Deutsch auf Probe

STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT Die Einbürgerung wird zu einer Generationenfrage - nur Kinder haben es leicht

Das seit Jahresbeginn geltende neue Staatsangehörigkeitsgesetz war längst überfällig. Ging doch das bisherige, auf dem Abstammungsprinzip basierende, auf eine Gesetzesvorlage von 1913 zurück. In den letzten Jahrzehnten ist der ausländische Bevölkerungsanteil beträchtlich gewachsen, trotzdem galt Deutschland offiziell nicht als Einwanderungsland. Man hatte "Gastarbeiter" eingeladen, an dem deutschen Wirtschaftswunder teilzunehmen, doch viele der "Gäste" blieben und ließen ihre Familien nachkommen. Auf keiner Seite bestand zunächst die Absicht, sich auf ein längeres Miteinander einzulassen. Die Entscheidung, welchen Status die hier lebenden Ausländer haben sollen, wurde immer wieder verschleppt. Und Deutsche wie Ausländer zeichnete eine gewisse Verkrampftheit aus. Die Palette des verklemmten Umgangs: Festklammern an die jeweilige nationale Identität, Einschulung der Kinder in eine nichtdeutsche Schule, das Zurückschicken der Kinder in ihr Heimatland, deutsches Erstaunen angesichts respektierlicher Sprachkenntnisse, der wohlgemeinte Begriff "ausländische Mitbürger".

Inzwischen leben 7,3 Millionen Ausländer in der Bundesrepublik, rund ein Drittel länger als 30 Jahre. Jährlich werden hunderttausend Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren. Für die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, sind aus Ausländern längst Inländer geworden - was das auch immer bedeuten mag. Nach ihrer Schätzung erfüllen bis zu vier Millionen Menschen die Einbürgerungskriterien nach dem neuen Gesetz. Die Bundesregierung rechnet mit bis zu einer Million Einbürgerungsanträgen in diesem Jahr. Doch dem erwarteten Ansturm sehen Verbände wie der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) eher skeptisch entgegen. "Die Anträge auf Einbürgerung werden bei den Türken zurückgehen", sagt Ke nan Kolat, Geschäftsführer von TBB. Nicht nur er, auch andere Interessenverbände stufen das neue Staatsbürgerschaftsrecht als nicht integrationsfreundlich ein. Für sie bedeuten die gestellten Anforderungen, dass die Einbürgerung am Ende der Integration steht und nicht als Angebot zur Integration aufzufassen ist.

Vor allem für die Älteren stellen die neuen Einbürgerungsbestimmungen Hindernisse auf. Die Sprachtests werden zukünftig viele von ihnen davon abhalten, den für sie beschwerlichen Behördengang einzuschlagen. Da die erste Generation der Einwanderer in die Betriebe ging und nicht in die Volkshochschule, können sie das jetzt bei der Einbürgerung erforderliche "Zertifikat Deutsch" nicht erbringen. Für diese nicht unbeträchtliche Gruppe bedeuten die neuen Regelungen, dass ihr Status als Ausländer eher unterstrichen wird als behoben. Zwar brauchen Menschen über 60 Jahre nicht einen schriftlichen Nachweis ihrer Deutschkenntnisse vorzulegen - es reicht, wenn sie sich verständlich machen können. Aber viele ältere Immigranten wollen nicht aus ihrer alten Staatsbürgerschaft entlassen werden. Auch ihre Kinder, die hier aufgewachsen sind und bekanntlich zwischen zwei Stühlen sitzen, bestehen auf ihrem alten Pass als einem Teil ihrer Identität. Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg geht von 300.000 Deutsch-Türken aus, die inzwischen zwei Pässe haben. Etliche, die sich nach dem Ausländergesetz aus dem Jahre 1990 einbürgern ließen, haben ihren alten Ausweis einfach behalten oder wieder einen neuen beantragt. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Das neue Gesetz droht dem, der ungerechtfertigt mit einem Doppelpass angetroffen wird, den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit an.

