Vor 70 Jahren, am 15. September 1935, verabschiedete der Reichstag auf dem Nürnberger Parteitag drei Gesetze: Neben dem "Reichsflaggengesetz", das Juden verbot, die Reichs- und Nationalflagge zu zeigen, waren dies das "Reichsbürgergesetz" sowie das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" oder kurz "Blutschutzgesetz". Das Reichsbürgergesetz führte neben der bisher geltenden Staatsangehörigkeit eine qualifizierte Reichsbürgerschaft ein, von der Juden grundsätzlich ausgeschlossen waren. Das Blutschutzgesetz verbot Eheschließungen und außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und "Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes" und untersagte es Juden, "deutschblütige" Haushaltsgehilfinnen unter 45 Jahren zu beschäftigen.
In der zeitgeschichtlichen Forschung gehen die Meinungen darüber, wie die Nürnberger Gesetze in der Bevölkerung aufgenommen wurden, weit auseinander. Die einen meinen, sie seien ganz überwiegend auf Ablehnung gestoßen, die anderen sehen Anzeichen dafür, dass eine große Mehrheit die Judenpolitik der braunen Machthaber unterstützt habe. Ein 1933 verbotenes und weithin vergessenes Buch belegt indessen, dass es zwei Spielarten des Antisemitismus gab: den in sich kohärenten, auf älteren Rassentheorien aufbauenden, durch die neuen life sciences vermeintlich wissenschaftlich fundierten Rassenantisemitismus, der spätestens seit 1935 zur durchgehenden Leitlinie nationalsozialistischer Politik wurde, und einen diffusen, auf einem breiten Sockel von antijüdischen Stereotypen aufbauenden Alltagsantisemitismus. Die Nürnberger Gesetze markieren die politische Grenzmarke, bis zu der der Alltags- mit dem Rassenantisemitismus konform ging.
Der Rassist als Regimegegner
Im Juli 1933 legt der Gymnasialprofessor Bernhard Bavink (1879-1947), Lehrer an der Auguste-Viktoria-Schule in Bielefeld, ein neues Buch vor. Bavink hat sich bereits in der Weimarer Republik als populärwissenschaftlicher Bestsellerautor einen Namen gemacht - sein Hauptwerk Ergebnisse und Probleme der Naturwissenschaften (1913) erlebte durch vier politische Systeme hindurch bis 1949 nicht weniger als neun Auflagen. Bavinks naturphilosophische Betrachtungen zielten auf einen Brückenschlag zwischen naturwissenschaftlicher Erkenntnis und christlicher Ethik.
Das neue Buch, Organische Staatsauffassung und Eugenik, ist bereits unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Machtübernahme geschrieben. Bavink will zeigen, "wie aus dem Wesen des neuen Staates notwendig die eugenische Aufgabe hervorgeht, und wie sie in seinem Sinne notwendig angefasst werden muss". Im Klartext: Bavink gibt den neuen Machthabern eine Nachhilfestunde in Eugenik und menschlicher Vererbungslehre, um die Erbgesundheits- und Rassenpolitik auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Dabei scheut er vor deutlicher Kritik an der offiziellen Parteilinie nicht zurück. Im Hinblick auf das "Judenproblem" springt er Eugen Fischer, Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik, bei, der in den Monaten zuvor in das Kreuzfeuer der nationalsozialistischen Presse geraten ist, nachdem er in der "Mischlingsfrage" eine abweichende Position vertreten hat. Bavink sekundiert, das "Judenproblem" sei "durchaus nicht nur als reine Rassenfrage" zu behandeln, sondern auch als eine "Volksfrage". "Viertel-" und "Achteljuden" dürften nicht gesetzlich ausgegrenzt werden, sondern müssten vom deutschen "Volkskörper" aufgesaugt werden - womit er sich deutlich vom "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 distanziert. Das sehen Walter Groß und Falk Ruttke, wichtige Funktionäre in der Erbgesundheits- und Rassenpolitik, die vom Verlag ein Vorabexemplar erhalten haben, ebenso. Sie lassen das Buch kurzerhand von der Preußischen Geheimen Staatspolizei verbieten - weshalb Bavink vor und nach 1945 als Regimegegner gilt.
