Die Lage ist kompliziert, und nicht alle blicken durch. Fast Woche für Woche kamen in diesem Herbst Dopingfälle ans Licht. Beteiligt waren deutsche Sportler, Betreuer und auch Ärzte. "System Doping" wird ein solches engmaschiges Netzwerk genannt. Zeitgleich zu diesen neuerlichen Enthüllungen führen zahlreiche Experten Endlosdebatten darüber, wie Doping im deutschen Sport zu verhindern sei. Dabei geht es um eine entscheidende Frage: "Braucht Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz?" Aktuell wurde der Konflikt zuletzt auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) am vergangenen Wochenende in Weimar verhandelt.
Die Fronten im deutschen Sport sind verhärtet. Nur über eines sind sich die Sportfunktionäre einig. "Wir wollen den
ollen den Sumpf Doping zum Wohle des Sports endlich trockenlegen". So sagt es wiederholt der Präsident des Deutschen Leichtathletikverbandes Clemens Prokop auf den zahlreichen Anti-Doping-Veranstaltungen. Doch damit sind die Gemeinsamkeiten zum Thema Dopingbekämpfung auch schon genannt.Prokop ist einer der entschiedenen Anhänger des Anti-Doping-Gesetzes. Sein Hauptwidersacher ist der 52-jährige Wirtschaftsanwalt und Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Thomas Bach.Der 49-jährige Prokop sieht den Sport allein längst nicht mehr in der Lage, "das System Doping" in den Griff zu bekommen. Er wünscht die Unterstützung der Staatsanwaltschaft samt ihrer Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung von Doping. Das heißt beispielsweise Hausdurchsuchungen oder die Überwachung des Telefon- und Email-Verkehrs von Aktiven und Trainern. Bach hingegen vertraut weiterhin auf die "Selbstheilungskräfte des Sports". Er fürchtet vor allem um die Autonomie des Sports, wenn sich der Staat in den Anti-Doping Kampf einmische. Außerdem mache es sich nicht gut für das - zugegeben antiquierte Bild des sauberen Sports - wenn Woche für Woche ein Athlet zu einem Gerichtstermin geladen würde.Das Engagement für ein Anti-Doping-Gesetz findet politische Unterstützung bei den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der PDS sowie dem Vorsitzenden des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, Peter Danckert. Der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble jedoch will ohne ein einheitliches Votum des Sports ein Anti-Doping-Gesetz erst gar nicht zur Abstimmung in den Bundestag bringen. Dafür möchte Schäuble nun die Ressourcen des Bundeskriminalamtes voll ausschöpfen, "um erfolgreicher und effizienter gegen den banden- und gewerbsmäßigen Medikamentenmissbrauch zum Zweck des Doping vorzugehen". Ein klassisches Anti-Doping-Gesetz lehne er indes weiter ab. Die Dopingdebatte dreht sich also wieder im Kreis.Worum eigentlich geht es in einem "Anti-Doping-Gesetz"? Das Gesetz soll den Besitz von Dopingsubstanzen unter Strafe stellen. Auf Juristendeutsch heißt ein solcher strafrechtlich zu verfolgender Tatbestand "Besitzstrafbarkeit". Die Befürworter des Gesetzes erhoffen sich davon gleich mehrere Vorteile: "Dopingbesitz und in Folge die Einnahme von Doping kann von der Staatsanwaltschaft endlich wirksam bekämpft werden. Zudem gibt es einen Abschreckungseffekt für andere Athleten", meint Clemens Prokop. Die Gegner dieser Gesetzesinitiative, mit Prokops Kontrahenten Bach an der Spitze, versprechen sich von dem Gesetz nur wenig Effektivität im Dopingkampf. Ihrer Auffassung nach genügt es, die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden. Denn laut Paragraf 6 a, Absatz 1, des Arzneimittelgesetzes ist es ohnehin "verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden".Doch reicht das aus, die Parallelwelt des Sports zu erreichen? Offensichtlich nicht, wie wir es fast täglich aus den Meldungen erfahren. Der Abschreckungsfaktor "Sportgerichtsbarkeit" hindert die kriminelle Dopingmafia kaum daran, Sportlerinnen und Sportler mit unerlaubten Substanzen voll zustopfen und dann mit ihren Siegern Prämien und lukrative Werbeverträge zu kassieren. Erwischt werden die wenigsten. Das Risiko lohnt.Dass es anders geht, beweisen die Entwicklungen in Spanien und mit Abstrichen auch in Italien. Beide Länder haben den Besitz von Doping als ein kriminelles Handeln eingestuft und sanktionieren es vor ordentlichen Gerichten. Die Erfolge lassen nicht auf sich warten, wie der Fall Jan Ullrich beweist. Der Radfahrer wurde erst durch eine von der spanischen Staatsanwaltschaft angeordnete Durchsuchung der Räume eines spanischen Arztes Miguel Peraita als Dopingkonsument aktenkundig.