Fußball ist eine Droge. Er spendet Zerstreuung, ist Gruppentherapie. Im Fußball sind archaische Mythen fest verankert: Männlichkeitsideale, religiöse Symbolik und Identifikation mit der Gestalt des heroischen Kriegers, des feinnervigen Künstlers, des sorgsamen Technikers. Auf und neben dem Sportplatz ist Fußball zugleich Ausdruck von Gewalt und Repression.
Das war in der DDR nicht anders. Väter pilgerten mit ihren Söhnen sonnabends ins Stadion, die Fußballwoche informierte jeden Dienstag (außerhalb der Hauptstadt ab Mittwoch) über die Ereignisse des vergangenen Wochenendes. Funk und Fernsehen übertrugen die Oberligaspiele beziehungsweise berichteten deren Verlauf und Ergebnisse. Dass vor oder nach solchen Ereignissen randaliert ode
en randaliert oder geprügelt wurde, passte nicht ins Bild von der fröhlich aufbauenden DDR-Jugend.Zu einem ersten Beben kam es Ende 1977. Während einer Feier zum Republik-Geburtstag entstand auf dem Alexanderplatz eine Massenpanik, an der Anhänger des 1. FC Union Berlin maßgeblich beteiligt waren. Während in den Tagen nach dem 7. Oktober in der Westberliner Presse ausführlich über die "Unruhen" berichtet wurde, schwiegen sich die DDR-Medien aus. Aber der Schock saß tief.An diesem 7. Oktober besuchten Tausende ein Rockkonzert auf dem Alex, als gegen 19 Uhr ein Dutzend Jugendlicher das Abdeckgitter eines Belüftungsschachtes erklomm, das unter dem Druck der Körper einbrach. Zehn Jugendliche stürzten einige Meter tief in den Schacht. Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes hatten auf Grund der Menschenansammlung keine Chance, zu den Verletzten durchzudringen. Die Einsatzleitung der Volkspolizei entschied sich kurzerhand, die Stromversorgung der Rockband zu unterbrechen und den Weg zum Unfallort mit Gewalt freizumachen.Eine fatale Entscheidung. Die aufgebrachten Konzertbesucher richteten ihre Wut über den Abbruch der Veranstaltung gegen die Ordnungskräfte. Zwei zu Tode gekommene Polizisten, von denen in der Westberliner Presse berichtet wurde, bestätigen die Akten des Polizeiarchivs Berlin-Ost nicht. Hier ist "von öffentlichen Herabwürdigungen, Verbrennen von Uniform-Mützen und Angriffen auf Angehörige der Sicherungskräfte" die Rede. Ob dabei tatsächlich ein Polizist seiner Uniform entledigt und nackt über den Alexanderplatz getrieben wurde, ist nicht mehr zu verifizieren. Rufe ertönten aus der Masse. Ob nun "Stasi raus, Biermann her" oder ähnliches, die zahlreichen Union-Fans ("Eisern Union") machten mit einem neuen Schlachtruf bemerkbar - "United!" Dieser bezog sich auf die englische Fußballmannschaft Manchester United, konnte jedoch mehrdeutig verstanden werden. Etliche Anhänger des 1. FC Union empfanden sich in ihrer Freundschaft zum Westberliner Verein Hertha BSC als "Freunde hinter Stacheldraht", der Wunsch nach Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte ebenso gemeint sein, wie es um das Brüllen selbst ging.Die Sicherheitskräfte reagierten prompt und hart. In der Nacht wurden mindestens 50 Personen (Angaben der Polizeiprotokolle, nach Meldung des Tagesspiegel waren es 700) im vorübergehend für den Autoverkehr stillgelegten Tunnel neben dem Alexanderplatz festgehalten, gegen einige wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Polizeiprotokoll finden sich auch Angaben über verletzte Polizisten und die Anfrage des diensthabenden Arztes des Krankenhauses Friedrichshain, der wissen wollte, was mit den Waffen der verletzt eingelieferten VP-Angehörigen zu geschehen habe.Auch wenn es offensichtlich keine Toten gab, das Ereignis weckte die Verantwortlichen der Sicherheitsorgane aus ihrem Dornröschenschlaf. Von diesem Zeitpunkt an überwachten die Mitarbeiter der Staatssicherheit und der Kriminalpolizei Volksfeste, Weihnachtsmärkte und öffentliche Konzerte mit besonderer Aufmerksamkeit. Für den Fußball ergaben sich unmittelbare