Versicherung für alle

Rentendebatte Das Rentenmodell der Schweiz könnte Vorbild für Deutschland sein

"Der Millionär braucht die AHV nicht, aber die AHV braucht den Millionär", lautet ein gängiges Bonmot in der Schweiz. Um diesen Satz auch hier zu Lande verstehen zu können, bedarf es einiger Erläuterungen. AHV ist die Abkürzung für "Alters- und Hinterlassenenversicherung", das Kernelement des eidgenössischen Alterssicherungssystems, das aus drei Säulen besteht:
- einer umlagefinanzierten obligatorischen Grundversorgung, der AHV;
- einer kapitalgedeckten obligatorischen beruflichen Vorsorge;
- einer freiwilligen, steuerlich begünstigten Eigenvorsorge.

Grundsicherung durch Umverteilung

Die AHV ist eine Volksversicherung: Jeder, der in der Schweiz lebt, ist Mitglied - ob Hausfrau, Politiker, Manager, Arbeiter, Beamter oder Student. Finanziert wird die AHV im Umlageverfahren, das heißt, die Rentenzahlungen werden im Wesentlichen aus den Beitragseinnahmen bestritten. Beitragspflichtig ist jegliche Art Einkommen, nicht nur Löhne und Gehälter sind es, sondern beispielsweise auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Und jeder zahlt nach Leistungsfähigkeit: die nicht erwerbstätige Hausfrau mindestens 390 Franken im Jahr, Arbeiter und Angestellte knapp fünf Prozent vom Lohn oder Gehalt (wobei der Arbeitgeber die gleiche Summe drauflegt) und Selbstständige (dazu dürften in der Regel die schon erwähnten Millionäre zählen) knapp zehn Prozent. Einen von der Höhe des Einkommens unabhängigen Höchstbeitrag, wie wir ihn im deutschen Rentenrecht kennen, gibt es nicht.

Die Rente aus der AHV ist nach oben wie nach unten begrenzt: Die Höchstrente liegt derzeit bei 2.060, die Mindestrente bei 1.030 Franken. Es wird also rigide umverteilt, und zwar von oben nach unten: Die Rente des Millionärs steht in keinem Verhältnis zu seiner Beitragsleistung, weil er die Mindestrenten der gering Verdienenden mitfinanziert. Wie hoch die monatliche Rente innerhalb des vorgegebenen Korridors sein wird, hängt von der Versicherungsdauer und dem Jahreseinkommen ab. So genannte Erziehungs- und Betreuungsgutschriften für Kindererziehung bis zum 16. Lebensjahr (!) und die Pflege von Angehörigen wirken sich rentensteigernd aus bzw. können einen Rentenanspruch begründen.

Die Rentenansprüche von Eheleuten werden in einem Splittingverfahren ausgeglichen: Die Partner erhalten je die Hälfte der gemeinsam erworbenen Anwartschaften, zusammen aber nur 150 Prozent, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt führen. Eine Benachteiligung der Frauen bei der Altersversorgung, die im deutschen Rentensystem nach wie vor erheblich ist, gibt es in der Schweiz nicht. Die Durchschnitts-Einzelrente aus der AHV betrug 1998 für Frauen wie für Männer etwa 1.650 Franken (ca. 1.120 Euro). Zum Vergleich: Die Durchschnittsrente der deutschen Arbeiter-Rentenversicherung lag 1998 bei umgerechnet 564 Euro (West) bzw. 681 Euro (Ost), die der Angestellten-Rentenversicherung bei 769 Euro (West) bzw. 768 (Ost). Die Durchschnittsrente in der Schweiz ist also deutlich höher als die in Deutschland - und das bei einem deutlich niedrigeren Beitragssatz.

Berufliche und private Vorsorge

Wie schlecht die Frauen hier zu Lande bei der Alterssicherung im Vergleich zu denen in der Schweiz wegkommen, zeigen folgende Zahlen aus dem Jahr 1997: Die Hälfte der Rentnerinnen erhielt damals eine monatliche Rente von höchstens 500 Euro, die Hälfte der Rentner immerhin bis zu 1.150 Euro (Angestellte) bzw. 850 Euro (Arbeiter). Aufschlussreich ist auch ein Vergleich aus dem Jahr 1996. Die durchschnittliche monatliche Einfachrente der Schweizer Frauen lag rund 70 Prozent höher als die selbst erworbene Rente ostdeutscher Frauen und gar fast 140 Prozent höher als die westdeutscher Frauen. Die existenzsichernde AHV wird ergänzt durch die Berufliche Vorsorge (BV), wodurch der erreichte Lebensstandard im Alter abgesichert werden soll. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mindestens 2.010 Franken monatlich sind in der BV pflichtversichert, Selbstständige können sich freiwillig versichern. Hier gibt es - im Unterschied zur AHV - eine Beitragsbemessungsgrenze (6.030 Franken). Der Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, ist nach Alter gestaffelt und liegt zwischen sieben und 18 Prozent, durchschnittlich etwa zehn Prozent des Lohns oder Gehalts. Wie viel Rente später herauskommt, hängt ausschließlich vom angesammelten Kapital ab. Derzeit werden 7,2 Prozent im Jahr ausgezahlt.

