Rot-grüne Nebelkerzen

Kommentar Die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie verändert wenig

Der Streit ist beigelegt. Mit den am Freitag vergangener Woche vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderungen zur Umsetzung der umstrittenen EU-Biopatent-Richtlinie von 1998 ist klar: Stoffpatente, die sich auf ein ganzes menschliches Gen inklusive seiner Funktionen und möglicher Anwendungen erstrecken, wird das Deutsche Patentamt künftig nicht mehr erteilen dürfen. In letzter Minute wurden Änderungen an der Gesetzesvorlage der Regierung vorgenommen, die den Patentschutz auf konkrete gewerbliche Anwendungen beschränken. Auch die Patentierung menschlicher Keimzellen und Embryonen wird ausgeschlossen. Alles paletti, so scheint es.

Zunächst aber werden die Gesetzesänderungen nur wenig an der Praxis ändern. An die 90 Prozent der so genannten Biopatente erteilt schon seit Jahren das Europäische Patentamt EPA in München, denn im Zeitalter von Globalisierung und EU-Erweiterung ist für große Unternehmen ein in nationalen Grenzen gewährter Patentschutz uninteressant. Das EPA aber gewährt auf der Grundlage der EU-Biopatentrichtlinie weitreichende Stoffpatente: Allein in diesem Jahr wurden bisher 116 Patente auf menschliche Gene, 40 auf Pflanzen und 20 auf Tiere gewährt. Die verabschiedeten Regelungen werden also faktisch wenig Wirkung zeigen, solange das EU-Patentrecht unverändert fortbesteht.

Auch wenn sich die Grünen nun auf die Schulter klopfen, weil sie eine weite Auslegung der Brüsseler Vorlage durchgesetzt haben, täuschen sie sich und die Öffentlichkeit. Das europäische Patentabkommen hätte es nämlich erlaubt, die für den nationalen Geltungsbereich beschlossenen patentrechtlichen Bestimmungen auch auf die vom EPA erteilten Patente auszuweiten. Nur eine Handvoll SPD-Abgeordneter hat bis zur Abstimmung versucht, die rot-grünen Nebelkerzen auszublasen und eine entsprechende Änderung durchzusetzen - vergeblich.

Die an den Bedürfnissen der Industrie orientierten Kräfte in der Regierung haben sich auf wichtigen Feldern durchgesetzt. So erlaubt das deutsche Patentrecht jetzt erstmals ausdrücklich Patente auf Pflanzen und Tiere. Auch der von Kritikern der EU-Biopatent-Richtlinie geforderte Zwang, einen Herkunftsnachweis in der Patentschrift zu erbringen, um Biopiraten die Geschäftsgrundlage zu entziehen, findet sich in den Gesetzesänderungen nicht wieder.

Trotzdem: Dass das Ende des Stoffpatents zumindest bei menschlichen Genen eingeläutet wurde, ist ein wichtiger Schritt. Zudem ist die Regierung aufgefordert, in Brüssel auf Neuverhandlungen der Biopatent-Richtlinie zu bestehen - ein weiterer Erfolg. Ohne den Druck der Kritiker wird die Richtlinie aber sicher nicht substanziell verändert.


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