Bei der Kurzreise nach Ungarn oder Polen rasch mal die Zähne sanieren lassen, auf Mallorca, als sinnvolle Ergänzung zum Badeurlaub, die Brustoperation, klettern und kuren in Slowenien. Berichte von Bundesbürgern, die sich im Ausland ärztlich behandeln lassen, begegnen uns inzwischen allenthalben. Dabei geht es zunehmend nicht um die Marotten betuchter Selbstzahler, sondern um gesetzlich versicherte Durchschnittsbürger. Die Zahnbehandlung in Slubice gleich jenseits der Oder bei Frankfurt, die Brustoperation in Tschechien oder Spanien scheinen inzwischen zur europäischen Normalität zu gehören. Gibt es einen derartigen Gesundheitstourismus tatsächlich schon, was bringt er den Versicherten? Ist er eine Alternative zum Sparmodell des deutschen Gesund
undheitssystems?Jörg Trinogga, Sprecher der AOK Brandenburg, dem Bundesland, das bekanntlich eine lange Grenze mit Polen teilt, berichtet, dass der diesbezügliche Grenzverkehr bei den AOK-Versicherten marginal sei. Das heißt, nur wenige Versicherte reichen einen Antrag auf Kostenerstattung nach einer Behandlung im Ausland ein. "Wenn wir mitunter gefragt werden, ob wir solche Arztkontakte empfehlen, raten wir weder ab noch zu", meint Trinogga. "Dazu haben wir auch gar kein Faktenmaterial. Wir verweisen auf die rechtlichen Möglichkeiten, solche Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Probleme sehen wir natürlich, zum Beispiel bei der Gewährleistung." Wer garantiert also für eine erbrachte medizinische Leistung?EU-Länder müssen für mehr Transparenz sorgenDas Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), Anfang 2004 in Kraft getreten, bescherte uns neben der Praxisgebühr, höhere Zuzahlungen zu Arzneimitteln und neben anderen Misslichkeiten auch die Erweiterung eines Spielraums: Es regelt die freie Arztwahl im EU-Ausland und die Möglichkeit der ärztlichen ambulanten Behandlung auf der Grundlage der Kostenerstattung. Das ist zunächst einmal eine Art Zugeständnis an das erweiterte Europa. Während jahrelang beim Auslandsurlaub oder -aufenthalt der von der (gesetzlichen) Krankenkasse ausgegebene Auslandskrankenschein E111 galt und Kosten zwischen den Kassen abgerechnet wurden, kann der Patient jetzt bei allen anfallenden Behandlungen - und nicht nur solchen in Notfällen - die Kosten vorschießen und später mit seiner Kasse verrechnen. Das hört sich allerdings unkomplizierter an als es sich dann mitunter in der Praxis gestaltet.Die Tücke des Objekts liegt nämlich in der historisch gewachsenen Unterschiedlichkeit der Gesundheitssysteme der einzelnen Länder. So ist im GMG festgeschrieben, dass nur solche Leistungen erstattet werden, die auch im Herkunftsland von der jeweiligen Krankenkasse getragen werden, dies auch nur bis zu der dort üblichen Höhe. Der Präsident des Bundessozialgerichts, Matthias von Wulffen, merkte deshalb in einer den rechtlichen Problemen der Patientenmobilität in Europa gewidmeten Veranstaltung an, der Zahnarzt in Polen oder Ungarn wisse möglicherweise gar nicht, dass in Deutschland die gesetzliche Krankenkasse die Implantation von Zähnen nicht zahle. Der uninformierte Patient bleibt dann auf den entstandenen Kosten sitzen.Vergleichbare Beispiele gibt es mehr: So ist völlig ungeklärt, wie zum Beispiel mit einer physiotherapeutischen Behandlung umzugehen ist, die ein deutscher Urlauber in Spanien erhält und nun zu Hause abrechnen will. Physiotherapeutische Leistungen sind in Spanien keine im Versicherungssystem abzugeltenden Leistungen, so von Wulffen. Die Qualität der erbrachten Behandlung kann also per se erst einmal nicht mit solchen im Herkunftsland des Patienten - in unserem Fall Deutschland - verglichen werden. Muss sie dann von der Kasse bezahlt werden? Laut