Die freiwillige Privatvorsorge - das ist die dritte Säule der eidgenössischen Alterssicherung - wird in bestimmten Anlageformen steuerlich gefördert, für Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von rund 5.800 Franken jährlich. Für Selbstständige, die nicht der Beruflichen Vorsorge angehören, liegt der steuerliche Freibetrag bei knapp 29.000 Franken. Über diese steuerlich subventionierte Altersvorsorge kann erst im Alter von mindestens 60 Jahren verfügt werden.

Natürlich ist auch die schweizerische Alterssicherung nicht frei von Problemen. Unstreitig ist etwa, dass allein eine Mindestrente von 1.030 Franken für ein Leben in der Großstadt nicht mehr ausreicht. Hier springen die Kantone mit Leistungen ein, die denen der deutschen Sozialhilfe ähnlich sind. Die steigende Lebenserwartung belastet die Rentenkassen, weil die Ruheständler durchschnittlich länger Rente beziehen; das könnte höhere Beitragssätze zur Folge haben.

Beispielhaft für Deutschland

Die Auseinandersetzung um Rentenbeitragssatz, Bemessungsgrenze und eine mögliche Verschiebung der im Juli 2003 fälligen Rentenanpassung macht einmal mehr deutlich: Die Alterssicherung in Deutschland ist in einer Sackgasse - trotz all der Reformen, die in immer kürzeren Abständen aufeinander folgen. Angesichts einer weiter abstürzenden Lohnquote wird man sich von dem Dogma verabschieden müssen, dass die gesetzliche Rente ausschließlich aus Lohnanteilen finanziert wird. Das schweizerische System zeigt den Weg aus der Sackgasse:

- Die Alterssicherung wird auch in Deutschland endlich als Aufgabe der gesamten Gesellschaft begriffen, die Rentenversicherung wird Volksversicherung. Nicht nur Löhne und Gehälter, die gesamte Wertschöpfung dient der Finanzierung.
- Starke Elemente des sozialen Ausgleichs - Umverteilung von oben nach unten - werden kombiniert mit einem beitrags- und leistungsbezogenen Alterseinkommen. Es gibt also keine "Einheitsrente".
- Die Beiträge sind niedriger, die Leistungen durchschnittlich höher.
- Die Diskriminierung der Frauen wird weitgehend aufgehoben.
- Die allen Appellen zum Trotz stark rückläufige betriebliche Alterssicherung gewinnt wieder an Bedeutung.

Eins zu eins lässt sich die soziale Alterssicherung der Schweiz sicher nicht auf Deutschland übertragen; dagegen spricht allein die Einwohnerzahl (Schweiz: sieben Millionen, Deutschland: 80 Millionen), dagegen sprechen unterschiedliche, historisch gewachsene gesellschaftliche Voraussetzungen. Ermutigend ist freilich, dass Elemente des eidgenössischen Systems endlich auch hier zu Lande diskutiert werden, und das nicht nur in Expertenzirkeln: Beamte, Selbstständige und Politiker zur Finanzierung ihrer Alterseinkommen heranzuziehen ist kein Tabu mehr. Das geht in die richtige Richtung.

Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zur Rentenfinanzierung

- Der Rentenbeitrag wird von 19,1 auf 19,5 Prozent angehoben
- Die "Schwankungsreserve", ursprünglich in Höhe einer Monatsrücklage der Gesetzlichen Rentenversicherungen (GRV), sinkt von 80 auf 50 Prozent
- Die Beitragsbemessungsgrenze wird von 4.500 auf 5.100 Euro (West) und von 3.750 auf 4.250 Euro (Ost) erhöht
Nach Überlegungen der Bundesregierung soll die Riester-Rente verpflichtend werden; außerdem könnten Beamte und Selbstständige ins System der GRV aufgenommen werden.

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Geschrieben von

Die Vielfalt feiern – den Freitag schenken. Bewegte Zeiten fordern weise Geschenke. Mit dem Freitag schenken Sie Ihren Liebsten kluge Stimmen, neue Perspektiven und offene Debatten. Und sparen dabei 30%.

Print

Für 6 oder 12 Monate
inkl. hochwertiger Weihnachtsprämie

Jetzt sichern

Digital

Mit Gutscheinen für
1, 6 oder 12 Monate

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden