Der Streitbare

Porträt Hamado Dipama kam als Flüchtling nach Deutschland. Heute kämpft er gegen den Alltagsrassismus der Gesellschaft
Ausgabe 47/2014

Hamado Dipama sitzt im Büro des bayerischen Flüchtlingsrates, in der einen Hand eine Teetasse, die andere auf der Tastatur. Er telefoniert über ein Headset, auf Französisch. Es geht um eine Rundmail, zum Sturz des Präsidenten Blaise Compaoré in Burkina Faso. Ein anderer Aktivist betritt den Raum. „Darf man gratulieren?“, fragt er, an Dipama gewandt. Der nickt und strahlt. Das Regime in Burkina Faso, vor dem er 2001 geflohen ist, hat endlich abgedankt. Zeit zum Feiern bleibt allerdings kaum. Denn auch hierzulande ist viel zu tun.

Zwei Jahre ist es her, da machten Dipama und sechs Freunde aus dem Umfeld des Ausländerbeirates München einen Test. Einzeln, aber in jeweils derselben Schlange stehend versuchten sie, in Münchner Diskotheken gelassen zu werden. Zwei der Testpersonen waren afrikanischer, zwei türkischer, drei mitteleuropäischer Herkunft. Das Ergebnis: Die drei mitteleuropäischer Herkunft bekamen überall Zutritt. Die anderen wurden in 20 von 25 Clubs abgewiesen, ohne Begründung oder mit der Angabe „geschlossene Gesellschaft“ oder „nur für Stammgäste“. Auf den Einwand, das könne Zufall gewesen sein, winkt Dipama ab. Der Beschluss des Ausländerbeirates, den Test durchzuführen, sei ja nicht aus dem Nichts gekommen. „Wir hören dauernd Beschwerden über rassistische Türpolitik.“

Dipama spricht absichtlich von Rassismus, nicht von Diskriminierung oder, wie es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steht: von Benachteiligung. „Das wirft zu viel in einen Topf“, sagt Dipama. „Sexismus, Homophobie, Ausländerfeindlichkeit. Man muss das genau benennen.“ Das AGG verbietet in Deutschland jede Form von Benachteiligung aufgrund sogenannter personenbezogener Merkmale. Dazu gehören das Geschlecht, die Sexualität oder die Herkunft. Gegen zehn der getesteten Clubs hat Dipama nun Klagen nach dem AGG eingereicht, auf Entschädigung und Unterlassung.

Was ihn motiviert, sind die kleinen Erfolge

Was Alltagsrassismus heißt, das weiß Dipama auch von der Arbeits- und Wohnungssuche. Seine jetzige Bleibe in München zu finden, war Glück. „Weißt du, dass ich studiert habe?“, sagt er. Wirtschaft, an der Universität von Ouagadougou, der Hauptstadt von Burkina Faso. Er konnte sein Studium nicht abschließen, weil er fliehen musste. Lange hatte Dipama nur den Status einer Duldung als politischer Flüchtling, lebte sechs Jahre lang in Asylheimen. Erst Ende 2010 bekam er durch die Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis. Heute sortiert er nachts Briefe für die Deutsche Post, vormittags schläft er, nachmittags arbeitet er ehrenamtlich: unter anderem als Sprecher des bayrischen Flüchtlingsrates, als gewähltes Mitglied des Ausländerbeirats München und beim Arbeitskreis Panafrikanismus, den er selbst gegründet hat.

Geboren ist Dipama in Zorgo, einem kleinen Ort in Burkina Faso. Als Jugendlicher zog er in die Hauptstadt, ging dort zur Schule und arbeitete nebenbei als Verkäufer und in der Goldmine seines Onkels. Später, an der Universität, wurde er führendes Mitglied der Studentenbewegung, demonstrierte gegen den Machtanspruch von Präsident Compaoré. Eines Tages wurde einer von Dipamas engsten Mitstreitern ermordet. Dipama floh über Algerien und Frankreich bis nach Deutschland. Seine Vorbilder sind Verfechter der postkolonialen Idee: Kwame Nkrumah, oder Thomas Sankara, Ex-Präsident in Burkina Faso, der 1987 in dem Putsch, durch den Compaoré an die Macht kam, ermordet wurde. Mit seiner Witwe hat Dipama bis heute Kontakt.

Was ihn hier sonst noch motiviert, sind die kleinen Erfolge. Zum Beispiel veröffentlichte der Arbeitskreis Panafrikanismus 2009 eine Resolution gegen die Bezeichnung für ein in Bayern beliebtes Mischgetränk: Weißbier mit Cola. Die zuständigen Ministerien und der Bayrische Gaststättenverband reagierten, sie schickten ein Schreiben an Restaurants und Bars mit der Bitte, den Namen zu ändern. „Vorher war es üblich, das N-Wort zu verwenden“, sagt Dipama. „Nun heißt das fast überall in Bayern Colaweizen.“

„Das Geld ist egal“

Im Fall der Nachtclubs ist die Sache schwieriger. Zwei sind inzwischen geschlossen. Mit zwei weiteren konnte ein Vergleich gefunden werden: Sie verpflichteten sich unter anderem dazu, ihre Mitarbeiter gegen Rassismus zu schulen. Von den übrigen sechs Klagen wurde eine bereits abgelehnt. Das Gericht sah nicht genug Beweise, dass der Grund für die Abweisung an der Tür Dipamas Hautfarbe war.

In Deutschland gibt es bislang nur wenige Vergleichsfälle. 2013 verurteilte ein Gericht in Hannover eine Diskothek nach dem AGG. Ein Deutscher türkischer Herkunft, dem der Zutritt verweigert worden war, bekam 1000 Euro Schadenersatz. „Das Geld ist egal“, sagt Dipama. Wichtig sei ihm, ein Zeichen zu setzen. Er hofft nun auf das Urteil im zweiten Verfahren, das am 25. November ansteht. Diesmal hat das Gericht die Beweislast umgekehrt. Dazu kommt es, wenn aus Sicht des Gerichts der Verdacht auf Diskriminierung groß genug ist. Nun ist die Gegenpartei dran: Sie muss beweisen, dass es sich bei dem Vorfall nicht um Diskriminierung gehandelt hat.

Warum dieser Prozess anders verläuft als der erste, versteht Dipama nicht. „Meine Beweise waren ähnlich, das Verhalten der Türsteher war ähnlich.“ Alle seine Klagen werden am Amtsgericht München verhandelt, für die erste war allerdings ein anderer Richter zuständig. Gegen die abgelehnte Klage hat er Berufung eingelegt, in zweiter Instanz am Landesgericht München. Nebenbei kümmert er sich um sein neuestes Projekt: die Gründung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle in München. Ob er nie müde sei? „Es geht“, sagt Dipama. Und bietet mir noch einen Tee an. Zum Anstoßen, zumindest kurz. Auf die Demokratie in Burkina Faso.

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