Das Konzept der wehrhaften Demokratie ist ein Produkt des Kalten Kriegs, das zugleich antifaschistisch legitimiert wurde: Die Totalitarismustheorie gab vor, rechte und linke Extreme zwecks ihrer Bekämpfung zu identifizieren. 2013 erschien im Wallstein Verlag eine umfangreiche Untersuchung des Historikers Dominik Rigoll: Staatsschutz in Westdeutschland. Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr. Sie beschreibt, wie sich die Vorstellung von einer wehrhaften Demokratie innerhalb weniger Jahre gewandelt hat.
Unter dem Schutz der Alliierten konnten im Öffentlichen Dienst der Westzonen zunächst sogenannte „Fünfundvierziger“ wirken: Widerstandskämpfer und Remigranten. In den Länderverfassungen und im Grundgesetz sorgten sie für die Verankerung einiger antifaschistischer Normen. Für sie stand der Feind rechts. Nach Beginn des Kalten Krieges wurden sie durch „Neunundvierziger“ ersetzt: ehemalige Nazis der zweiten Reihe, die wichtige staatliche Ämter bekleideten. Sie wurden im Kampf gegen den Kommunismus gebraucht.
Vor allem dessen Abwehr galten ab 1950 die Errichtung von Landesämtern wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verabschiedung neuer Bestimmungen des politischen Strafrechts. Die faschistische Sozialistische Reichspartei und die KPD wurden verboten. Die im Grundgesetz niedergelegte freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) wurde zum Kampfbegriff der wehrhaften Demokratie. 1952 unternahm es das Bundesverfassungsgericht, deren Merkmale in einem Katalog zu definieren: Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Mehrparteienprinzip, Verantwortlichkeit der Regierung, Unabhängigkeit der Gerichte, Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft, die Menschenrechte.
Repressive Maßnahmen gegen sogenannte Extremisten wurden in den folgenden Jahrzehnten vor allem gegen links unter Hinweis auf die FDGO gerechtfertigt, etwa in der gemeinsamen Erklärung des Kanzlers Willy Brandt und der Ministerpräsidenten der Länder vom 28. Januar 1972 zur „Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im Öffentlichen Dienst“ und in einer Praxis massenhafter Bespitzelung durch den Verfassungsschutz. Die jungen Leute, die davon betroffen waren, wussten oft kaum, wie ihnen geschah: Sozialisiert durch staatsbürgerlichen Unterricht an den Schulen, oft auch durch die Bewegung von 1968, einige unter ihnen Kinder von Eltern, die vor 1945 verfolgt waren, hatten sie gar nichts gegen den Acht-Punkte-Kanon der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Doch das Bekenntnis zu ihm und der Nachweis, dass sie bislang niemals gegen ihn verstoßen hatten, wog nichts angesichts ihrer Mitgliedschaft in einer der damals zahlreichen kommunistischen Parteien, deren Studierendenverbänden oder deren (angeblichen oder tatsächlichen) Bündnisorganisationen. Der ab 1950 etablierte Staatsschutzapparat lastete sich damit aus, nicht etwa ihnen Verstöße gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung, sondern lediglich derlei Organisationszugehörigkeit nachzuweisen. Es war keine deutsche Instanz, auch nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der 1995 die Unrechtmäßigkeit dieses Treibens juristisch feststellte.
Sich zum Volk erklären
Im Kampf gegen die Rote Armee Fraktion (RAF) ist der Staatsschutzapparat weiter aufgerüstet worden. Er wird seither stetig ausgebaut und mit neuen Befugnissen ausgestattet, vor allem zur Sammlung und Speicherung von Daten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die innere Sicherheit der Bundesrepublik steht bombenfest.
Das ist die eine Seite. Die andere sieht so aus: Pegida marschiert und bekommt wieder stärkeren Zulauf. Flüchtlingsheime brennen. Bei Aufläufen vor solchen Unterkünften toben sich Wutbürger auch aus der Mitte der Gesellschaft aus. In Köln wird eine Kommunalpolitikerin bei einem Attentat mit fremdenfeindlichem Hintergrund schwer verletzt.
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) hat neun Menschen mit Migrationshintergrund ermordet, dazu eine Polizistin. Die Zahlen der Todesopfer rechter Gewalt seit 1990, amtlicherseits bis 2013 mit 62 angegeben, werden mittlerweile nach oben korrigiert: Laut Tagesspiegel sind es mindestens 152, mit einer hohen Dunkelziffer. Das freundliche Willkommen für Flüchtlinge an Bahnhöfen und die Hilfsbereitschaft von vielen Ehrenamtlichen werden von der offiziellen Politik als Werbung für das helle Deutschland gern genommen, operativ wirksam aber sind die rechten Proteste, denn sie gelten als Hinweis darauf, dass die Kanzlerin mit ihrer Erklärung, das Land könne sich weiter öffnen, einen Fehler gemacht habe. Sind die Gewaltakte Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts?
