Der Wettbewerbs-Republik entgegen

Schwarz-Rote Föderalismusreform Von der Kooperation zur Konkurrenz - künftig herrscht zwischen den Ländern das Recht des Stärkeren
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Mitte Dezember haben die Ministerpräsidenten der Länder einstimmig der bei den Koalitionsverhandlungen mitbeschlossenen Föderalismusreform zugestimmt. Allenthalben gab es ein großes Aufatmen: Endlich könne die Blockade zwischen Bundestag und Länderkammer beim Verabschieden von Gesetzen aufgehoben werden. Durch strikter abgegrenzte Kompetenzen von Bund und Ländern sollen künftig nicht mehr rund 60 Prozent der Bundesgesetze, sondern nur noch 30 bis 35 Prozent einer Zustimmung der Länder bedürfen. Die erhielten im Gegenzug die nahezu ausschließliche Zuständigkeit im Hochschulwesen, mehr Rechte im Öffentlichen Dienst, bei den Beamten, bei den Umweltgesetzen und auf anderen Gebieten (z.B. bei einzelnen Steuergesetzen).

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