Das reformierte Staatangehörigkeitsrecht nützt zunächst nur den Kindern, die ab dem ersten Januar 2000 zur Welt kommen. Sie erhalten automatisch per Geburtsrecht die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn ihre Eltern keine haben. Die Eltern sollten jedoch die bei der Anspruchseinbürgerung geltenden Kriterien erfüllen. Das gilt auch für Kinder, die jünger sind als zehn Jahre. Auch sie erhalten im Rahmen einer Übergangsregelung die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ihre Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Nach dem sogenannten "Optionsmodell" haben diese Kinder sowohl die deutsche als auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern, aber nur auf Probe. Sie müssen sich bis zu ihrem 23. Lebensjahr für eine der beiden Identitäten entscheiden.

Eine gewisse Erleichterung gibt es auch bei dem Einbürgerungsverfahren für anerkannte Flüchtlinge. Sie brauchen nicht mehr aus ihrer alten Staatsangehörigkeit entlassen zu werden, was oft langes, ungewisses Warten für sie bedeutete. Das gilt bei der Einbürgerung ausländischer Ehegatten von Deutschen. Auch hier ist Mehrstaatlichkeit möglich.

Welche Volks- oder Altersgruppen sich verstärkt nach dem neuen Gesetz einbürgern lassen, vermag aber niemand so recht vorauszusagen. Auch nicht, wie viele Einbürgerungswillige es geben wird. Denn noch sind die Richtlinien nicht klar festgelegt. In Bayern sind die Anforderungen bei der Sprachprüfung hoch angesetzt. Auch an der Überprüfung der Verfassungstreue mittels Regelanfrage beim Verfassungsschutz wollen Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Berlin festhalten. Die neuen Verwaltungsvorschriften werden im Februar dem Bundesrat vorgelegt. Bis dahin wird nach altem Recht entschieden.

Die Staatsangehörigkeitsstelle in Berlin-Kreuzberg muss sich schon lange mit sehr konkreten Fragen beschäftigen, heißt es dort. In diesem Bezirk besitzt fast jeder Dritte keinen deutschen Pass. Trotzdem haben seit 1998 von 52.000 Nicht-Deutschen jährlich tausend einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Auch hier gehören die Antragsteller zur zweiten, hauptsächlich aber zur dritten Generation. Die Einzelgeneration gibt bei der Einbürgerung ohne große Emotionen ihren alten Pass ab und bekommt dafür einen neuen. Vielleicht ist das ein Indiz für ein wachsendes Selbstbewusstsein. Jedenfalls sehen diese Jugendlichen ihre Zukunft hier in Deutschland und nicht im Heimatland ihrer Eltern oder Großeltern, das sie meist nur von kurzen Urlaubsbesuchen kennen. Aber auch sie müssen sich jetzt auf längere Bearbeitungszeiten ihrer Anträge einstellen. Bis Ende Dezember lagen dem Kreuzberger Rathaus keine neuen Antragsformulare vor. Sie waren noch in der Druckerei. Man befände sich in der schwierigen Lage, den Leuten vermitteln zu müssen, dass die Einbürgerungskriterien nicht einfacher geworden seien, und die Bearbeitung wahrscheinlich länger dauern werde als bisher, heißt es in der Staatsangehörigkeitsstelle Kreuzberg. "Schon jetzt liegen 40.000 Anträge auf Halde", so die Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, Barbara John.

Auch wenn das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht Mehrstaatigkeit vermeiden will, es wird sie trotzdem geben. Die Kinder, die jetzt geboren werden, sind erstmal Doppelstaatler. Aber auch Kinder aus binationalen Ehen können zwei Pässe haben. Die zunehmende Mobilität innerhalb der Europäischen Union wird das Ihre tun. Wenn beispielsweise der Sohn einer deutschen Mutter und eines türkischen Vaters eine Französin heiratet, dann haben deren Kinder die deutsche, die türkische und die französische Staatsangehörigkeit oder zumindest ein Recht darauf. Spätestens dann sollten sich die Politiker über die Möglichkeiten eines europäischen Passes Gedanken machen. Man konnte sich in Brüssel ja auch auf eine gemeinsame europäische Währung einigen.

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