Gregor hat Mühe, den ersten Satz des Briefes zu verstehen. "Die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wird vom 01.04.2006 bis 31.12.2006 teilweise in Höhe von 526 Euro aufgehoben." Er liest weiter. "Hierbei wird eine Differenz von jeweils 2 Euro für Januar, Februar und April 2006 zu Ihren Gunsten verrechnet." Zwei Euro zu seinen Gunsten, wofür?
Gregor ist 58 Jahre alt, vor einigen Wochen hat er den Vorruhestand beantragt. Mit Akkordeonunterricht verdient er sich etwas Geld. Das ist beim Amt bekannt, er rechnet seine Einnahmen ehrlich ab, 100 bis 200 Euro im Monat.
"Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs geführt hat, es wurden somit Leistungen in nachfolgend aufgeführter Höhe zu Unrecht gezahlt, es ergibt sich somit eine Gesamtforderung gegen Sie in Höhe von 520 Euro." Sechs Euro waren tatsächlich verrechnet worden. Nie besaß Gregor ein Vermögen, nie hatte er auch nur ein Guthaben auf dem Konto. Er raucht zu viel, manchmal zwei Schachteln Zigaretten am Tag, deshalb reicht das Arbeitslosengeld nicht, um ein Vermögen anzusparen.
Die wichtigste Information folgt fettgedruckt. "Die Kasse teilt Ihnen die Zahlungsweise, die Fälligkeit, das Kassenzeichen und die Bankverbindung noch gesondert mit. Wenn Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht eingehalten werden, lässt sich die Zwangsbetreibung der gesamten Forderung nicht vermeiden. Mit der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen gelten eingeräumte Zahlungserleichterungen als widerrufen. Evtl. weitere Forderungen werden durch diesen Bescheid nicht berührt."
Niemand hat ihn zu diesem Sachverhalt befragt. Gregor erwartet eigentlich Geld vom Jobcenter. Im Januar kam keine Zahlung von dort, auch keine Nachricht. Das Geld für die Januarmiete und fürs Essen musste er sich bei Freunden borgen.
Jobcenter, das Wort quietscht in seiner Ohren wie ein nasser Turnschuh. Gregor liebt Gedichte von August Stramm oder Nachtsommer von Adalbert Stifter, Verrat in den Worten erkennt er. Nur die letzten zwei Sätze des Briefes öffnen ein Türchen. "Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem im Briefkopf genannten Leistungsträger einzureichen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem dieser Bescheid bekannt geworden ist." Ein Blick auf den Kalender zeigt ihm, dass er sich noch drei Nächte gedulden muss, bevor er herausfinden kann, ob der Gerichtsvollzieher kommt. Freitag oder Sonnabend erreichen ihn oft die schwierigen Briefe. Die Behörden schicken die Ergebnisse ihrer Wochenarbeit raus.
Er ruft Freunde und Bekannte und andere Arbeitslose an. Er lässt sich die Formulierungen erklären. Im Juli und August vorigen Jahres hatte er 520 Euro hinzuverdient, erinnert er sich. Er hatte Akkordeon in einem Puppentheater gespielt, für zehn Euro am Tag. Er wollte dem Amt zeigen, dass er Geld verdienen kann, damit er nicht für eine Strafarbeit eingesetzt wird. In eine staatliche Maßnahme zu kommen, etwas tun zu müssen, was ihm sinnlos erscheint, davor hat er am meisten Angst.
Gregor müsste vieles erst lernen, bevor er einen 1-Euro-Job annehmen könnte. Sich die Schuhe zu binden, pünktlich zu Verabredungen zu erscheinen, weniger als 20 Tassen Kaffee zu trinken, nicht unaufhörlich zu reden, herumzuzappeln, zu singen, mit den Fingern auf die Tischplatte zu klopfen, Schachzüge und Gedichtzeilen zu zitieren, Anekdoten aus der Tierwelt zu berichten. Man müsste ihm das Vertrauen beibringen, dass keine drei oder vier Wecker nötig sind, ihn aus dem Schlaf reißen.
Montagmorgen acht Uhr, nach drei durchwachten Nächten, ruft Gregor das Jobcenter an. Der Anschluss ist immerzu besetzt. Auch nach 88 Versuchen. Gregors Zählzwang wirkt vor allem bei großer Müdigkeit.
Er versucht es bis Mittag. Er könnte hinfahren, einen Termin bekommen. Die Frauen dort findet er so nett, er möchte bei jedem Besuch mit ihnen Zigaretten rauchen, sie am liebsten zum Kaffee einladen.
Er isst einen Apfel, riecht an ihm und dankt aus ehrlichem Herzen dem Staat, der ihm diese Kostbarkeit schenkt. Nie vergisst er, was ihm alles geschenkt wird, Schachzeitungen, Zigaretten, die Wohnung, die Heizwärme, das Licht.
