Die scheinbare Wunderwaffe, die in Wisconsin praktiziert wird, heißt »Wisconsin works«. Das Programm existiert seit fünf Jahren und ist eine Variante der in nahezu allen amerikanischen Bundesstaaten umgesetzten welfare-to-work-policy - finanziert mit Bundesmitteln der »welfare reform« von 1996. Der große Bekanntheitsgrad des Wisconsin-Modells erklärt sich durch die besonders ausgefeilten Regelungen, harten Bandagen und umfangreichen Hilfestellungen. Ob das wiederum mit der noch heute stark prägenden deutschen Verwurzelung der Bevölkerung hier im mittleren Westen zu tun hat, kann nur vermutet werden ...
Um Vergleichsmöglichkeiten beurteilen zu können, muss man den anderen Ansatz der Sozialhilfe in den USA kennen. Ihr Bezug ist dort lebenslang auf fünf Jahre begrenzt, jeder wird grundsätzlich als arbeitsfähig eingestuft. In Einzelberatungen werden die individuellen Potenziale der Personen herausgearbeitet und Kontakte zu Unternehmen hergestellt. Wo ernste Hindernisse die sofortige Vermittlung ausschließen, gibt es entweder halbjährlich befristete Arbeitsverträge bei Kommunen, einen zirca 70-prozentigen Lohnkostenzuschuss für Jobs in Unternehmen oder zumindest einen straff auf Arbeit zugeschnittenen Vorbereitungskurs. Alle drei Varianten werden in Wisconsin wie auch anderswo auf die fünf Jahre voll angerechnet. Der Zeitdruck ist damit so enorm, dass viele Betroffene selbst Vermittlungen in geringbezahlte Jobs angenommen haben, auch wenn damit am Monatsende letztlich weniger Geld zur Verfügung steht, weil andere Zuwendungen wegfallen. Bleiben Sozialhilfeempfänger ohne plausible Begründung den Beratungsterminen bei den Job-Consultants fern, wird die Unterstützung sofort nach Staffelsätzen gekürzt.
Dennoch ist die Bilanz positiv: Gerade Wisconsin brüstet sich damit, dass ein Rückgang der Sozialhilfeempfängerzahl um 97 Prozent gelungen ist. Was sich da für Einsparmöglichkeiten in den kommunalen Haushalten ergibt - schon verständlich, dass Politiker dieses Modell faszinierend finden. Und dennoch erfährt das viel gelobte Projekt auch in den USA einige Skepsis. »Welfare to where?« - lautet aus der Sicht vieler Kritiker das eigentliche Problem. Denn die Abgänge sind in der welfare-Statistik bisher nicht differenziert ausgewiesen, ähnlich wie übrigens bei den so genannten Eingliederungsbilanzen der deutschen Arbeitsämter. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt: Nicht jeder Abgang in den USA lässt sich damit nämlich als Schritt zum Arbeitsplatz deuten. Auch Befürworter von »welfare to work« räumen ein, dass ungefähr die Hälfte der Sozialhilfeempfänger aus den Statistiken verschwinden, weil sie sich erst gar nicht »job ready« gemeldet haben oder nach kurzer Zeit aus Jobs wieder entlassen wurden und nun endgültig resignieren. Auch bei gelungenen Vermittlungen ist die mit dem Programm mögliche Qualifizierung oft zu gering bemessen, um damit Jobs deutlich oberhalb des gesetzlich fixierten Fünf-Dollar-Mindestlohns erreichen zu können.
