1949: Weimar als Vorbild

Zeitgeschichte Die DDR-Verfassung bekennt sich zum Schutz von Eigentum. Damit wird Privatbetrieben Rechtssicherheit zuteil und zugleich eine gesamtdeutsche Perspektive gewahrt
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 19/2019
Maßvoller Wohlstand prägte die DDR-Gesellschaft um 1970 herum
Maßvoller Wohlstand prägte die DDR-Gesellschaft um 1970 herum

Foto: Kai Bienert/Imago Images

Waren Enteignungen von privat geführten Betrieben in der DDR allein dem Gutdünken der staatlichen Macht überlassen? Und wurden derartige Unternehmen, soweit es sie nach 1949, dem Gründungsjahr der DDR, weiterhin gab, wie Freiwild behandelt? Sofern die DDR mit dem Verdikt „Unrechtsstaat“ bedacht wird, könnte man diese Fragen mit ja beantworten. Aber war sie das? Eine im Frühjahr 2009 medial geführte Debatte brachte keine eindeutige Antwort. Kanzlerin Merkel bekannte sich zum Label „Unrechtsstaat“ für ein Land, in dem sie mehr als drei Jahrzehnte lang gelebt hatte. Der damalige Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), ein westdeutscher Jurist, widersprach ihr prinzipiell. Als ein Argument fü