Keine Zeit für große Würfe

Sieben Thesen Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Die Intellektuellen im Zeitalter der Ich-AG" am vergangenen Sonntag in der Berliner "Schaubühne" trug Günter ...

Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Die Intellektuellen im Zeitalter der Ich-AG" am vergangenen Sonntag in der Berliner "Schaubühne" trug Günter Gaus einleitend die folgenden Gedanken vor.

I. Der Gesellschaft fehlt ein umfassendes Bewusstsein ihres Zustandes und ihrer Entwicklung zur Selbstentmündigung. So ist es möglich, dass Sparpolitik, die gewöhnlich zu Lasten der Schwachen geht, als Gesellschaftspolitik gilt. Das ist Betrug wie Selbstbetrug. Dabei wird die Sparpolitik in der Regel nicht einmal nach einer Volkswirtschaftslehre, sondern betriebswirtschaftlich erörtert.

II. Gesellschaften befinden sich im Lot, wenn ihr öffentliches Leben wenigstens halbwegs zuverlässig ungeschriebenen Gesetzen von Ethik und Moral, kurz gesagt: von allgemein verpflichtendem Anstand folgt. Die Verletzung dieser ungeschriebenen Gesetze muss nach herrschendem Selbstverständnis solcher Gesellschaften gesellschaftlich geahndet werden. In der heute in Deutschland gegebenen Lage würde Gesellschaftspolitik damit beginnen, dass verfassungsmäßige Autoritäten - wie der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Oppositionsführer - in aller Öffentlichkeit unmissverständlich bestimmte Einkommenshöhen und vergleichbare Egoismen für inakzeptabel erklären. Dazu gehört als Konsequenz: Wer freiwillige Selbstbeschränkung nicht zu üben weiß, der schließt sich von gesellschaftlichen Funktionen aus, beispielsweise als Gesprächspartner am Kanzlertisch oder als Berater in Oppositionsgremien. Es trifft nicht zu, dass dadurch die Ratlosigkeit im Land nennenswert vergrößert würde.

III. Der Witzeffekt, der nach vorherrschendem Empfinden der eben vorgetragenen - altmodischen, konservativen - These innewohnt, kennzeichnet die weitgehende Auflösung eines allgemeinen Bewusstseins von dem politischen Raum, in dem eine Gesellschaft mehr ist als die Addition ihrer Gruppeninteressen. Solche Medien, die bei den Benachteiligten als Neidtrieb denunzieren, was sie bei den Bevorteilten als Antriebskraft fürs Überholen-Wollen, für ein weiteres Emporkommen rechtfertigen, tragen zur Bewusstlosigkeit der Gesellschaft bei.

IV. In der Gesellschaft vollzieht sich derzeit eine Enteignung, die kaum als solche erkannt wird. Wie im Mittelalter die Hausmeier, die obersten Verwalter, die Macht der Merowinger-Könige Schritt für Schritt zu einer leeren Hülle machten, so übernehmen heute die Vorstände von Industrie und Banken weithin die faktische Verfügungsmacht über das Aktieneigentum der Masse der Aktionäre. Vielleicht wird sich dies dereinst als der große Neuerungswurf der Gegenwart erweisen; freilich als kein allgemein gesellschaftlicher, sondern als ein partikularer.

V. Die Eigentumsfrage - als verfassungsrechtliche Frage der sozialen Verpflichtung von Eigentum - wird trotz aller schlechten Erfahrung mit dem Verhalten der Menschen gegenüber gesellschaftlichem Eigentum im real existierenden Sozialismus noch einmal aufgeworfen werden müssen: eine Antwort wird schwierig sein, aber gewiss kann es nicht die sein, welche die Hausmeier geben.

VI. Die soziale Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik ist auf vielen Wegen und auch Umwegen von den Idealen der Aufklärung ausgegangen. Die geistige Emanzipation der Menschen im aufgeklärten Europa, die unter den Bessergestellten dank ihrer Hauslehrer begann und mit der nicht nur materiellen Verbürgerlichung der Unterschicht, jedenfalls im Rheinischen Kapitalismus, ihren revolutionären Höhepunkt erreichte, geht offenbar zu Ende. Der jetzige gesellschaftliche Wandel mag unausweichlich sein, aber er sollte, gestützt auf die aufklärerische Emanzipation, in seinen Konsequenzen als Konterrevolution erkannt und entsprechend bedacht werden. Der Übergang der Verfassungswirklichkeit in eine Helotengesellschaft vollzieht sich geraume Zeit öffentlich unmerklich.

VII. Die intellektuelle Mode in der Ersten Welt versteht seit über einem Jahrzehnt die Grundbedürfnisse der Menschen nicht gesellschaftsbezogen, sondern als Anspruch von Individuen, die sich als solche zu definieren wissen. Schon die Frage, wer das warum nicht kann, ist nicht à la mode: denn es könnten dafür auch gesellschaftliche Bedingungen genannt werden. Das herrschende intellektuelle Verständnis für eine Freiheit, die eine Freiheit von Ängsten ist, ist derzeit weithin verschüttet.

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