Also doch nicht mehr als »Welfare to working poor«? Nicht ganz. Neben harten Auflagen wird Sozialhilfeempfängern, sofern »job ready«, im Musterländle Wisconsin zum Beispiel kostengünstiges Wohnen ermöglicht. Außerdem wird den Betroffenen der Kauf von Gebrauchtwagen subventioniert, damit sie - das ist dem Mangel an öffentlichem Nahverkehr geschuldet - Arbeitsstellen am anderen Ende der Stadt erreichen können. Spezielle Beratungsaktivitäten gehen sogar in Richtung Eigentumsförderung. Wisconsin hat frühzeitig eine Verdreifachung der Ausgaben für Kinderbetreuung eingeplant, um die Wartelisten für Kindergärten abzuschaffen und welfare-Mütter »reaktivieren« zu können. In den zirca 80 Beratungseinrichtungen des Bundesstaates arbeiten verschiedene Behörden Tür an Tür, um mit dieser »one-stop-shop«-Philosophie die Wege kurz zu halten, auch Hausbesuche bei Betroffenen sind keine Seltenheit. Während in Deutschlands Arbeitsämtern auf einen Arbeitsvermittler 600 bis 1.000 Arbeitslose warten, wird in Wisconsin bereits das Verhältnis von 1 zu 100 als kritisch für eine individuelle und qualifizierte Beratung empfunden.
Mittel- und langfristig rechnet sich dieser Aufwand volkswirtschaftlich allemal, kurzfristig belasten - und das blenden Koch wie die gesamte von ihm angezettelte Diskussion in Deutschland völlig aus - alle Hilfestellungen des welfare-to-work den Staatshaushalt Wisconsins bis heute weit höher als die früheren Regelungen. Doch, so ist bei aller Kritik dort zu hören, das sei es eben wert.
An Kochs Vorstoß irritieren jedoch auch andere Dinge: Zwar haben viele Elemente von »Wisconsin works« das Zeug dazu, in Deutschland Schule zu machen. Rein rechtlich braucht man dafür aber kein Neuland zu betreten. Nach § 18 des Bundessozialhilfegesetzes sind Kürzungen von Leistungen von 25 Prozent bis hin zur völligen Streichung bei Ablehnung zumutbarer Arbeit schon heute möglich und werden auch durchgesetzt. Kein Recht der Welt hindert Hessen überdies daran, seinen Kommunen, den Sozialhilfeträgern, mehr Geld zu geben, um derartig umfangreiche und qualifizierte Angebote vor Ort aufzubauen. Man darf daher schon jetzt auf die von Koch angekündigte Bundesratsinitiative gespannt sein, die - außer mehr Geld für Hessen - wenig fordern kann, was nicht schon jetzt möglich ist.
Nebenbei muss auch auf leichte Statistikschwächen des Ministerpräsidenten eingegangen werden. Von den aktuell 2,8 Millionen Sozialhilfeempfängern fallen bereits heute zwei Millionen in die Rubrik »nicht erwerbsfähig«: alte und kranke Menschen, fast eine Million Kinder, alleinerziehende Mütter und Väter. Bestenfalls Personen aus dem letzteren Gruppe können mittels Investitionen in Kinderbetreuung wieder in Arbeit gebracht werden. Die übrigen 800.000 Empfänger arbeiten bereits, je zur Hälfte in sozialversicherungspflichtigen Jobs oder in gemeinnützigen Tätigkeiten, wobei sie ihre Sozialhilfe aufgrund des niedrigen Lohnniveaus ergänzend beziehen. Kein Wunder also, dass Koch in Ermangelung anderer Zielgruppen nun schon Drogenabhängige ins Spiel gebracht hat.
Schließlich wird auch der lautstark und zahlreich vorgetragene Vorwurf des Sozialhilfemissbrauchs in der Praxis kaum getragen. Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem Dachverband aller Sozialhilfeträger, liegt die Zahl solcher »schwarzen Schafe« nach Schätzungen höchstens bei 250.000. Unstrittig viel zu viel und jeglicher Kritik im Einzelnen wert, gemessen an der gesamten bundesdeutschen Erwerbspersonenzahl jedoch lediglich 0,6 Prozent. Der Verdacht, dass mit politischen Akupunkturstichen eigentlich an ganz anderen Stellen Wirkung erzielt werden soll, ist damit kaum von der Hand zu weisen.
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