Streit um Symbole

Gerichtsurteile in Sachen Kopftuch Entscheidungen werden auf einem abstrakten Niveau gefällt - ohne handfesten Konflikt
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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, ein Kaufhausbetreiber dürfe einer muslimischen Verkäuferin aus der Parfum-Abteilung nicht deshalb kündigen, weil sie auch während des Dienstes ihr Kopftuch trage. Damit betritt der Kopftuchstreit einen neuen und in gewisser Hinsicht brisanteren Schauplatz. Er wurde bislang überwiegend im Bereich des öffentlichen Dienstes ausgetragen: Noch Anfang Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geurteilt, dass eine Bewerberin keinen Anspruch darauf hat, als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen eingestellt zu werden, wenn sie im Unterricht Kopftuch trägt. Die Begründung: Zwar dürfe der Staat seine Bediensteten nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit auswählen, aber die unterrichteten Kinder h