Republikschutz NPD minus V-Leute plus Verbot gleich effektiver Schritt gegen rechtsradikale Gewalt? Diese Gleichung ist jetzt zwar parteiübergreifend populär, aber sie wird nicht aufgehen
Den neuen Anlauf zu einem NPD-Verbotsverfahren kann jene übergroße Koalition, die das jetzt entweder fordert oder prüfen will, nun wohl kaum noch abbrechen. Es ist eine Erwartung geschürt worden, welche der Politik einen Zwang auferlegt, jetzt auch die nötigen Schritte zu unternehmen. Der Stand der Debatte schlägt sich auch im demoskopisch messbaren Alltagsbewusstsein nieder – eine mal knappe, mal deutliche Mehrheit plädiert für ein NPD-Verbot. Als offene und die (sicherheits-)politischen Unterschiede markierende Frage scheint eigentlich bloß noch im Raum zu stehen, welche und wie viele V-Leute abgezogen werden. Und ein paar Klügere weisen noch darauf hin, dass ein Verbot die gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht ersetzen kann. V
lche und wie viele V-Leute abgezogen werden. Und ein paar Klügere weisen noch darauf hin, dass ein Verbot die gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht ersetzen kann. Vielleicht verhindert sie diese aber sogar.Ende November trifft sich eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern um zu prüfen, ob ein neuerlicher Anlauf, die NPD zu verbieten, aus Sicht der zuständigen Ministerien juristisch und politisch machbar ist. Der Termin stand übrigens schon fest, bevor das mörderische Nazitrio und seine Helfer aufflogen. Bettina Gaus hat in der Tageszeitung darauf hingewiesen, dass der Verdacht nahe liegt, „dass die neue Debatte über ein NPD-Verbot ein Ablenkungsmanöver sein soll, das die öffentliche Auseinandersetzung mit den Schwachstellen staatlicher Institutionen vernebelt, die in den letzten Tagen offenkundig geworden sind. Ein uraltes Klischee wird dabei bedient: dass nämlich nur mehr verboten werden müsste, um Verbrechen zu verhindern und alle Arten anderer Übel zu beseitigen.“Hier fangen jene Fragen, die anders als mit Zweifeln nicht beantwortet werden können. Was würde ein NPD-Verbot gegen die tödliche Militanz von Rechtsradikalen tatsächlich bringen? Dass es personelle Verbindungen zwischen der "Zwickauer Zelle" und der NPD gibt, steht außer Zweifel. Hier wie dort handelt es sich schließlich um Neonazis. Dass ein Helfer der Bande in einer bestimmten Partei organisiert ist, kann aber als Argument nicht ausreichen. Entscheidend wäre, ob die NPD selbst auf jene gewaltsame Form setzt, welche in den Taten der Zwickauer Zelle einen erschreckenden Ausdruck gefunden hat. Diese Frage lässt sich mit dem Schlagwort vom Faschismus, der keine Meinung sei, sondern ein Verbrechen, nicht beantworten.Die NPD und das GewaltkriteriumMan darf an die Diskussion über den ersten, gescheiterten Anlauf zu einem Verbot erinnern. Damals schrieb der Publizist und Jurist Horst Meier, „Dreh- und Angelpunkt des Republikschutzes ist das Gewaltkriterium. Es markiert eine so rigide wie liberale Grenze des politischen Wettbewerbs. Indem es auf eine konkret nachzuweisende Gefahrenlage abstellt und damit die Eingriffsschwelle hoch setzt, bietet es dem Kampf um Meinungen und Macht ein Maximum an Freiheit. Republikschutz ist politisch neutral, weil er nicht auf den stets umstrittenen ,extremistischen‘ Inhalt, sondern auf die Form von Politik abstellt. Vollmundige Parolen gegen das System und andere Verbalradikalismen sind Teil der offenen Debatte. Jene aber, die Gewalt ins Spiel bringen, darf der Staat rechtsförmig unterdrücken, denn sie handeln verfassungswidrig.