Teilweise wanzenfreie Zone

Plädoyer Für eine Generalrevision der Sicherheits- und "Anti-Terror"-Gesetze
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Die Verwanzung von Privatwohnungen passt nicht so recht in einen liberal-demokratischen Rechtsstaat, der die Menschenwürde achtet und die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger respektiert. Zu dieser Quintessenz muss kommen, wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 zum Großen Lauschangriff liest. Doch die Konsequenz daraus hat die Mehrheit der Richter gescheut. Sie erklärt Wohnungen nicht gänzlich zu wanzenfreien Zonen, sondern legt den Wanzen ein paar respektable Brocken in den Weg. Diese Hürden dürften die ohnehin schon aufwändigen und kostenträchtigen Lauschangriffe noch aufwändiger und teurer machen. Damit besteht vielleicht die Chance, dass dieser Grundrechtseingriff von höchster Intensitä