Alle Jahre wieder erwarten uns zu den bekannten historischen Daten die obligatorischen Gedenktage: 30. Januar, 17. Juni, 20. Juli und 9. November, neuerdings nun auch der 27. Januar und der 3. Oktober, der den 17. Juni als Staatsfeiertag, zu dem er seinerzeit umgehend erklärt wurde, abgelöst hat.
Einen solchen Rang hat der 20. Juli in über 50 Jahren nicht erreicht. Er ist allerdings auch nie als Gedenktag des deutschen Widerstandes, sondern nur des militärischen Flügels wahrgenommen worden, womit man nicht einmal dem 20. Juli selbst gerecht wird. Die Art des Gedenkens, die mit einer Vereidigungszeremonie der Bundeswehr kombiniert wird, verstärkt noch diese Tendenz. Eine ähnliche Reduzierung erleben wir mit dem 27. Januar, dem Tag der Befreiung des Lagers A
s Lagers Auschwitz durch die Rote Armee, der nach dem Willen des Bundespräsidenten allen Opfern des NS-Regimes gewidmet sein sollte, aber inzwischen immer mehr als ein weiterer Holocausttag behandelt wird.Vielleicht brauchen wir kalendarische Krücken, um uns immer wieder zu erinnern und den Nachgeborenen eine versunkene Zeit und ihre Lehren nahe zu bringen. Einstweilen freilich kann man nicht behaupten, dass von der NS-Vergangenheit nur noch an bestimmten Tagen die Rede wäre. Wie jeder Blick in die Fernseh- und Verlagsprogramme zeigt, ist eher das Gegenteil richtig. Fast muss man befürchten, die unablässige Behandlung des Themas könne auf die Dauer das Interesse ermüden. Gleiches gilt von den sich häufenden Gedenktagen. Ihre jährliche Wiederholung birgt die Gefahr, dass die Veranstaltungen zu Pflichtübungen und leerem Ritual verkommen, wie Martin Walser in seiner Paulskirchenrede zur Empörung vieler konstatiert hat.Diese Gefahr wächst noch, wenn sämtliche Themen auf einen einzigen Aspekt konzentriert werden. Auch hier ist die Wirkung kontraproduktiv, weil sie das politische Verständnis der historischen Vorgänge blockiert. Tatsächlich ist die zentrale Frage, wie es zum Völkermord kommen konnte, nicht zu beantworten, wenn man ihn isoliert vom historischen Kontext betrachtet und von seinen Voraussetzungen schweigt. Ohne die vorhergehende Zerstörung des Rechtsstaates, ohne die Illegalisierung und physische Verfolgung aller politischen Kräfte, die eine Gegenposition hätten vertreten können, bleibt die auf keine Gegenwehr treffende Verfolgung der Juden unverständlich. Dass sich die ersten Terrormaßnahmen gegen die tatsächlichen und vermeintlichen Gegner des Regimes richteten, ist jedoch heute kein Thema mehr.Eine selektive Wahrnehmung und Darstellung führt zu dem irrigen Eindruck, als hätten sich alle Maßnahmen, vom "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" bis zur Bücherverbrennung ausschließlich gegen Juden gerichtet. Erwähnt man heutzutage, dass Mitglieder der eigenen Familie 1933 ins Exil gingen, gilt man automatisch als Jude. Dass es politische Verfolgung gab, scheint inzwischen unbekannt. Und wenn von Entschädigung der Zwangsarbeiter die Rede ist, sind die meisten überzeugt, hier würden wiederum Ansprüche von jüdischen Häftlingen verhandelt, obwohl ihr Anteil noch nicht einmal 20 Prozent beträgt. Nicht mehr lange, und es wird sich die schon heute verbreitete Meinung allgemein durchsetzen, das NS-Regime - hätte es nur "diese Sache mit den Juden" nicht gemacht - wäre im Grunde ganz passabel gewesen.2003, ein halbes Jahrhundert nach dem Arbeiteraufstand (nicht Volksaufstand) vom 17. Juni 1953, sechs Jahrzehnte nach dem Untergang der 6. deutschen Armee bei Stalingrad, vor allem aber über 70 Jahre nach dem Unheilsjahr 1933, erwarten uns zahlreiche Anstrengungen des Gedenkens. Im Interesse der politischen Bildung wäre zu wünschen, man würde wenigstens diesmal die Gelegenheit nutzen, nicht auf Einschüchterung, sondern auf Aufklärung zu setzen und darüber zu sprechen, wovon sonst geschwiegen wird. Das könnte neues Interesse bei den Zuhörern wecken, weil es ihnen erklären würde, wie die schrittweise Usurpation der Staatsmacht durch die Nazis in einem demokratisch verfassten Kulturstaat möglich wurde.Oft ist die mutige Rede zitiert worden, die Otto Wels in einem von SA-Schlägern umstellten Parlament hielt. Die SPD-Fraktion habe als einzige Hitlers Ermächtigungsgesetz abgelehnt. Nicht erwähnt wurde in den Zeiten des Kalten Krieges, dass die kommunistischen Abgeordneten bereits inhaftiert oder in der Illegalität waren. Verschwiegen wurde auch, welche klägliche Rolle jene SPD-Abgeordneten, die nicht ins Exil gingen, bis zum Verbot ihrer Partei im Naziparlament spielten.Wenn vom Verbot der freien Gewerkschaften und dem Raub ihres Vermögens am 2. Mai 1933 die Rede ist, sollte man auch sagen, dass deren Führer noch am Vorabend mit ihrer Mitgliedschaft die Staffage für die Maifeier der NSDAP abgaben. Und wenn man der Bücherverbrennung am 10. Mai gedenkt, müsste man davon sprechen, dass die Nazis die Schwarzen Listen für die Säuberung der Bibliotheken schon vorfanden. Wenn man schließlich an den Raubzug der Nazis gegen das Haus Ullstein erinnert, sollte man auch erwähnen, dass die Leitung dieses Pressekonzerns - wie Arthur Koestler berichtet - schon vor 1933 begann, den Betrieb zu arisieren und politisch gleichzuschalten. Wohlverstanden: Es geht nicht darum, einzelnen, die später oft bitter dafür bezahlt haben, wegen Feigheit und Opportunismus nachträglich Vorwürfe zu machen: Niemand von uns kann sagen, wie er sich in den Gefahren solcher Prüfungen verhalten hätte, die uns die oft zitierte "Gnade der späten Geburt" erspart hat. Worum es beim Gedenken an das Jahr 1933 allein gehen kann, ist der Versuch, leere Rhetorik zu vermeiden und die ebenso beschämende wie lehrreiche Geschichte des Endes der Demokratie zu Ende zu erzählen. Die Wahrheit ist, dass die Republik von Weimar unterging, weil sie sich selbst aufgab und abschaffte. Diese historische Lektion bleibt aktuell.
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