Zeitgeschichte Vor 65 Jahren endet in Nürnberg der Prozess gegen die NS-Kriegsverbrecher. Das Verfahren ließ auch erkennen, wie die Naziführer gern die eigenen Reihen gesäubert hatten
Hermann Göring ist zur Wutsäule erstarrt, als am 3. Mai 1946 Hjalmar Schacht, einer der 21 Angeklagten des Nürnberger Tribunals, vor Gericht gehört wird. Der frühere Reichsbankpräsident, der Hitler von 1934 bis 1937 auch als Wirtschaftsminister gedient hat, erinnert sich des Empfangs in einer der Residenzen des Reichsmarschalls. Der Hausherr sei bei dieser Séance als römischer Imperator erschienen. Vielleicht wollte er Nero sein. Jedenfalls habe Göring einen knallroten Umhang und Sandalen getragen, sich das Gesicht geschminkt und die Fingernägel lackiert.
Auf der Anklagebank bricht Hess, einst Stellvertreter des Führers, in ein wieherndes Lachen aus. Ex-Außenminister von Ribbentrop schüttelt den Kopf, Albert Speer, Hitlers Arc
itlers Architekt, starrt vor sich hin. Göring zischt empört, er wisse wirklich nicht, „warum Schacht davon anfängt“, vermerkt der amerikanische Gefängnispsychologe Gustave Gilbert in seinem Tagesprotokoll.Die Nr. 2 in der Nazi-Hierarchie will in der Nürnberger Angeklagten-Hierarchie die respektierte Nr. 1 sein. Ein deutscher Held, für den dieses Tribunal die übliche Rachsucht von Siegern bezeugt. In eine Toga der Ritterlichkeit gehüllt, hält Göring seinem Führer die Treue und beansprucht einen Platz im Pantheon des Germanentums. Doch nicht allein Ankläger und Richter bestreiten ihm die abgewetzte Pose. Es sind die Mitangeklagten und Mittäter, die den Gehorsam verweigern und sich zu entlasten suchen, indem sie ihn belasten. So wie Schacht, der keine Skrupel kennt, den großen als gemeinen Verbrecher und wollüstigen Epikureer vorzuführen, dem kaum einer in der NS-Führung das trübe Wasser reichen konnte.Ohnmacht und KumpanieIn seinem Eröffnungsplädoyer vor dem Gerichtshof hat der amerikanische Chefankläger Robert Jackson am 20. November 1945 den Naziführern bescheinigt, es fehle bei ihren Taten nichts von dem, „was krankhafte Überhebung, Grausamkeit und Machtlust nur ersinnen konnten“. Dieses Urteil gilt den Kapitalverbrechen des NS-Regimes, freilich wäre es ebenso für all das zutreffend, was zwischen 1933 und 1945 scheinbar am Rande passiert war. Wie Gangster hatten die Naziführer immer wieder auch unter ihresgleichen gewütet, Rivalen aus dem Weg geräumt, deren Ruf und Existenz zerstört. Die schmutzigen Intrigen und geschürten Skandale hinter den Kulissen sprachen Bände. Göring hatte es nicht nur verstanden, schwüle Feste zu feiern, sondern sich einem antibürgerlichen Furor hinzugeben, bei dem die Lust des Luden nicht zu kurz kam. Und das in Deutschland, wo bis 1933 bürgerlicher Anstand in einer oft ans Lächerliche grenzenden Selbstgerechtigkeit so viel galt. Als Moral gefragt war, um dreisten Schurken in den Arm zu fallen, zeigten sich Ohnmacht und duldende Kumpanei.Besonders peinlich soll es für Göring vor den Nürnberger Richtern werden, als der ehemalige Innenminister Frick am 24. April 1946 Hans Bernd Gisevius als Entlastungszeugen aufrufen lässt. Zunächst in den Diensten der Gestapo, dann von Admiral Canaris zur Abwehr geholt, schließlich im Widerstand aktiv, weiß dieser Zeuge viel über das Innenleben des Tausendjährigen Reiches zu erzählen. Gisevius schildert unter anderem, welchen Anteil Göring daran hatte, Anfang 1938 Reichswehrminister Werner von Blomberg abzuservieren. Der Reichsmarschall habe den General ins offene Messer laufen lassen, so der Zeuge, als er ihn in der Absicht bestärkte, „eine Frau mit schlechtem Ruf“ zu heiraten, eine gewisse Margarethe Gruhn, die 1932 in Berlin als Prostituierte registriert war. Erwartungsgemäß nahm Hitler Anstoß an dieser Mesalliance. Eine solche Liaison sei schamlos und unvereinbar mit der Ehre eines Ministers im III. Reich. Von Blomberg wird zum Rückritt gezwungen, aus der Armee entlassen und nicht ersetzt. Hitler ernennt sich selbst zum Oberkommandierenden der Wehrmacht – Göring hat es eingefädelt.Ungenierte Brutalität darf sich ebenso am 30. Juni 1934 während des sogenannten Röhm-Putsches austoben, den Hans Bernd Gisevius vor Gericht als „Staatsstreich“ Hitlers, Himmlers und