Realistischer Optimismus

Globalisierung und Menschenrechte Eine Tagung geht der Frage nach sozialen Grundrechten auf weltweit liberalisierten Märkten nach

Es steht nicht gut mit den wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten im Zeitalter der Globalisierung. Eine Tagung zu diesem Thema am vergangenen Wochenende in Nürnberg war von kontroversen Standpunkten geprägt. Professor José Bengoa, UN-Sonderberichterstatter für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, drückte den unausgesprochenen Grundkonsens der Teilnehmer aus, wenn er die Globalisierung der Märkte eindeutig als eine Bedrohung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte kennzeichnete. Dies wiederum gefährde den inneren Frieden und den Weltfrieden. Richtig erregt wurde Bengoa, als er auf die Situation in Argentinien zu sprechen kam. Das ist eigentlich ein reiches Land, in dem mittlerweile Kinder aus Armut verhungern, obwohl Nahrungsmittel vorhanden sind. Während früher die Armut fast ausschließlich als ein Wirtschaftsfaktor galt, stellte die UN-Subkommission fest, dass "extreme Armut eine extreme Verletzung der Menschenrechte darstellt".

Wenn aber die Erklärungen und Programme der UNO nicht nur frommer Wunsch bleiben sollen, müssen sie auch umgesetzt werden. Der Journalist Wolfgang Kessler vertritt den überraschenden Standpunkt, dass für die Durchsetzung von Menschenrechtsstandards die World Trade Organization (WTO) am besten geeignet sei. Während die UNO nur schöne Erklärungen verabschieden könne und der internationale Währungsfonds lediglich die Politik der reichen Staaten vertrete, setze die WTO mittels ihrer Sanktionsmacht zwar falsche Entscheidungen um, zeige aber das Prinzip. Doch ist nicht gerade die WTO einer der Hauptakteure der ungerechten Globalisierung, hält ihm Professor Bengoa entgegen. Dies zeige sich gerade im Fall der billigen Aids-Medikamente in Südafrika und Brasilien. Durch das neue Abkommen über die globalen intellektuellen Eigentumsrechte sollten diese Länder darin gehindert werden für die Armen billige Medikamente herzustellen. Im Kampf für die Gesundheit aller Einwohner gegen die wirtschaftlichen Gewinninteressen wurde schließlich durch Druck der Menschenrechtsorganisationen ein Kompromiss erreicht.

Dass es auch anders geht, zeigt Vorstandsmitglied Christian Ewert von der Firma Zapf Creation, dem europäischen Marktführer für Kinderpuppen. Zapf lässt 90 Prozent seiner Produktion in China herstellen. Die Situation in den chinesischen Zuliefererwerken sei zwar nicht immer von ihnen veränderbar, aber sie würden schrittweise auf eine Besserung der Zustände hinwirken. Ein besonders großes Problem sei dabei vor allem die Unwissenheit der ArbeiterInnen. So haben Umfragen ergeben, dass 90 Prozent der befragten ArbeiterInnen nichts über Minimallöhne wussten und 99 Prozent nicht über gesetzliche Arbeitszeitbegrenzungen informiert waren.

Die Firma Zapf versucht zunächst, auf dem Weg des Vertrauens die Arbeitsplatzsicherheit zu erhöhen und gewisse Mindeststandards wie einen freien Tag pro Woche (!) einzuführen. Wenn das nicht hilft, wird den Zulieferern mit dem Ende der Geschäftsbeziehung gedroht. Man nahm dem Vorstandsmitglied Ewert ab, dass es seiner Firma ernst mit diesem Anliegen ist. Dies aber nicht nur aus rein humanitären Gründen, sondern weil Firmen mit weniger Unfällen und zufriedenen ArbeiterInnen auch besser produzieren, das gebe er gerne zu. Vom Podium wurde jedenfalls diese Selbstverpflichtung als nachahmenswert gewürdigt.

Allerdings wurde in der anschließenden Diskussion aus dem Publikum geunkt, ob man damit nicht den Bock zum Gärtner mache, wenn man nur auf die Unternehmen vertraue, die doch normalerweise die Globalisierung vorantreiben würden. Es seien vielmehr die Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) gefragt. Da nickt auch Britta Wagner, zuständig für Menschenrechtsfragen im Auswärtigen Amt. Aber an wen sollen sich die NGOs denn wenden, wenn nicht an den Staat, der die Unternehmen verpflichten könne, die Menschenrechte zu respektieren? Und Bengoa nennt dafür auch ein hoffnungsvolles Beispiel: Eine Gruppe von jungen Anwälten und Frauen aus Indien hatte erfolgreich bis vor den obersten Gerichtshof das Recht auf Nahrung eingeklagt. In einem historischen Urteil wurde bestimmt, dass der Staat vorhandene Nahrungsmittelreserven dem hungernden Volk zur Verfügung zu stellen hat.

Es stellt sich immer deutlicher heraus, dass nicht mehr nur der Staat Adressat für das Einfordern von Menschenrechten ist. Die entscheidende Frage ist daher vor allem, welche institutionelle Verankerung die Menschenrechte finden können, ohne die eine gerechte Weltordnung nicht möglich sei. Um aber diese zu erkämpfen, so Professor Bengoa, müssten sich verschiedene Akteure zusammenzuschließen. Dies sei "keine leichte aber auch eine schöne Aufgabe".

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