Konsequenzen. Zur besseren Beobachtung und "Zersetzung" des "rowdyhaften" Fangeschehens bei Union wurde eine zweiköpfige Arbeitsgruppe der Abteilung XX/2 in der Berliner Bezirksverwaltung Berlin des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gebildet.Als zu Beginn der achtziger Jahre die Fußballkrawalle überhand nahmen, wurde die Staatsmacht aktiv. Einzelne "Rowdys" aus dem Anhang beider Berliner Fußballclubs wurden wegen Straftaten (deren tatsächliche Strafwürdigkeit aus heutiger Sicht in vielen Fällen nichtig erscheint) zu Haftstrafen verurteilt und so willkürlich aus dem Fan-Umfeld entfernt. Die Jugendlichen hatten nach Verbüßung der Haftzeit harte Auflagen zu erfüllen, durften die Spiele ihres Vereins nicht besuchen oder mussten für einige Jahre in anderen Städten der DDR leben.Trotzdem nahmen die gewalttätigen Auseinandersetzungen um den Fußball herum zu. Die Stasi zog in der Saison 1982/83 beim BFC Dynamo nach und richtete eine entsprechende Gruppe aus zwei Mitarbeitern der Bezirksverwaltung für den BFC-Anhang ein. Anlass war ein Plakat gewesen, das Fans im Jahn-Sportpark während eines Fußballspiels zum mysteriösen Tod des in den Westen geflüchteten, vormaligen Dynamo-Spielers Lutz Eigendorf gehisst hatten: "Eisenfuß, wir trauern um dich!" Die beiden Stasimitarbeiter begleiteten die Fans fortan nicht nur bei den Heimspielen, beobachteten und dokumentierten die An- und Abmarschwege und daraus entstehende Konfliktsituationen, sondern fuhren auch zu allen Auswärtsspielen. Man arbeitete mit den Ordnern zusammen und versuchte, FDJ-Funktionäre für die Fanbetreuung zu gewinnen.Im Laufe der Jahre 1982 bis 1989 wurden wie beim Anhang von Union auffällige Verhaltensweisen protokolliert. Die Vergehen reichten von jugendlichem Unfug, der tolerabel blieb, bis zu schwerer Körperverletzung oder Angriffen auf das Ansehen der staatlichen Autorität. Hatte ein Fan sich einmal verdächtig gemacht, wurden die meisten seiner Freizeitaktivitäten kontinuierlich beaufsichtigt. Unter ständiger Beobachtung zu stehen, hieß aber auch, sich der Aufmerksamkeit der Bewacher sicher sein zu können. Das regte die Fantasie der Observierten an. Ein BFC-Fan gab etwa der Stasi zu Protokoll: "Unser Ziel ist es, immer etwas zu machen, womit keiner rechnet! Während eines Spiels baden zu gehen oder nach entsprechender Musik durch die Stadt zu tanzen. Oder, wie in Aue, ein Feuerwerk am hellerlichten Tag zu veranstalten."Als juristisches Mittel gegen die Hooligans wurden die Paragraphen zu Rowdytum und Sachbeschädigung im DDR-Strafgesetz bemüht. Die Vorstellungen über "rowdyhaftes Verhalten" waren der sowjetischen Strafrechtslehre und Kriminologie entnommen und unterlagen interpretatorischen Schwankungen bedingt etwa durch die politische Wetterlage oder den Bedarf von Polizei und Justiz. So konnte das Strafmaß verschiedentlich ausgelegt werden. Während Kinder von Polizei-, Zoll- und Stasi-Mitarbeitern nur selten Haftstrafen verbüßen mussten, wurden weniger privilegierte Jugendliche wegen Lappalien zu schweren und langen Strafen verurteilt.Viele Fans ließen sich davon nicht beeindrucken. Nur wenige fügten sich dem Druck und arbeiteten mit der Stasi zusammen. "Wir haben nicht die Riesenanzahl an IM gehabt", sagt ein hauptamtlicher Mitarbeiter in der Berliner Bezirksverwaltung des MfS heute. Die Lektüre der IM-Berichte fördert zudem wenig Brauchbares zutage. Ein IM gab etwa ständig an, die BFC-Spiele verpennt zu haben, weil er am Abend vorher in der Disco war. Oder er randalierte vor einem Auswärtsspiel bereits im Zug, wurde vor dem Zielbahnhof herausgefischt und zurückgeschickt. Andere IM waren schlichtweg zu betrunken, um Sinnvolles berichten zu können.Die protokollierten Treffen mit den etwa zehn IM je Berliner Fußballverein verzeichnen Gespräche über Fantreffpunkte und bevorzugte Kneipen, Reiseziele, geplante