Anonyme Briefe, anonyme Anrufe, anonyme Alkoholiker. Das Anonyme weckt zunächst wenig positive Assoziationen. Menschen, die nichts zu verbergen haben, könnten ja offen auftreten. Wer seinen Namen nicht nennt, hat ein Problem oder schlechte Absichten. So geißelte auch der Verfassungsrichter Udo Di Fabio jüngst die anonymen Diskutanten im Internet. In der Demokratie sollten Meinungen mit Namen verknüpft sein. Anonymität gilt als Krankheit, die mit Hilfe des Gesetzes ausgerottet werden muss. Das ist ein Irrtum. Unsere informationsgeile Massengesellschaft braucht dringend ein starkes Recht auf Anonymität.
Das „Anonyme“ ist ohne Namen (altgriechisch an-onyma), das nicht Benannte, das Unbekannte. Geben wir etwas einen Namen, ordnen wir es in unsere Sprache, unsere Weltsicht, unser System ein. Benennen wir einen Menschen, bestimmen wir ihn als Teil einer sozialen Gemeinschaft. Nicht umsonst geben religiöse Gemeinschaften ihren Mitgliedern neue Namen. Mit seinem Namen erhält der Mensch eine soziale Identität. Der in Geburtsurkunde und Pass eingeschriebene Name bestimmt ihn als Rechtsperson einer staatlichen Gemeinschaft.
Ein Name erlaubt die Zuordnung von Handlungen zu einer Person. Daran ist prinzipiell nichts falsch. Ein Anbieter von Kinderpornos soll sich nicht im Netz verstecken, ein Steine werfender Demonstrant nicht in der namenlosen Masse untertauchen dürfen. Personen müssen für ihre Handlungen in einer Gemeinschaft Verantwortung übernehmen. Problematisch wird die namentliche Zuordnung aber überall dort, wo die Gesellschaft Informationen totalisiert. Denn die soziale Identität und der Status einer Rechtsperson formen sich mit und aus den Informationen, die eine Gemeinschaft über ihre Mitglieder sammelt.
Der Ermittler geht...
Im Anti-Terror-Fieber legitimiert die öffentliche Sicherheit tiefe Einblicke in die Privatsphäre. Hypothetische Bedrohungen werden mit Namen verknüpft. Rasterfahndungen zaubern potenzielle Täter aus einem beständig wachsenden Datenpool. Personen, deren Name auf der schwarzen Liste der Amerikaner auftaucht, kommen nicht mehr ins Land. Unklar bleibt meist nicht nur, warum die Betroffenen auf die Liste kamen, sondern auch, wie sie ihren Namen wieder entfernen können. Im Gesundheitssystem wird die Verknüpfung von Informationen mit Effizienz gerechtfertigt. Wie günstig wäre es doch, alle Patientendaten zentral abrufen zu können.
Die Totalisierung von Informationen beschränkt sich nicht auf staatliches Handeln. Ein Name wird „gegoogelt“ und schon purzeln intime Daten lawinenartig hervor. Das Internet offenbart nicht nur exhibitionistische Selbstbekenntnisse, sondern auch alltägliche Bestellungen, Chatbeiträge oder Mitgliedschaften. So ist der Name heute viel mehr als nur ein vages Vorzeichen. Zeige mir Deinen Namen, und ich weiß, wer Du bist: nomen est omen. Herkömmlicher Datenschutz verläuft sich hier in den Verzweigungen des virtuellen Labyrinths. Selbst bei öffentlichen Institutionen erfährt man wenig darüber, wie Daten miteinander verknüpft werden. Dabei ist es fast schon zu spät, wenn ein Name in Ermittlungsakten auftaucht. Ein Verdacht bleibt.
Eine Person kann ihre Identität nur selber bestimmen, wenn sie die Informationen kontrolliert, die öffentlich zirkulieren. Bisher verhindert allein die pure Masse der Daten und die praktischen Inkompatibilitäten der technischen Systeme eine umfassende Rekonstruktion der auffindbaren Informationen unter einem Namen. Aber auf technische Unzulänglichkeiten darf sich die Freiheit nicht verlassen. Nur das Recht, namenlos zu bleiben, garantiert eine wirkliche Kontrolle seiner persönlichen Informationen. Autonomie heißt, selbst über seine Anonymität entscheiden zu können. Ein solches Recht auf autonome Anonymität kann zwei Formen annehmen.
Ein Recht auf „aktive Anonymität“ würde einer Person erlauben, ihren Namen zu verdecken, um die Verknüpfung von Informationen mit ihrer Identität zu verhindern und etwa Pseudonyme zu verwenden. Aktive Anonymität schafft Freiheit. Die Person kann sich so nicht nur vor Werbemails, sondern auch von unerwünschten Darstellungen ihrer selbst schützen. Auch ein Recht auf die Löschung von Namen sollte nicht nur dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entspringen, sondern schon einem Recht auf Anonymität.
... der Verdacht bleibt
Ein Recht auf „passive Anonymität“ würde es weitgehend verbieten, Identitäten oder persönliche Informationen zu erfragen. Wieso soll ein Samenspender nicht namenlos bleiben dürfen? Passive Anonymität geht fließend über in das Recht, gewisse Informationen nicht benennen zu müssen. Eine Rechtsperson muss ihre soziale Identität dadurch mitbestimmen können, dass sie Informationen unbenannt lässt. Ein Arbeitgeber darf ja bereits heute nicht nach einer Schwangerschaft oder einem Gentest fragen, und ein Arbeitnehmer hat das Recht, bei seiner Antwort zu lügen.
Der Gedanke der Anonymität hat im Grunde einen festen Platz im Recht. Justitia trägt ihre Augenbinde nicht ohne Grund. Nur eine blinde Namenslosigkeit des Rechts garantiert seine Unparteilichkeit. Ein Steuerbescheid muss unabhängig vom Namen des Bürgers ausfallen. Recht ist nur gerecht hinter einem Schleier des Nichtwissens. Natürlich steht immer eine konkret benannte Rechtsperson vor dem Richter. Doch ihr Name hat auf der rechtlichen Waage kein Gewicht. Rechtliche Anonymität ist normative Namenslosigkeit. Diese formale Gleichheit wird jedoch dort mit Füßen getreten, wo Staatsanwälte Namen mit Gewalt in eine breite Öffentlichkeit zerren. Prominente Popstars etwa müssen nicht auf der Bühne verhaftet werden, selbst wenn sie unter dem Verdacht stehen, HIV bewusst weitergegeben zu haben. Hier verrutscht Justitias Augenbinde gefährlich weit.
Natürlich ist Anonymität nicht grenzenlos. Eine Gemeinschaft muss darauf vertrauen, dass ihre Mitglieder verantwortlich handeln. Der Anonyme entzieht sich aber zunächst dem sozialen Zugriff. Die Freiheit der Privatsphäre muss hier gegen öffentliche Sicherheit abgewogen werden. Werden die Rechte auf die Entfaltung sozialer Identitäten jedoch den Sicherheitsbedürfnissen total angepasst, zerstört das nicht nur die Autonomie des Individuums, sondern auch das Potenzial der Gemeinschaft. Wenn jeder Name ein soziales Zeichen ist, bricht der Namenslose gesellschaftliche Zuordnungen und Muster. Anonyme Räume ermöglichen so nicht nur Privatheit, sondern auch kreative Neuordnungen des Identitätsgeflechts einer Gemeinschaft. Darauf sollte eine lebendige Gesellschaft nicht verzichten.
Der Rechtsphilosoph Bertram Keller ist Herausgeber der Debatten-Zeitschrift Polar
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