Und raus fliegst du

USA-Einreise Von Montag an, müssen Deutsche, die in die USA wollen, sich vor der Reise elektronisch registrieren. Die Klicks wirken harmlos, doch sie können dramatische Folgen haben

Alle, die nicht bis Sonntag in die USA fliegen, sollten schnell noch mal ins Internet. Denn wer nicht surfen will, muss büßen: Ohne Online-Registrierung darf künftig kein Deutscher mehr den Boden der Vereinigten Staaten betreten. Von Montag an müssen selbst Reisende aus Staaten ohne Visumspflicht vorab einen Internet-Fragebogen der US-Heimatschutzbehörde ausfüllen, inklusive Flugdaten und Passnummer.

Auf den ersten Blick mag das harmlos erscheinen, zumal die verlangten Angaben exakt denen des grünen Formulars I-94W entsprechen. Diesen Zettel verteilen die Stewardessen bei Flügen in die USA heute schon vor der Landung an die Touristen - und sorgen damit regelmäßig für Heiterkeit.

Planen Sie einen Anschlag?

Planen sie Terroranschläge? Waren sie schon einmal an einem Völkermord beteiligt? Reisen Sie ein, um sittenwidrige Handlungen zu begehen? - Kaum ein Verbrecher wird solche Fragen mit "Ja" beantworten. Und so können sich die Rechtschaffenden in der Sicherheit wähnen, von den Maßnahmen nicht betroffen und nicht bedroht zu sein.

Nun war diese Sicherheit schon trügerisch, als der Fragebogen noch ausschließlich auf Papier ausgefüllt werden musste. Schließlich dienen die Fragen nicht in erster Linie dazu, unliebsame Personen vor der Einreise herauszufiltern, sondern sie im Falle des "unliebsamen Auffallens" - sei es bei politischer Aktivität oder der Aufnahme eines Studentenjobs - einfacher des Landes verweisen zu können

Keine grünen Zettel mehr

Ein unscheinbarer Satz auf der Seite der Heimatschutzbehörde verklausuliert diesen Umstand eher, als er ihn ausdrückt: "Ihnen drohen unter Umständen straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen, wenn Sie in einem ... Antrag auf eine elektronische Reisegenehmigung wissentlich und vorsätzlich eine falsche, fiktive oder betrügerische Erklärung ... abgeben." Mit anderen Worten: Wer lügt, kann angeklagt werden - was wiederum ein juristisch einwandfreier Grund für eine Abschiebung und Einreiseverbot ist. Das gilt selbst dann, wenn die eigentliche Verfehlung - oder Verdächtigung - nicht durch ein Gericht abgeurteilt wird.

Dass dies bisher nicht häufiger geschehen ist, hat vor allem damit zu tun, dass die grünen Zettel bis jetzt von Hand ausgewertet werden mussten. Mit der Anlage des elektronischen Formulars werden die Angaben des I-94W mit den Datenbanken anderer Behörden nun in Sekundenschnelle abzugleichen sein. Auch hierfür gibt jeder US-Reisende seine Zustimmung, wenn er den Online-Fragebogen ausfüllt. Das US-amerikanische Konsulat rechnet damit, dass sich 2009 zwei Millionen Deutsche in die USA reisen wollen. Es wird interessant sein, wieviele davon, wegen "Lügens an der Grenze" wieder zurückkommen müssen.

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