Dienstagmorgen fährt Gregor persönlich zum Jobcenter. Er zahlt nur Kurzstrecke und hofft, nicht erwischt zu werden. Er muss nicht lange warten, nur wenige Minuten, schon wird er aufgerufen. Die Sachbearbeiterin ist Raucherin, der Aschenbecher steht auf dem Tisch. "Können wir zusammen rauchen, schön gemütlich?" fragt Gregor. Die Frau schmunzelt. Das sei leider nicht gestattet. "Wäre das Bestechung, wenn Sie eine Zigarette von mir annehmen?" fragt er. Sie ist jung, Mitte zwanzig, und Gregor sieht an diesem Morgen aus wie ihr Uropa.
Gregor erklärt, er verstehe dieses Schreiben nicht. Die Frau fragt: "Haben Sie schon ein Schreiben bekommen, dass Sie sich dazu äußern sollen?" Nein, hat er nicht. Er will sich jetzt äußern.
Die Frau blättert in den Unterlagen, blättert vor, zurück, liest einige Zahlen laut vor. Gregors Honorare in den letzten Monaten. Einige Zahlen, welche die Frau nennt, sind korrekt, andere nicht.
Vielleicht habe man fälschlicherweise seine Einkünfte aus den beiden Sommermonaten fürs ganze Jahr vorausgesetzt?
Gregor, der gerne mit Primzahlen rechnet, dessen beste Schachpartien in Zeitschriften abgedruckt waren, der eine CD mit Orgelmusik von Bach und Mozart bespielte, Gregor kann das A in ABRECHNUNG nicht aussprechen. Er stottert sonst nur, wenn er mehr als zwanzig Stunden geschlafen hat, aber jetzt ist er doch sehr aufgeregt.
Die Frau prüft weiter seine Dokumente, vergleicht einige Angaben im Computer. "Der Computer hat einen Fehler gemacht", sagt sie. "In der Maske steht unbegrenzt, das müsste geändert werden, viele Kollegen vergessen das", erklärt sie.
Gregor denkt bei dem Wort Maske an Schamanen. Die Frau erklärt, dass der Computer selbständig etwas berechnet, worauf sie keinen Einfluss hat. Gregor sagt: "Das geht mir oft genauso!"
Die Frau gibt ihm Ratschläge, wie er sich gegen die Zahlungsformulare, die er bald bekommen wird, wehren kann, wo er widersprechen und anrufen muss, damit Vollstreckungsmaßnahmen nicht vollzogen werden. Gregor notiert sich alles und lässt sich gleich auch die Anträge für die Befreiung von der Rundfunkgebühr abstempeln. Alle halbe Jahre könnte er das machen, meistens vergisst er es.
Gregor fragt die Frau, ob es richtig sei, dass er bestimmte Fristen einhalten muss, obwohl das Jobcenter selber solche Fehler macht. "Wer sich an die Spielregeln hält, hat nichts zu befürchten", meint die Frau. "Wer Arbeit will, erhält von uns Beratung. Deshalb sprechen wir von Kunden. Wir arbeiten hier im Team, da kann es schon mal passieren, dass zwei Teammitglieder unterschiedliche Entscheidungen treffen."
Ein Verwaltungsakt ist immer ein korrekter Vorgang, auch wenn er dreimal am Tag geändert wird, das hat Gregor inzwischen begriffen.
Die Frau verspricht Gregor, dass er sein Geld bald bekommen wird. "Privat würde ich mich auch ärgern", sagt sie.
Zu Hause versucht er die drohende Pfändung aufzuhalten. Am Telefon erklärt man ihm, dass er, bevor ein schriftlicher Widerspruch möglich sei, zunächst den schriftlichen Widerspruch vorlegen müsse, den er beim Jobcenter eingereicht habe.
Er wartet auf dieses Schreiben, doch es kommt nicht. Auch das versprochene Geld wird nicht überwiesen. Gregor fährt wieder zum Jobcenter. Zwei Monatsmieten ist er bereits im Rückstand. Diesmal wird er ein anderes Team-Mitglied verwiesen. Die Frau kann keinen Computerfehler entdecken. Sie sagt, in seiner Akte fehlten wichtige Unterlagen, die er nachreichen müsse. Gregor sagt, dass er dies bereits getan habe. Eine Stunde lang streiten sie. Dann entdeckt die Frau die Honorarabrechnungen, die angeblich fehlen sollen. Die alte Berechnung sei aber dennoch richtig, meint sie.
Zum ersten Mal in seinem Leben schlägt Gregor mit der Faust auf den Tisch. Er werde erst gehen, wenn er Geld erhalte, sagt er.
Ein Sachbearbeiter aus dem Nebenzimmer eilt herbei. Es ist der Teamleiter persönlich. Stotternd erklärt Gregor seine Verärgerung. Der Teamleiter wird den Vorgang prüfen. Er ist der Verfasser des Briefes, in dem Gregor die Pfändung angekündigt wurde. Gemeinsam klären sie die Missverständnisse. Der Teamleiter bestätigt den Befund, dass der Computer einen Fehler gemacht habe. Gregor erhält sofort sein Geld, er kann es bar mit nach Hause nehmen.
Der Teamleiter verabschiedet ihn mit der Bemerkung, man werde Integrationsmaßnahmen für ihn vorbereiten. "Akkordeon können Sie auch in Altersheimen spielen", sagt er.
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