Vor genau einem Jahr wurde erstmals über die weltweite Massenüberwachung berichtet. Seitdem hat sich in Deutschland ein Gefühl des Unheimlichen ausgebreitet. Die NSA arbeitet eng mit dem Bundesnachrichtendienst zusammen, spioniert aber wohl auch auf eigene Faust in der Bundesrepublik. Werde ich auch überwacht? Was wissen die Geheimdienste über mich?
Die deutschen Sicherheitsbehörden zumindest sind verpflichtet, Bürgern auf Verlangen über die gespeicherten Daten zu informieren – in gewissen Grenzen. Dieses Auskunftsrecht sollte nicht dazu verleiten, die Gefahr unkontrollierbarer Geheimdienste kleinzureden. Aber jeder kann das Recht nutzen, um behördlichen Missbrauch von Daten zu verhindern. Was viele nicht wissen: Das geht ganz einfach.
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von Daten zu verhindern. Was viele nicht wissen: Das geht ganz einfach.Nur ein paar KlicksAuf der Internetseite datenschmutz.de gibt es einen "Generator für Auskunftsersuchen". Dort kann jeder Anfragen an Verfassungsschutz und Polizei automatisch erzeugen lassen. Eingabefelder ausfüllen, "Generieren"-Button klicken, das pdf-Dokument ausdrucken, unterschreiben, Perso-Kopie hinzufügen, abschicken, fertig! Kostet nix, außer ein wenig Zeit, Papier und Porto. Betrieben wird die Seite von der Roten Hilfe, einem Verein zur Unterstützung linker Aktivisten.Mit einem Klick lassen sich gleich mehrere Briefe erzeugen. Zur Auswahl stehen verschiedene Geheimdienste und Polizeistellen von Bund und Ländern. Der Bundesverfassungsschutz ist jedoch nicht anklickbar. Wer dort etwas über gespeicherte Daten erfahren möchte, muss nämlich sein "besonderes Interesse" darlegen, das gleiche gilt auch für den Bundesnachrichtendienst, Militärischen Abschirmdienst sowie einige Verfassungsschutzbehörden der Länder.Eine Sprecherin der Bundesbeauftragen für Datenschutz, Andrea Voßhoff, erklärt: "Eine Begründung wird aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, um ein Ausspionieren der geheimdienstlichen Informationen zu verhindern." Das "besondere Interesse" könne zum Beispiel darin bestehen, dass ich Freunde habe, die in einer Gruppe sind, die vom Geheimdienst beobachtet wird.Das Foto darf geschwärzt werdenVerrate ich dann nicht schon Informationen, von denen ich nicht will, dass sie der Geheimdienst hat? Die Rote Hilfe rät jedenfalls im Normalfall von einem solchen Auskunftsersuchen ab. Das hätte "wenig oder keinen Sinn". Wer es trotzdem machen will, kann selber einen Brief verfassen, ohne den Generator.Anfragen bei anderen Sicherheitsbehörden kommen mit weniger Daten aus. Manchmal wird eine Kopie des Personalausweises verlangt. Dort dürfen aber Daten, die nicht zur Identifizierung notwendig sind, geschwärzt werden, also zum Beispiel das Foto sowie Angaben zu Größe, Augenfarbe oder Staatsangehörigkeit.Die Rechte der Bürger sind im Bundesdatenschutzgesetz verankert. Gegenüber den Behörden hat jeder einen Anspruch auf Informationen zu folgenden Fragen: Welche Daten sind über mich gespeichert? Warum werden sie gespeichert? Wo kommen sie her? An wen wurden sie weitergegeben?"In dem Antrag soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden", so steht es im Gesetz. Die Rote Hilfe sieht das jedoch offenbar anders. Die internet-generierten Briefe sind so formuliert, dass im Prinzip alle Daten abgefragt werden. In den Briefen heißt es: "Meiner Anfrage liegt ein generelles Informationsinteresse unter Wahrnehmung meines verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zugrunde."Wenn Behörden die Auskunft verweigernBekomme ich dann alle Informationen? Über die Weitergabe bestimmter Daten an Geheimdienste müssen Behörden nicht informiern. Daneben gibt es weitere Ausnahmen: "Öffentliche Stellen dürfen die Auskunft verweigern, wenn sonst die Gefahr besteht, dass sie ihre Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllen können, zum Beispiel wenn laufenden polizeiliche Ermittlungen gefährdet würden", erläutert die Sprecherin der Datenschutzbeauftragten. Auch wenn der Aufwand unverhältnismäßig hoch sei, könne es unter gewissen Umständen rechtlich zulässig sein, die Auskunft zu verweigern.Was können Bürger dann tun? Udo Kauß ist Rechtsanwalt in Freiburg und hat schon mit vielen solcher Fälle zu tun gehabt. Jeder Bürger könne die Begründung der Behörde kostenlos von der Datenschutzstelle des Landes oder des Bundes prüfen lassen, empfiehlt er. Ansonsten bleibe nur der Weg zum Anwalt und zum Verwaltungsgericht. Das könne dann jedoch einige hundert Euro kosten. Trotzdem: Wer sein Recht nicht einklage, werde es irgendwann verlieren, sagt der Anwalt, der auch in der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union aktiv ist.Übrigens: Auch bei der NSA selbst können deutsche Bürger Auskunft verlangen – und ein "Privacy Act Request" einreichen, per Post, Fax oder E-Mail.Und was bringt das alles? Die Datenschutzregeln können behördlichem Datenmissbrauch vorbeugen, sie können aber nicht das grundsätzliche Problem lösen: Geheimdienste sind auf geheime Informationen angewiesen. Die Bürger können nie genau wissen, was die Dienste alles treiben. Und die Abgeordneten, die eigentlich für die Kontrolle zuständig sind, dürfen sensible Informationen nicht nach außen geben. Eine wirklich demokratische Kontrolle staatlicher Institutionen ist auf Transparenz und Öffentlichkeit angewiesen, aber die kann es bei Geheimdiensten immer nur sehr eingeschränkt geben.