Wenn der Kollege Fascho ist ...

RECHTSEXTREME ALS BESCHÄFTIGTE Arbeitsrecht und Betriebsvereinbarungen ermöglichen schon lange Kündigungen. Dass es Ersttätern an den Kragen geht, verursacht Gewerkschaften Bauchschmerzen
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Vor zwei Jahren griff Arbeitsdirektor Hans-Peter Neumann durch. Nachdem der Koch eines jugoslawischen Restaurants in Eisenhüttenstadt von rechtsradikalen Jugendlichen misshandelt worden war, setzte er zwei Lehrlinge, die unter den Schlägern waren, vor die Tür. Im Stahlwerk EKO war es eine Gewalttat, aber auch schon fremdenfeindliche oder rassistische Äußerungen können zu fristlosen Entlassungen führen. Das zumindest teilte das Bundesarbeitsministerium vergangene Woche mit. Die Betriebsräte und Geschäftsführungen größerer Unternehmen allerdings muss man in dieser Frage nicht erst schlau machen. Es geht längst um mehr, als sich mit bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu wehren. Die Frage ist vielmehr, unter welchen Bedi