Albert Voß freut sich auf seinen Prozess. „Jetzt wird endlich geklärt, ob in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht oder nicht.“ Er steht an diesem Donnerstag vor dem Lüdinghauser Amtsgericht – wegen Gotteslästerung. „Ich sehe der Sache völlig gelassen entgegen. Ich weiß, dass ich nichts Unrechtes tue.“ Sein Vergehen? Auf der Heckscheibe seines Autos ist jeden Monat ein neuer religionskritischer Spruch zu lesen. Die meisten Leute lachen darüber. Doch irgendwer hat sich in seinen religiösen Gefühlen verletzt gefühlt und Anzeige erstattet. Ein Staatsanwalt erhob daraufhin Anklage. So kann’s gehen im Münsterland.
Voß ist 66 Jahre alt, seit seiner Geburt lebt er in Lüdinghausen. Die Stadt hat 24.000 Einwohner, zwei der drei Grundschulen sind katholisch, eins der zwei Gymnasien ist ebenfalls christlich, der Turm der Felizitas-Kirche überragt die Stadt. Beim Zensus 2011 wurde festgestellt, dass 65 Prozent der Lüdinghauser katholisch sind, mehr als doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt. Seit Jahrzehnten regiert die CDU im Stadtrat, im Parlament des Landkreises hat sie sogar die absolute Mehrheit. Die typische Karriere von Jugendlichen im Münsterland: Messdiener, Katholische Landjugend, Junge Union.
Die Wahrheit über Noah
Und dann kommt da einer wie Albert Voß mit seinen Sprüchen. Vor eineinhalb Jahren hat Voß begonnen, sein Auto als Werbefläche für seine Botschaft zu nutzen, zunächst mit einem Bibelzitat: „Gott segne den, der deine Kinder packt und sie am Felsen zerschmettert! Psalm 137,9“. Der pensionierte Hauptschullehrer für Mathematik, Biologie und Erdkunde will aufklären. Er kämpft gegen die „Heuchelei“, wenn immer nur die netten Bibelstellen zitiert werden. „Was da unterschlagen wird, ist ungeheuerlich.“
Der Anstoß für seine Aktion war ein Gespräch mit einer Freundin über die Arche Noah. In der Bibel steht, dass Noah nach der Sintflut Tiere getötet und damit Gott besänftigt habe. Voß erzählte davon, seine Freundin konnte das nicht glauben. Aber der Höhepunkt kommt noch: „Sie war Lehrerin für katholische Religion, sie hat die Geschichte jahrelang selbst unterrichtet!“
Seitdem fährt Voß seine private Aufklärungskampagne. Die Reaktionen sind überwiegend positiv. „Wenn ich an einer roten Ampel halte, sind schon öfter Leute aus dem Auto hinter mir ausgestiegen, nach vorn gelaufen und haben mich gefragt: Stimmt das wirklich?“ Einmal, mitten in der Nacht auf einer einsamen Landstraße, habe ein Wagen hinter ihm plötzlich angehalten. „Die Leute haben das Zitat im Internet nachgeguckt“, vermutet Voß.
Doch im Münsterland geht’s auch anders. Eine Anzeige handelte Voß sich mit folgendem Spruch ein: „Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil!“ Voß wollte darauf hinweisen, dass der heute so verehrte Reformator einst dazu aufrief, den Papst zu töten. Die Polizei ermittelte, und als die Beamten Voß besuchten, fanden sie gleich den nächsten Spruch am Auto: „Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe. Unser Lieblingskünstler: Jesus – 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!“
Für die Münsteraner Staatsanwaltschaft reichte das für eine Anklage. Laut Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs ist die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ sowie deren „Einrichtungen“ verboten und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Paragraf gegen die Gotteslästerung ist umstritten, FDP, Grüne und Linkspartei wollen ihn abschaffen. Die Befürworter hingegen argumentieren, dass Religionen keine Sonderrechte bekämen, sondern es um die öffentliche Ordnung gehe. Tatsächlich ist die Beschimpfung nur dann strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Aber wer kann das vernünftig entscheiden? Und reichen für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens nicht andere Straftatbestände, etwa die Beleidigung von realen Personen?
Heutzutage gibt es in Deutschland kaum noch Prozesse wegen Gotteslästerung. In den fünf Jahren von 2009 bis 2013 waren es gerade mal 14 Verfahren mit zehn Verurteilungen. Umso erstaunlicher, dass ein Münsteraner Staatsanwalt nun im Fall Voß Anklage erhoben hat. Ob der Staatsanwalt christlich ist, will seine Behörde nicht verraten. Möglicherweise nimmt er eine Störung des öffentlichen Friedens eher an, wenn er sich selbst gestört fühlt. Möglicherweise wird der öffentliche Frieden aber im Münsterland auch tatsächlich eher gestört als beispielsweise in Berlin, wo eine solche Heckscheibe wohl nur Schulterzucken hervorrufen würde und die katholische Kirche straflos „Kinderfickersekte“ genannt werden darf. Die Konstruktion des Paragrafen sorgt dafür, dass die Strafbarkeit von der Reaktion religiöser Leute abhängt.
Dann lieber beten
Wie ist das in Lüdinghausen? „Den öffentlichen Frieden sehe ich noch nicht gestört“, sagt der katholische Pfarrer Benedikt Elshoff. Er steht auf dem Marktplatz, jeden Freitag von zehn bis zwölf ist die Kirche hier mit einem Sonnenschirm und einer Bürgersprechstunde vertreten. Elshoff, 48 Jahre jung, Fleecemütze, sportliche Schuhe, kommt mit den Leuten ins Gespräch, alle paar Minuten grüßt er irgendwen. Zu den Sprüchen von Voß sagt er: „Ich würde schmunzeln. Ich würde auch Gemeindemitgliedern raten, sich nicht verletzt zu fühlen.“ Lieber sollten sie für Voß beten.
Die Sprüche bezeichnet Elshoff als „Provokation“, als „peinlich“ und als „unredlich“, weil die Zitate aus dem Zusammenhang gerissen seien. Voß hält dagegen: „Ein Zitat ist immer aus dem Zusammenhang gerissen. Ich gebe wenigstens eine Quelle an.“ Alle Sprüche veröffentlicht er auch auf spruchtaxi.de. Er will die Leute zum Nachdenken anregen. Vielleicht fallen sie dann vom Glauben ab – wie es Voß einst ergangen ist. „Ich bin erzkatholisch erzogen worden, war Messdiener, stand voll dahinter. Glücklicherweise ist es mir gelungen, mich weiterzuentwickeln.“ Er beschreibt das als „befreienden Prozess“. Inzwischen lebt er seit Jahrzehnten ohne Gott. Vor dem Jüngsten Gericht muss er sich also nicht fürchten. Nur vor dem Amtsgericht.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.