und durchgeführte Partys, Hochzeiten und dienten darüber hinaus vor allem zur Identifizierung der Fußballanhänger für die wachsende Personenkartei. Wer war bei welchem Spiel wo und wann dabei? Strafrechtlich relevant waren die Aussagen von IM fast nie, wirkliche Konsequenzen für die Verurteilung von Fußballfans hatte demnach vor allem ihre "kriminelle Karriere".Die ab Mitte der achtziger Jahre sich mehrenden rechtsradikalen Äußerungen unter den Anhängern wurden sorgfältig dokumentiert, aber strafrechtlich nicht verfolgt. Es galten die üblichen Paragraphen (Rowdytum, Körperverletzung). Erst ab Ende 1987 rückten die Aktivitäten rechtsgerichteter, neonazistischer Jugendlicher in den Fokus staatlicher Aufmerksamkeit. Offenbar war die Stasi durch die gewalttätigen Ausschreitungen von Nazi-Skinheads nach einem Punk-Konzert in der Berliner Zionskirche am 17. Oktober 1987 so aufgeschreckt, dass sich Minister Erich Mielke persönlich veranlasst sah, bei ernsthaften Gefährdungen der Sicherheit (im Zusammenhang mit möglichen neonazistischen Ausschreitungen) den Gebrauch der Schusswaffe anzuordnen. Beim Überfall auf die Zionskirche waren etliche Bürger noch Zeuge des Nichteingreifens der Volkspolizei geworden, die für die Tat verantwortlich gemachten Skins wurden anfangs zu Haftstrafen zwischen ein und zwei Jahren verurteilt, wegen starker Proteste erhöhte die Staatsanwaltschaft das Strafmaß kurz darauf auf bis zu vier Jahren. Mehrere der Verurteilten waren dem Anhang des BFC Dynamo zuzurechnen. Jetzt begann auch die Kriminalpolizei, sich für das Thema zu interessieren.Es bleibt zu fragen, warum der Staat den Rechtsradikalismus unter Jugendlichen erst so spät zu ahnden begann. Eine Antwort gibt vielleicht eine Anweisung des stellvertretenden Stasi-Ministers Generaloberst Mittig vom 2. Februar 1988. Nachdem dort zunächst das äußere Erscheinungsbild der Skinheads (Glatze, Bomberjacke, Röhrenjeans, Springerstiefel) beschrieben wurde, lieferte Mittig eine Einschätzung ihrer Ideologie. Skinheads, so Mittig, gingen regelmäßig einer Arbeit nach und zeigten, im Gegensatz zu anderen "negativ-dekadenten" Jugendlichen, eine gute Arbeitsdisziplin und Arbeitsleistung. Militärische Ausbildung gehöre für sie zum "Deutschtum", deshalb hätten sie eine positive Einstellung zum Wehrdienst. Im allgemeinen wurden Rechtsradikale oftmals lediglich als "negativer Anhang von Fußballclubs" wahrgenommen.Als die Wende nahte, endete auch die Überwachung der Fußballfans. Ehemalige Mitarbeiter von Polizei und Staatssicherheit sagen heute: zum Glück. Sie wussten aus der Praxis um die Schwierigkeit, rechtsradikale Gewalttaten zu verhindern. Da keine Öffentlichkeit zugelassen war, konnte dem Aufblühen einer unerwünschten Jugendkultur im Zusammenhang mit dem Fußball nicht entgegengesteuert werden. Der Protest gegen ein verhasstes Regime vermischte sich zunehmend mit bloßer Gewaltartikulation in den Stadien. Darauf reagierte der Staat ohnmächtig. In Auftrag gegebene Analysen wurden gelesen und dann erschrocken beiseite gelegt, die Probleme ignoriert.Die Kommunikation zwischen der gut informierten Basis des MfS - die erfolgreich Fangruppen "zersetzte", manch "harten" Fan durch bewilligte Ausreise in den Westen entließ, die Rädelsführer in den Knast oder die NVA steckte - und dem Führungsapparat war zu diesem Zeitpunkt gestört. Niemand wollte wirklich wissen, wie die "negativ-dekadente" Jugend wieder für den Staat gewonnen werden könnte. Konnte sie nicht, der Staat zerbrach. Und Mielke ließ sich bis zuletzt auf den Meisterbällen des ewig siegenden BFC Dynamo feiern.Gekürzte Fassung eines Beitrags aus dem soeben erschienenen Buch Stadionpartisanen. Fans und Hooligans in der DDR. Herausgegeben von Frank Willmann. Neues Leben, Berlin 2007, 224 S. mit Abb., 16,90 EUR
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