Billigjobs im Namen Jesu

Zeitarbeit In der Branche geben sich "christliche" Mindestlohn-Gegner als Hüter des Grundgesetzes

"Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen." Wer das Matthäus-Zitat aus der Bibel bislang unter rein theologischen Aspekten betrachtet hat, kommt angesichts der Einführung des Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche um eine erweiterte Interpretation nicht mehr herum. Nur zwei oder drei Mitglieder hat der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) zwar nicht. Von der zahlenmäßigen Stärke der im DGB versammelten Gewerkschaften ist er jedoch weit entfernt. Das muss kein Nachteil sein, so lange man Tarifverträge mit Arbeitgeberverbänden abschließen kann, die die eigenen christlich-genügsamen Vorstellungen von niedrigen Gehaltsgruppen teilen. Und wenn in der Politik Verbündete sitzen, die beim Thema Mindestlohn auf Abgrenzung vom Koalitionspartner setzen.

So ergab sich Mitte Februar ein interessanter Fototermin: Vertreter der beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche, IGZ und BZA, verkündeten - Arm in Arm mit Vertretern der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz -, soeben die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragt zu haben. Mit diesem Schritt soll auch im Zeitarbeitssektor ein branchenspezifischer Mindestlohn erreicht werden. Der SPD-Ressortchef sprach von "großem Missbrauch" in der Branche und die Vertreter von BZA und IGZ nickten dazu ernst. Dass es ihnen in Wirklichkeit um eine gesetzlich beförderte Flurbereinigung der Branche zugunsten der in den Verbänden organisierten großen Zeitarbeitsfirmen geht, wurde selbstverständlich dementiert.

Derzeit können nur über das Entsendegesetz für bestimmte Branchen in Deutschland Lohnuntergrenzen festgesetzt werden. Noch bis zum 31. März haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Zeit, die Aufnahme weiterer Branchen zu beantragen. Den dazu notwendigen Mindestlohntarifvertrag hatten BZA und IGZ bereits Mitte 2006 mit dem DGB verhandelt. Danach sollen die rund 600.000 Arbeitnehmer der Branche ab Anfang 2008 einen Mindestlohn von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen erhalten.

Vergeblich suchte man bei besagtem Fototermin einen Vertreter des Christlichen Gewerkschaftsbundes und ihres Tarifpartners AMP, dem Arbeitgeberverband Mittelständische Personaldienstleister. Diese dritte, jedoch kleinere Branchenorganisation präsentierte am selben Tag stattdessen das Ergebnis eines Rechtsgutachtens. Schlussfolgerung der Expertise: Das Grundgesetz verbiete es, den mit dem DGB zustande gekommenen Tarifvertrag gegenüber anderen Regelwerken vorzuziehen. Damit sei auch die angestrebte Verbindlichkeitserklärung durch das Arbeitsministerium unzulässig.

Zwei Tage später bekam die Arbeitgeber der AMP Schützenhilfe von den Gewerkschaftern des CGB. Deren Bundesvorsitzender Matthäus Strebl ließ wissen, dass es in der Zeitarbeitsbranche weder Lohndumping noch überhaupt Handlungsbedarf gebe. Es dürfe daher nicht sein, "dass das Entsendegesetz vom DGB durch ungerechtfertigten Druck auf die Politik missbraucht wird, um Wettbewerb zu verhindern und Arbeitsplätze in einem derzeit funktionierenden Gebiet zu gefährden".

Eine Gewerkschaft, die sich so offen als Hüterin des Wettbewerbs versteht, muss etwas Besonderes sein. Das ist sie auch: Statt 7,38 Euro (BZA) oder 7,31 Euro (IGZ) erhalten Beschäftigte der AMP-Mitgliedsfirmen im Westen nach dem mit dem CGB ausgehandeltem Tarifwerk nur sieben Euro pro Stunde - in den ersten sechs Monaten sogar mit einem 9,5-prozentigen Abschlag. Im Osten liegen die Lohnuntergrenzen noch niedriger.

Das Säbelrasseln in der Branche läuft bereits eine ganze Weile. Die "Christen" vom CGB sehen darin auch einen Machtkampf und halten den anderen Gewerkschaften eine "Verleumdungskampagne" vor. Auch die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit hat sich in dem Konflikt mit zwei Rechtsgutachten gewappnet. Diese sehen in der Festlegung einer Lohnuntergrenze trotz zweier konkurrierender Tarifwerke keinen Verfassungskonflikt.

Der in der Branche längst notwendige Schritt zu einem Mindestlohn wird wohl dennoch ausbleiben. Denn in der großen Koalition verschanzt sich die Unionsfraktion hinter dieser Frage. Große Bedenken äußerte bereits der wirtschaftspolitische Sprecher Laurenz Meyer (CDU). Wenn ein Tarifvertrag mit höheren Lohnabschlüssen für allgemeinverbindlich erklärt wird, würde der Staat einen existierenden Tarifvertrag außer Kraft setzen. "Ob wir das wirklich machen wollen, muss sehr, sehr genau geprüft werden", warnt Meyer. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums werde der Antrag nach Ablauf der Frist Ende März zwar geprüft - Ressortchef Michael Glos (CSU) ließ aber schon jetzt wissen, dass er sehr skeptisch sei.

Dass es ohne einen ausreichenden Mindestlohn bald noch mehr Probleme geben wird, davon ist selbst der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann überzeugt. Angesichts des baldigen Endes der jetzt noch für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union geltenden Übergangsfristen zeigte sich der CDU-Mann unlängst äußerst besorgt. "Wenn die Branche nicht ins Entsendegesetz aufgenommen wird, können Anbieter aus Osteuropa ab 2009 zu den Löhnen ihres Landes hier arbeiten", fürchtet Laumann. "Die dadurch absehbaren sozialen Verwerfungen besonders im Helferbereich halten wir in Deutschland nicht aus." Ungelernte Beschäftigte in diesen so genannten Helfertätigkeiten stellen in Deutschland heute schon mehr als ein Drittel aller Beschäftigten in Zeitarbeitsfirmen.

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