Gewerkschaften Die Kirche beansprucht viele Sonderrechte. Gott kann man nicht bestreiken, sagt sie seit Jahren. Verdi versucht es trotzdem - und zieht dafür auch vor Gericht
Es war wieder einer dieser Anlässe, bei denen Günther Barenhoff seinen Lieblingssatz aufsagt. Gerade hatte das Arbeitsgericht für die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe entschieden, da erklärte ihr Vorstandssprecher: „Gott kann man nicht bestreiken.“
Die Bielefelder Richter haben Anfang des Monats entschieden, dass Verdi nicht zum Arbeitskampf in diakonischen Einrichtungen aufrufen darf. Genau das aber hatte die Gewerkschaft im vergangenen Herbst getan, weil sie den Ausstand für ein Grundrecht hält, das auch im Raum der Kirche gelten müsse. Für Barenhoff aber geht es um Gott. Wer sich darüber wundert, dem liefert Barenhoff eine theologische Erklärung: Jesus habe nach dem Matthäus-Evangelium gesagt: „Was ihr getan habt
etan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ Also sei der Dienst am Nächsten ein Dienst an Gott. Und bei einem Streik würden immer einige dieser Nächsten, um die die Diakonie sich doch kümmern solle, betroffen – und damit letztlich Gott selber.Wer glaubt, im säkularen Rechtsstaat habe Gott als Erklärung für Recht und Gesetz ausgedient, der hat die Rechnung ohne die Kirchen gemacht: Nach Paragraph 137 der Weimarer Reichsverfassung, die in das Grundgesetz übernommen wurde, ist den Kirchen gestattet, „ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ zu regeln. Konkreter heißt es: Die Kirche „verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde“. Hatte man zur Zeit der Abfassung dieser Zeilen wohl zuallererst an geistliche Ämter gedacht, so sehen die Kirchen heute auch die Arbeit ihrer Wohlfahrtsverbände als Ausdruck des kirchlichen Selbstverständnisses an – und pochen demnach auf selbständige Regelung.Streik? Das brauchen wir doch gar nichtAuch der Lieblingssatz von Günther Barenhoff soll diesen Anspruch unterstreichen: Bei der Diakonie geht es um das höchste Anliegen der Kirchen – um Gott. Dieses Selbstverständnis ist von deutschen Gerichten mehrfach anerkannt worden. Die Arbeit von Caritas und Diakonie gilt als Fortsetzung des Gottesdienstes mit anderen Mitteln ist.Für die kirchlichen Einrichtungen, bei Diakonie und Caritas arbeitet der Löwenanteil der rund 1,2 Millionen Kirchenmitarbeitern, hat das gravierende Folgen. Sie können von ihren Mitarbeitern Loyalität zur kirchlichen Lehre erwarten. Ein Arzt an einem katholischen Krankenhaus, der sich für Abtreibungen ausspricht, muss die Entlassung fürchten. Die Glaubensorganisationen interpretieren das Grundgesetz aber auch so, dass sie in ihren Wohlfahrtsverbänden einen eigenen Weg der Tariffindung gehen können – ohne Gewerkschaften und ohne Tarifverträge.So gilt für die Angestellten in Caritas und Diakonie der so genannte Dritte Weg: Mitarbeiter und Leiter von Wohlfahrtseinrichtungen – im kirchlichen Sprachgebrauch: Dienstgeber und Dienstnehmer – kommen zu gleichen Teilen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen zusammen. Dort wird über die Forderungen verhandelt. Kommt es zu keiner Einigung, wird eine paritätisch besetzte Schlichtungskommission eingesetzt, in der am Ende der Vorsitzende mit seiner Stimme eine Mehrheit herbeiführen kann. Ein Verfahren, bei dem auch die Arbeitnehmerseite gewinnen kann. Genau so ist das letzte Schlichtungsverfahren im Gebiet der rheinisch-westfälischen Diakonie ausgegangen: Dort wurde der Bundesangestelltentarif in der kirchlichen Fassung mit neuen Tariferhöhungen verabschiedet. Barenhoff frohlockt: Also brauche die Diakonie doch gar keinen Streik um zu einem „gemeinsam getragenen Ergebnis“ zu kommen.Föderaler RegelungsdschungelDie Gemeinsamkeit zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern hat freilich Grenzen: Hatte die Diakonie wie die Caritas über Jahrzehnte einfach den Bundesangestellten-Tarif (BAT) mit einigen Variationen übernommen, so wurde zumindest im Bereich der evangelischen Diakonie der Wechsel vom BAT zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) nicht mehr mitvollzogen. 2007 wurden für die Diakonie neue Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) beschlossen, die bewusst einer anderen Systematik folgen als der TvöD.Dieser Tarif soll nun nach dem Willen der Diakonie-Oberen bundesweit zur „Leitwährung“ im föderalen Regelungsdschungel von mindestens elf verschiedenen evangelischen Tarifwerken werten. In einigen regionalen Diakonie-Verbänden ist den Mitgliedseinrichtungen freigestellt, ob sie dem regional verhandelten Tarif folgen wollen oder ob sie die bundesweiten AVR anwenden wollen. Viele Einrichtungen wollen das. Diese weitreichende Entscheidung treffen die Geschäftsleitungen und Vorstände der diakonischen Einrichtungen – ohne Beteiligung ihrer Mitarbeitervertretungen. Auch beim größten diakonischen Arbeitgeber in Deutschland, den von Bodelschwinghschen Stiftungen in Bethel werden Neueinstellungen seit einiger Zeit nur noch nach den AVR vorgenommen. Die früher eingestellten Mitarbeiter bekommen weiterhin den BAT-KF. Das heißt: Die selbe Arbeit wird im selben Haus unter Umständen von Menschen gemacht, die dafür anders bezahlt werden.