Nein. Für Mord und Brandstiftung reichen Paragrafen des Strafgesetzbuchs aus, das in seinem Kernbestand, auch für diese Delikte, lange vor der Bundesrepublik und ihrer FDGO entstanden ist. Pegida nutzt auf seine Weise das Recht auf freie Meinungsäußerung laut Artikel 5 des Grundgesetzes. Anders steht es mit der NPD. Sie will einen anderen Staat, nämlich Faschismus, also terroristische, nationalistische und rassistische Gewaltherrschaft. Davon zu unterscheiden ist der Rechtspopulismus, bei dem sie mitmischt (oft initiierend und unter Einsatz ihrer Infrastruktur), mit dem sie aber nicht identisch ist.
Rechtspopulismus ist, wenn Schwächere durch Bewegungen mit Massencharakter ausgegrenzt werden unter dem Vorgeben, sie seien minderwertig oder gehörten nicht zum „Volk“. Die Rechtspopulisten erklären sich selbst zum Volk, treten nach unten, verbinden das zuweilen mit einer Rhetorik des Aufmuckens nach oben, etwa gegen „die Reichen“, die zentrale Stoßrichtung ihrer Angriffe geht aber immer gegen Schwächere: Ausländer nichtweißer Hautfarbe, angebliche volksfremde Drahtzieher im Hintergrund.
Zwischen dem Rechtspopulismus und der FDGO besteht eine Art friedliche Koexistenz, zumindest dann, wenn man unter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nur die Garantie bestimmter politischer Institutionen und Verfahren versteht und nicht Werte. Fremdenfeindlichkeit kann nur sanktioniert werden, wenn sie mit Mord, Totschlag oder Volksverhetzung nach Paragraf 130 Abs. 1 des Strafgesetzbuches einhergeht. Die FDGO allein greift da nicht. Wirkt sie dann wenigstens gegen die NPD? Dem stehen offenbar zumindest teilweise die Apparate entgegen, die einst mit der Vorgabe, sie sollten als Instanzen der wehrhaften Demokratie die FDGO schützen, gegründet wurden und bis heute gut genährt werden.
Die wahren Ursachen
2003 scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD, weil der Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte, dass V-Leute des Inlandsgeheimdienstes Beweismaterialien für die Verfassungswidrigkeit dieser Partei nicht etwa entdeckt, sondern vielleicht selbst produziert haben. Im Münchner NSU-Prozess führen Anwälte der Nebenklage einen verzweifelten und absehbar erfolglosen Kampf um Aufklärung über das weitere gesellschaftliche Umfeld der dort angeklagten Personen und darüber, ob der Täterkreis unter Umständen weiter gezogen werden muss. Die Aufklärungsquote bei Brandanschlägen gegen Flüchtlingsunterkünfte ist auffallend gering. Es scheint, als bewegten sich die Täter in manchen Gegenden im Volkszorn wie der Fisch im Wasser.
Schon wird um Verständnis für die Ängste geworben, die Menschen der Mittel- und Unterschicht befallen hätten: Neuankömmlinge könnten ihnen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt und bei der Verteilung von staatlichen Transferleistungen machen. Die Ursache für die Verunsicherungen sind aber älter: Es sind die sozialen Verwerfungen des Neoliberalismus.
Als Oppositionsführerin hat Angela Merkel dem Kanzler Gerhard Schröder, der diese Wirtschaftsordnung forcierte, in diesem Punkt applaudiert, als Regierungschefin hat sie seinen Kurs fortgesetzt. Jetzt akzeptiert sie mehr Zuwanderung, findet aus arbeitsmarkt- und bevölkerungspolitischen Gründen dafür Beifall bei einem Teil der Eliten und gilt zugleich als volks-, weil populismusfern. Konservative Kritiker schelten sie als ultrarational. Das ist falsch. Um die Zunahme der sozialen Spaltung zu bekämpfen, wäre eine neue Steuerpolitik – Umverteilung von oben nach unten – vonnöten. Der Rechtspopulismus und die Fremdenfeindlichkeit fänden dann weniger Resonanz. Eine solche Wende meint die Kanzlerin sich nicht leisten zu können. Deshalb ist ihre Politik nicht ultrarational, sondern nur halbrational, und der Druck von rechts hat Chancen.
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