Görings beschreibt. Sicher wollte man den obersten SA-Führer und dessen Entourage ausschalten, um zu warnen: Wer weiter über eine „zweite Revolution“ nach dem Januar ’33 schwadroniert, richtet sich selbst. Darüber hinaus aber sollte den Bannerträgern des Regimes vorgeführt werden, dass für den NS-Staat Feme und Standrecht Teil der Staatsräson sind. Rücksichten auf einen taktischen Legalismus, wie er nach dem 30. Januar 1933 noch nützlich schien, haben sich erledigt.Als Gisevius seine Eindrücke schildert, mag sich mancher Angeklagte erinnert haben, dass Röhm an einem Tag der langen Messer, der auch anderen missliebigen Personen zum Verhängnis wurde, zu Fall kam. So tötete die SS im Lager Oranienburg mit dem Anwalt Edgar Jung einen Vertrauten Franz von Papens, der zu diesem Zeitpunk noch als Vizekanzler im Kabinett Hitler saß. Jung war in Ungnade gefallen, als durchsickerte, dass er der Autor jener Rede war, die von Papen am 17. Juni 1934 in Marburg gehalten hatte. Der Völkische Beobachter zitierte daraus keinen Punkt und kein Komma. Von Papen hatte der eigenen Regierung vorgeworfen, sie dulde, was sich „an Eigennutz, Charakterlosigkeit, Unwahrhaftigkeit, Unritterlichkeit und Anmaßung unter dem Deckmantel der deutschen Revolution ausbreiten möchte“. Hitler fühlte sich brüskiert. Am 30. Juni rettete von Papen allein der Umstand vor tödlicher Vergeltung, dass Reichspräsident von Hindenburg noch lebte (er starb am 2. August 1934). Man musste damit rechnen, den alten Herrn zu erzürnen, sollte der deutschnationale Herrenreiter das Schicksal des Parvenüs Röhm teilen. Dafür traf es andere: Hitlers Kanzler-Vorgänger Kurt von Schleicher, der mit seiner Frau in der Babelsberger Villa erschossen wurde. Oder General von Bredow, ein Mitarbeiter Schleichers, und Erich Klausner, Leiter der Katholischen Aktion. Auch Gregor Strasser, Exponent des „linken Flügels“ der NSDAP – längst kaltgestellt, aber noch rührig –, wurde ohne Erklärung ins Berliner Gestapo-Hauptquartier gebracht und im Keller exekutiert.Höß im Zeugenstand Als der Zeuge Gisevius diesen Säuberungswahn einen „Staatsstreich“ nennt, leuchtet das durchaus ein. Der Diktator putschte gegen die bis dahin verbündeten aristokratischen Totengräber der Weimarer Republik, die ihn dorthin hoben, wo er jetzt stand, die sich nun aber – siehe von Papen – wie störrische Esel verhielten. Das opportunistische Komplott der konservativen Eliten mit dem nationalsozialistischen Terminator begann bittere Früchte zu tragen. Erstmals am 30. Juni 1934. Zum letzten Mal nach dem 20. Juli 1944, als Hitler die Attentäter in rasender Rachsucht bestrafen und mit den adligen Militärs auch das alte „preußische“ Deutschland am Fleischerhaken in Plötzensee baumeln ließ. „Aufgehängt wie Schaltvieh“ sollten sie sein, die ehrbaren Stützen des „Ancien Régime“. Sie mussten dafür büßen, mit Verbrechern paktiert zu haben, die sich ihres Gangstertums niemals schämten.Vor dem Nürnberger Tribunal kommt es zu den absurdesten Verteidigungsstrategien. Ernst Kaltenbrunner, dem als Chef des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) die Konzentrationslager unterstanden, erwägt ernsthaft, den Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß als „Entlastungszeugen“ zu benennen, bis ihm sein Anwalt rät, darauf besser zu verzichten. Höß sitzt dennoch auf dem Zeugenstuhl und antwortet auf die Frage, wie es möglich gewesen sei, in Auschwitz an einem Tag 10.000 Menschen umzubringen: „Sie stellen es sich nicht richtig vor. Das Töten selbst nahm die wenigste Zeit in Anspruch. Man konnte 2.000 Menschen in einer halben Stunde erledigen, aber das Verbrennen kostete so viel Zeit. Das Töten war leicht ...“Etliche Angeklagte dürften in diesem Augenblick endgültig gewusst haben, dass sie der Galgen erwartete. Nicht so Hjalmar Schacht. Der wird freigesprochen und kann ab 1953 wieder Banker in Düsseldorf sein.
×
Artikel verschenken
Mit einem Digital-Abo des Freitag können Sie pro Monat fünf Artikel verschenken.
Die Texte sind für die Beschenkten kostenlos.
Mehr Infos erhalten Sie
hier.
Aktuell sind Sie nicht eingeloggt.
Wenn Sie diesen Artikel verschenken wollen, müssen Sie sich entweder einloggen oder ein Digital-Abo abschließen.