„Ich halte das System insgesamt für undemokratisch“, meint Günter Busch. Der Verdi-Fachbereichsleiter von Baden-Württemberg ist Mitglied in jenem Team, das nun die Klage vor dem Arbeitsgericht begleitet. Die Beschäftigten seien beim Dritten Weg strukturell benachteiligt, da sie keinen verwaltungstechnischen und juristischen Apparat zur Seite habe wie die Arbeitgeberseite, sagt Busch. Außerdem fehlt die Rückkoppelung der Arbeitnehmervertreter in den Kommissionen an eine zahlenmäßig starke Basis, bei der sie ein Verhandlungsergebnis durchsetzen müssten. Eine deutliche Schwächung ihrer Position.Die Kirchen- und Diakonieleitungen betonen gerne, dass Verdi zumindest bei einigen Arbeitsrechtlichen Kommissionen mitmachen könne – dies hat die Gewerkchaft zum Teil auch getan. Aber aus der Bundeszentrale in Berlin wurde nun als Marschrichtung ausgegeben, die Beteiligung am Dritten Weg aufzugeben. Ziel ist, in der Kirche für Tarifverträge zu kämpfen, die mit einer Gewerkschaft verhandelt werden – also die Überwindung des kirchlichen Sonderrechtes. Deswegen hat ver.di letzten Herbst einige diakonische Arbeitgeber und den Verband der diakonischen Dienstgeber Deutschlands zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Als diese der Aufforderung nicht nachkamen, organisierte Verdi den Streik. Die Auseinandersetzung wird nun vor Gerichten fortgesetzt.In dem Verfahren, in dem das Bielefelder Urteil nur eine Etappe darstellt, geht es um eine zentrale Frage: Wie weit geht das Selbstbestimmungsrecht der Kirche? Im Grundgesetz wird den Kirchen das selbständige Verwalten ihrer Angelegenheiten nur „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ gestattet. Für Verdi-Mann Busch ist klar, dass die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie auch im kirchlichen Bereich gelten muss: „Das können sie nicht von vornherein ausschließen.“ Vereinfacht gesagt lautet das Argument: Wenn die Kirche mietet und vermietet oder Waren kauft, muss sie sich auch an die allgemeinen Gesetze halten, warum nicht auch, wenn sie Menschen anstellt?Gefährliche SituationDass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, wissen auch die Kirchen-Oberen. Der Präsident des Diakonischen Werkes, Klaus-Dieter Kottnik, berichtete letzten Herbst von einem Besuch beim Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter seien uneinig darüber, ob sich das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auch auf das Arbeitsrecht beziehe. „Ich halte diese Situation im Moment für gefährlich“, so Kottnik seinerzeit. Gleichwohl betonte er, dass es ein wichtiges „strategisches Ziel“ von Kirche und Diakonie sei, den Dritten Weg zu verteidigen.Verdi argwöhnt, dass die Diakonie sich mit dem Sonderarbeitsrecht und den neuen Arbeitsvertragsrichtlinien einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wolle. Die Gewerkschaft rechnet vor, dass – außer bei den Einstiegsgehältern – die Vergütungen nach den Arbeitsvertragsrichtlinien in der Regel hinter denen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst zurückbleiben. Beim Diakonie-Klinikum Hamburg etwa liegen die Löhne nach Verdi-Angaben um 150 bis 500 Euro unter denen vergleichbarer Krankenhäuser.Eine Strategie, die nach einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung zumindest für den Pflegeheimmarkt durchaus nachvollziehbar wäre: Der Pflegemarkt sei eine Boombranche – trotzdem gebe es derzeit noch einige Überkapazitäten. „Zwar können Pflegeheime in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mit einem sicheren Nachfragewachstum rechnen. Trotzdem müssen sich gerade Heime in Hochpreisregionen auf einen wachsenden Preisdruck einstellen und deshalb ihre Leistungen effizienter erbringen“, schreibt das Institut. Will die Diakonie sich also schon jetzt günstig aufstellen, um beim kommenden Boom ganz vorn dabei sein zu können?Der Streit um den Streik-Aufruf von Verdi wird nun vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm weitergehen. Wenn sich dort herausstellen sollte, dass die Diakonie-Leitungen mit ihrem Sonderrecht nicht zuerst Gott dienen wollen, sondern wirtschaftliche Ziele verfolgen, und wenn deutlich würde, dass diakonische Mitarbeiter keine gleichwertige Chance haben, ihre Interessen als Beschäftigte im Dritten Weg durchzusetzen, dann käme die Diakonie in eine rechtlich und politisch schwierige Lage.
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