“Hier setzen nun auch einige Befürworter eines Verbotsverfahrens an. Claus Christian Malzahn zum Beispiel oder Heribert Prantl, der inzwischen auch für ein Verbot plädiert. Natürlich: Es gibt gute, nachvollziehbare Argumente, die für ein Verbot der NPD sprechen. Selbstredend ist es schier unerträglich, dass solche Organisationen auch noch über die staatliche Parteienfinanzierung subventioniert werden. Verständlich ist es, wenn angesichts von zehn Toten jedes Mittel erwogen wird, um Menschen vor Nazigewalt zu schützen. Genauso gibt es aber auch widersprüchliche Überlegungen: Sowohl Befürworter und Kritiker eines Verbots argumentieren mit der Radikalisierung von Teilen der rechten Szene in der Illegalität – die einen weisen darauf hin, dass es trotz NPD militante Nazistrukturen gibt, die anderen warnen davor, das Abtauchen werde nach einem Verbot erst recht beginnen. Und es gibt, drittens, Argumente, die gegen ein Verbot sprechen.Erstens: Ein neu angestrengtes Verfahren wird dauern. Es wird die Diskussion über rechtsradikale Einstellungen und Nazigewalt auf das Parteiförmige fokussieren. In der Debatte wird dann immer klarer werden, dass die netzwerkartige Szene der Kameradschaften und frei flottierenden Nazigrüppchen, von der die eigentliche Gewalt ausgeht, auch ohne den Stützpfeiler NPD überleben wird. Das Verbotsverfahren taugt dann zu kaum mehr als einer Ausrede für Politiker: Wir tun doch was, das Schicksal unserer Bemühungen liegt in den Händen des Bundesverfassungsgerichts.Was hilft denn ein Verbot?Mahnungen, dass es die gesellschaftliche Auseinandersetzung ist, auf die es ankommt, werden verpuffen. Ebenso wie die Kritik am so genannten „Extremismus der Mitte“, also jener Normalität aus rassistischem und autoritärem Denken sowie einer Politik der Exklusion und Abwertung. Es verschlägt einem mitunter schon die Sprache, in welch antifaschistischer Pose sich derzeit Vertreter von Parteien gerieren, die sonst gern einmal die Faulheit der Griechen geißeln, die tödliche Abwehr von Flüchtlingen an den EU-Grenzen für selbstverständlich halten und zum Machterhalt jederzeit auch auf dumpfe deutsche Ressentiments eingehen.Man bekommt einen Vorgeschmack schon heute: Obwohl es offensichtlich ist, dass die Förderung von Projekten gegen Rechts auch dann nicht „ausreichend“ ist, wenn ihre Finanzierung um die zuvor gekürzten zwei Millionen Euro wieder aufgefüllt wird, kommt die Diskussion über einen Demokratiefond oder die Verdoppelung der Mittel, wie von Linken und Grünen vorgeschlagen, kaum voran. Nicht einmal die Extremismusklausel, die nicht bloß verfassungspolitisch höchst fragwürdig ist, sondern vor allem ja die dringliche Praxis der Engagierten behindert, wird kassiert.Zweitens schließlich: Das Instrument eines Parteiverbots ist und bleibt selbst ein höchst fragwürdiges. Kann es, hat der bereits zitierte Horst Meier einmal gefragt, so „wie es im Grundgesetz von 1949 als Ausnahmerecht, als potenzielle Rücknahme von Freiheit formuliert wurde, heute noch Bestand haben?“ In anderen Ländern ist das Verbot einer Partei undenkbar, die Idee der Meinungsfreiheit viel weitreichender etabliert und das demokratische Selbstbewusstsein stärker ausgeprägt. Es geht unter dem Strich also um die Wahl zwischen einem autoritärem und liberalem Staatsverständnis.Anetta Kahane schrieb vor ein paar Jahren, als gerade einmal wieder ein NPD-Verbotsverfahren als Heilmittel auf die politische Agenda rückte, die Partei sei „eher ein Symptom als die Krankheit selbst. Kein vernünftiger Mensch wird annehmen, dass die Bürger von Mügeln mutiger das Pogrom vereitelt hätten, wenn die NPD verboten gewesen wäre.“ Dort hatte eine Meute unter den Augen der Besucher eines Festes gerade Jagd auf acht Inder gemacht, die sich nur knapp retten konnten. Später verlautete aus dem Ort, es gebe dort keine Rechtsradikalen. Man könnte heute hinzufügen: Verboten sind rassistische Pogrome auch, aber es hat in Mügeln und viel zu vielen anderen Fällen rein gar nichts geholfen.
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