstimmungsverfahren im Rat grundlegend verändern. Zukünftig soll vor allem die Bevölkerungsgröße entscheiden. Deutschlands Stimmenanteil stiege dadurch um nicht weniger als 102 Prozent, die Anteile Frankreichs, Großbritanniens und Italiens wüchsen immerhin noch um 47, 44 und 40 Prozent. Verlierer wären alle mittelgroßen und kleinen Staaten. Österreichs Anteil etwa ginge um 42, der Luxemburgs gar um 92 Prozent zurück. Der Verfassungsvertrag ermöglicht damit eine neue europäische Hegemonialordnung, die von einem Direktorium weniger großer Staaten unter Führung Deutschlands aufrecht erhalten wird.
Wie der Streit um den Verfassungsvertrag ausgeht, wird auch entscheiden, ob die neoliberale Wirtschaftsordnung in Europa auf Dauer stabil bleibt. Dafür muss man die Öffentlichkeiten niederhalten, die sich über die nationalen Parlamente zu Wort melden. Eine solche Kritik kann dem Neoliberalismus immer noch gefährlich werden, wie erst kürzlich die Proteste gegen die Dienstleistungsrichtlinie, vor allem in Frankreich und Deutschland, zeigten. Vor einer europäischen Öffentlichkeit oder gar einer europäischen Zivilgesellschaft braucht "Brüssel" sich hingegen nicht zu fürchten, die stecken noch in den Kinderschuhen.
Was also tun? Verfassungsfragen müssen als Machtfragen erkannt werden. Der Vertragsentwurf ist abzulehnen, damit die EU ihren bewährten Charakter als Aushandlungsmechanismus zwischen souveränen Staaten behält. Eine Reform der Institutionen muss darauf zielen, das Demokratiedefizit in der Union deutlich zu verringern. Die Rechte der nationalen Parlamente sind deutlich zu stärken, denn über sie können sich die Betroffenen noch am ehesten zu Wort melden und Einspruch einlegen. Der Konvent hat jedoch diese Fragen stiefmütterlich behandelt und die Rolle der nationalen Parlamente nur in angehängten Protokollen angesprochen.
Der Autor ist Mitarbeiter der Fraktion der Linken (GUE/NGL) im Europäischen Parlament. Im April 2006 ist von ihm das Buch Das Publikum verlässt den Saal. Nach dem Verfassungsvertrag: Die EU in der Krise im PapyRossa Verlag erschienen.
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