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Anti-Diskriminierung Arbeitnehmer dürfen nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihres Alters diskriminiert werden. Doch abgewiesene Bewerber können das oft schwer nachweisen
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Arbeitnehmer dürfen nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihres Alters diskriminiert werden. Trotzdem scheitern vor allem Frauen und Migranten oft schon im Bewerbungsverfahren.

Gleich zwei entscheidende Urteile fielen jetzt zum Anti-Diskriminierungsrecht. Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch auf Führungskräfte anzuwenden ist. Der Kläger, ein Kölner Klinikchef , kann nun Entschädigung verlangen, weil sein Vertrag aufgrund seines Alters 2009 nicht verlängert worden war.

Der Europäische Gerichtshof wiederum hatte sich vergangene Woche mit Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren auseinanderzusetzen. Hier sind Benachteiligungen oft besonders schwer nachzuweisen. Im konkreten Fall ging