von Wulffen gibt es noch zahllose solcher offenen Fragen.Auch die Qualität der Behandlung und damit möglicherweise entstehende Folgeprobleme - was ist, wenn das Implantat nicht passt? - sind bei der Entscheidung für einen Gesundheitstrip ins Ausland für Patienten möglicherweise ausschlaggebend. Aus der Fülle der Angebote, die über Medien und dabei vor allem über das Internet an Interessenten herangetragen werden, sachkundig auszuwählen, ist dabei nahezu unmöglich. Die Mund-zu-Mund-Propaganda dürfte immer noch die verlässlichste sein, denn in diesem Fall kann (und will?) auch der heimische Haus- oder Facharzt nicht weiterhelfen. Immerhin könnte der Ruf vom ausländischen Konkurrenten das eigene Aus- und Einkommen beeinträchtigen. Krankenkassen sehen zwar finanzielle Vorteile, wenn Patienten sich kostengünstiger im Ausland behandeln lassen - wollen aber keine Bewertung der Qualität der Behandlung im speziellen Fall übernehmen. Sie halten sich, wie auch der AOK-Sprecher erwähnte, mit Ratschlägen zurück.Wie diffus die Informationslage diesbezüglich ist, zeigen die Berichte über ein Zahnbehandlungszentrum im polnischen Slubice, aus dem angeblich eine ganze Reihe deutscher Patienten immer wieder zufrieden nach Deutschland zurückkehren. Einschlägige zahnärztliche Fachgremien warnten schon vor Jahren vor dem Zentrum, das nach ihrem Kenntnisstand von einem Nicht-Zahnarzt geführt werde, der nicht über die notwendigen Kenntnisse verfüge. Die EU fordert deshalb, mit der zunehmenden Patientenmobilität ein umfassendes Informationssystem zu schaffen, das Transparenz erleichtert und den Nutzern dieser Angebote mehr Sicherheit vermittelt.Entsprechende Informationen müssten dann auch über die am Ende tatsächlich entstehenden Kosten vorliegen. Wenngleich in manchen, vor allem den neuen EU-Ländern ärztliche Behandlungen bis zu 70 Prozent billiger sind als in Deutschland, so berechnen die Krankenkassen bei der Kostenerstattung eine über die Praxisgebühr hinausgehende Verwaltungsgebühr. Nicht erstattet werden solche Behandlungen, die auch zu Hause grundsätzlich selbst bezahlt werden müssen, wie zum Beispiel Schönheitsoperationen oder auch, wie schon erwähnt, die Transplantation von Zähnen. Bei gänzlich selbst zu finanzierenden Leistungen kommt man in vielen Fällen günstiger - bei Brillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräten beispielsweise. Schönheitsoperationen wie zum Beispiel Fettabsaugen oder kosmetische Brustoperationen sind wenigstens ein Drittel billiger als in einschlägigen Praxen Deutschlands. Aber auch hier ist die Frage der Qualität schwer zu überprüfen.Gleiche Gesundheitssysteme sind nicht zu erwartenDie vielen noch offenen, vor allem rechtlichen Fragen fokussieren auf die Unterschiedlichkeit der Systeme, die in ihrer Spezifik aber auch nicht angetastet werden soll. Darüber sind sich alle Beteiligten einig: Es geht ihnen nicht um eine Harmonisierung, eine Vereinheitlichung der Gesundheitssysteme. Dennoch - und darauf orientiert vor allem die EU-Kommission - müssen entsprechende Rahmenbedingungen für eine sinnvolle Patientenmobilität in Europa geschaffen werden. Dabei liegen die mentalen Hürden sicher weniger bei den Patienten als bei den Vertretern der medizinischen Berufe und ihrer Standesorganisationen. Nur schleppend entwickeln sich in den europäischen Grenzregionen gemeinsame Projekte der Gesundheitsversorgung.Immerhin ist bemerkenswert, dass deutsche Kliniken quasi unter dem Zwang der absehbaren Entwicklungen für sich eine Zukunft in der Bereitstellung von Behandlungskapazitäten für ausländische (und gut zahlende) Patienten sehen. Einer aktuellen Studie zufolge wollen jedenfalls große Häuser entsprechende Kapazitäten entwickeln.