Der Niedriglohnsektor ist das Haupteinfallstor für Erwerbs- und spätere Altersarmut
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Auf dem Arbeitsmarkt entscheidet sich vieles: Wer einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen kann, wer sich eine berufliche Existenz als geachteter Bürger aufbauen und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen kann. In gewisser Weise ist der Arbeitsmarkt die Relaisstation für den sozialen Auf- beziehungsweise Abstieg der Mitglieder einer kapitalistischen Industriegesellschaft.
Daher kann man die Bedeutung jenes Politikfeldes, auf dem Parlamente, Regierungen und Verwaltungen über die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes befinden, gar nicht hoch genug veranschlagen. Unter dem Einfluss des Neoliberalismus hat sich die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland während der vergangenen Jahrzehnte mehrmals stark verändert.
Auf dem Höhepunkt der Rezes
hepunkt der Rezession 1966/67, einer aus heutiger Sicht eher harmlosen Wirtschaftskrise, bildeten CDU, CSU und SPD eine Regierung. Die erste Große Koalition der Bundesrepublik ergriff richtungweisende Gesetzgebungsinitiativen auf dem Feld der Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Mit dem Arbeitsförderungsgesetz ergänzte sie 1969 die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung um eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Diese sollte drohender Erwerbslosigkeit präventiv, zum Beispiel durch gezielte Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung, begegnen.Die sozial-liberale Koalition erlaubte 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zwar die Leiharbeit, beschränkte sie jedoch auf einen Zeitraum von drei Monaten und schuf so die Möglichkeit, damit Auftragsspitzen der Unternehmen zu bewältigen.Als es 1974/75 nicht gelang, die Weltwirtschaftskrise durch Konjunktur-, Beschäftigungs- und Investitionsprogramme abzumildern, vollzog sich ein Epochenbruch sowohl in wirtschafts- als auch sozial- und gesellschaftspolitischer Hinsicht. Haushaltskonsolidierung und so genannte Sparpakete erhielten Vorrang gegenüber der Konjunkturankurbelung durch öffentliche Beschäftigungsprogramme.Unter der Kanzlerschaft von Helmut Kohl wurde das Arbeitsförderungsgesetz geschliffen, die berufliche Weiterbildung eingeschränkt und die Gewerkschaftsbewegung geschwächt. Erkennbar war die Aufwertung des Arbeitszwangs im Konzept zur „Modernisierung“ der Arbeitsmarktpolitik. Auf diese sogenannte Modernisierung wurden Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen der Standortdebatte zunehmend reduziert. Hatte die Vereinigung 1990 noch einen Boom der öffentlich geförderten Beschäftigung und der beruflichen Weiterbildung in den ostdeutschen Bundesländern ausgelöst, konzentrierten sich die politischen Debatten schon bald darauf, wie man Arbeitslose und Sozialhilfebezieher durch mehr Druck zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zwingen könne.Ein EpochenbruchNach den neoliberalen Vorbildern in Großbritannien und den USA wurde die aktive durch eine „aktivierende“ Arbeitsmarktpolitik ersetzt. Die gesetzliche Verpflichtung der Behörden, die Hilfe zum Lebensunterhalt um mindestens ein Viertel zu kürzen, wenn Unterstützungsbedürftige zumutbare Arbeit ablehnten, war hierfür ebenso typisch wie die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Erwerbslose und die Aushöhlung von deren Berufs- und Statusschutz. Außerdem stellten CDU, CSU und FDP den Arbeitsämtern neue Instrumente zur Verfügung, darunter kurze Trainingsmaßnahmen, Einstellungszuschüsse und den Eingliederungsvertrag, den Langzeitarbeitslose mit einem Arbeitgeber und Zustimmung des Arbeitsamtes zu schließen hatten.Die rot-grüne Koalition ab 1998 besaß weder ein stimmiges Konzept noch eine überzeugende Alternative zum Neoliberalismus. Der „aktivierende Sozialstaat“, wie ihn das Schröder/Blair-Papier im Frühjahr 1999 beschwor, bedeutete vielmehr das Ende des aktiven Sozialstaates. Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft, welches als Job-AQTIV-Gesetz abgekürzt wird: Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln. Man gab zwar vor, insbesondere die Langzeit-Erwerbslosen aus ihrer angeblichen Lethargie reißen und „fit für den Arbeitsmarkt“ machen zu wollen, folgte dabei aber fast nur dem finanziellen Eigeninteresse, sie nicht mehr alimentieren zu müssen.Mit der „Agenda 2010“ von Gerhard Schröder und vier nach dem VW-Manager Peter Hartz benannten Gesetzen „für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurde letzterer weiter flexibilisiert, die Leiharbeit liberalisiert und der Kündigungsschutz gelockert. Durch die Förderung der Scheinselbstständigkeit, wie sie in der Gründung von sogenannten Ich-AGs und der Erleichterung von Werkverträgen zum Ausdruck kommt, sowie mit der Einführung von Mini- und Midi-Jobs bereitete die rot-grüne Koalition einer Prekarisierung der Beschäftigungs- wie der Lebensverhältnisse von Millionen Menschen den Boden.Es ging den „Agenda“-Reformern darum, den heimischen Unternehmen möglichst billige, willige und wehrlose Arbeitskräfte bereitzustellen und damit den „Wirtschaftsstandort Deutschland“ noch konkurrenzfähiger auf dem Weltmarkt zu machen. So feierte es Bundeskanzler Schröder auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos am 28. Januar 2005 als großen Erfolg seiner Koalitionsregierung, „einen der besten Niedriglohnsektoren“ in Europa geschaffen zu haben: „Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“ Dabei fehlte es gar nicht an Anreizen, sondern an geeigneten Arbeitsplätzen, die durch Hartz IV jedoch höchstens für Rechtsanwälte, Sozialrichter und Schuldnerberater geschaffen wurden. „Für die deutschen Sozialgerichte gibt es eine Zeit vor Hartz IV und eine Zeit nach Hartz IV“, sagt die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Sabine Schudoma. 58 Prozent der fast 40.000 am größten deutschen Sozialgericht 2014 eingegangenen Fälle sind Hartz-IV-Verfahren. Vor Hartz IV lag die Zahl der Eingänge noch bei 17.500.Damoklesschwert Hartz IVDie Arbeitsmarktreform schaffte zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte eine den Lebensstandard von Millionen Erwerbslosen sichernde Sozialleistung, die Arbeitslosenhilfe, ab und ersetzte sie durch eine höchstens noch existenzsichernde Fürsorgeleistung, das Arbeitslosengeld II. Unter dem Damoklesschwert von Hartz IV, das seit 2005 über jedem Beschäftigten und seiner Familie schwebt, sollten Belegschaften und Gewerkschaften genötigt werden, niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.Heute ist der Niedriglohnsektor, in dem fast ein Viertel aller Beschäftigten tätig ist, das Haupteinfallstor für Erwerbs- und spätere Altersarmut. Die verschärften Zumutbarkeitsregelungen, Überwachungspraktiken und Sanktionsdrohungen der Jobcenter führen dem Niedriglohnsektor trotz des seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohns ständig neuen Nachschub zu. Umso notwendiger wären eine Reregulierung des Arbeitsmarktes und die Rückabwicklung der Hartz-Gesetze.Stattdessen missbrauchen Neoliberale die gegenwärtige Zuwanderung, um in der Bevölkerung mehr Akzeptanz für eine Rückkehr zum unbeschränkten Lohndumping zu schaffen. Das Verbot der Leiharbeit für Flüchtlinge ist bereits gefallen, die Rufe nach einer Aussetzung des Mindestlohns werden lauter. Solch perfide Versuche, arme Deutsche gegen noch ärmere Flüchtlinge auszuspielen, bergen enormen politischen Zündstoff. Denn davon profitiert nicht bloß der Rechtspopulismus à la Pegida und AfD. Die Entrechtung von Asylsuchenden kann Leistungskürzungen für Einheimische nach sich ziehen und als Experimentierfeld für eine generelle Absenkung des Lebensstandards der arbeitenden Bevölkerung dienen.Placeholder authorbio-1Placeholder link-1
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