Die Sanitäter und das Maschinengewehr

Die Bundeswehr in Afghanistan Verstöße gegen das Völkerrecht sollen durch geänderte Dienstvorschriften nachträglich legalisiert werden
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Dass US-Soldaten in Guantanamo, in Abu Ghraib und Bagram systematisch schweren Völker- und Menschenrechtsrechtsbruch begehen, ist zweifelsfrei dokumentiert. Noch nicht herumgesprochen hat sich hingegen, dass auch die Bundeswehr bei ihrem Einsatz im Rahmen der ISAF-Mission in Afghanistan fortwährend Völkerrechtsverstöße begeht. Konkret geht es um den Kampfeinsatz deutscher Sanitätssoldaten an der Waffe, um die dortigen Feldlager der multinationalen Truppen zu sichern. Eine Praxis, wie sie durch das "Humanitäre Völkerrecht in bewaffneten Konflikten" strikt untersagt wird. Dieses "Kriegsvölkerrecht", wie es oft verkürzt genannt wird, ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 sowie den beiden Zusatzprotokollen aus dem Jahr 1977 kodifiziert.

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