In den Auseinandersetzungen um die "Mischlingsfrage" gehen Bavinks detaillierte Vorschläge für "die unzweifelhaft notwendig gewordene besondere Judengesetzgebung" völlig unter. Er fordert unter anderem die Ausweisung aller seit 1914 nach Deutschland eingewanderten Juden (ein Vorschlag, der sich vor allem gegen die "Ostjuden" richtet), den teilweisen Ausschluss der Juden von öffentlichen Ämtern, einen Numerus Clausus für Juden in den freien akademischen Berufen, ein Eheverbot zwischen "Deutschen" und "Juden" und Gefängnisstrafen für Mann und Frau bei außerehelichem Geschlechtsverkehr (bei "nachgewiesenem Missbrauch wirtschaftlicher Überlegenheit des Mannes" soll dieser mit Zuchthaus bestraft werden, das "Anzeige erstattende Mädchen straflos" bleiben). Ehen von "Halbjuden" mit "Volljuden" sollen nur mit besonderer Genehmigung, Ehen von "Halb-" oder "Vierteljuden" mit "Reindeutschen" hingegen ohne weiteres erlaubt sein. Bavink selbst, der sich ausdrücklich vom Radauantisemitismus abgrenzt, hält das für ein moderates Programm. Mit den Nürnberger Gesetzen wird es von der NS-Judenpolitik eingeholt.
Übergreifendes Einverständnis
Der Fall Bernhard Bavinks ist deshalb so interessant, weil er schlaglichtartig beleuchtet, wie weit ein hoch gebildeter, in allen Naturwissenschaften bewanderter Gelehrter, ein den Idealen des Humanismus verpflichteter Pädagoge, ein kirchlich gebundener Protestant, ein dem Nationalsozialismus mit kritischer Sympathie gegenüberstehender, rechtskonservativer Bürger im Jahre 1933 in der Judenpolitik zu gehen bereit war. Antisemitismus fungierte in breiten Gesellschaftsschichten als "kultureller Code" (Shulamit Volkov), als Chiffre für alles, was aus konservativer Perspektive am Weimarer Staat verdammenswert schien. Vor diesem Hintergrund war man im protestantischen Bürgertum, aber auch im alten und neuen Mittelstand, im katholischen Milieu, selbst in Teilen der Arbeiterschaft zu Beginn des "Dritten Reiches" mit tiefen Einschnitten in die bürgerlichen Rechte und Freiheiten der deutschen Juden durchaus einverstanden, und so konnte sich die NS-Judenpolitik, so lange sie auf dem gesetzlichen Weg blieb, auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens stützen.
Die Reaktionen der deutschen Bevölkerung auf die Nürnberger Gesetze reichten, wie der Historiker Otto Dov Kulka herausgearbeitet hat, von offener Begeisterung und klammheimlicher Schadenfreude, dass die Juden nun in ihre Schranken verwiesen wurden, über zögernde Zustimmung und Erleichterung darüber, dass nunmehr Rechtssicherheit hergestellt und ein Ende der durch keinerlei Gesetz gedeckten antijüdischen Ausschreitungen in Sicht schien, bis hin zu vorsichtigen Bedenken, die vor internationalen Boykottmaßnahmen warnten. Grundsätzliche Ablehnung war selten. Desinteresse und Indifferenz überwogen bei weitem. Es griffe zu kurz, wollte man aus der allenthalben zu beobachtenden Indolenz einer großen Mehrheit der Bevölkerung umstandslos schließen, die Masse der Deutschen hätte sich mit der NS-Rassenpolitik identifiziert. Zu bedenken ist aber, dass der breite Bodensatz antijüdischer Stereotypen, der sich aus der konservativen Kritik am Projekt der Moderne speiste und den Juden mit Entchristlichung und Freidenkertum, Materialismus, Marxismus und Bolschewismus, Demokratie und Republik, Libertinage, Schmutz- und Schundliteratur und "entarteter" Kunst, ungezügeltem Kapitalismus und der Macht der Börse gleichsetzte, es der Mehrzahl der Deutschen schwer machte, etwas gegen die Nürnberger Gesetze zu sagen.
Der Anfang der "Endlösung"
Gestapo-Unterlagen und die Berichte der nach Prag geflohenen Sozialdemokratischen Partei ergeben kein eindeutiges Bild, aber vieles spricht dafür, dass die Beschreibung eines sozialdemokratischen Beobachters aus Sachsen vom Januar 1936 die Stimmung treffend wiedergibt: "Der Antisemitismus hat zweifellos in breiten Kreisen des Volkes Wurzeln gefasst. Wenn die Leute trotzdem beim Juden kaufen, dann tun sie es nicht, um den Juden zu helfen, sondern um die Nazis zu ärgern. Die allgemeine antisemitische Psychose wirkt auch auf denkende Menschen, auch auf unsere Genossen. Alle sind entschiedene Gegner der Ausschreitungen, man ist dafür, dass die jüdische Vormachtstellung ein für alle Mal gebrochen ... wird. Streicher wird überall abgelehnt, aber im Grunde gibt man doch Hitler zum großen Teil recht, dass er die Juden aus den wichtigsten Positionen herausdrängt."
Die meisten Deutschen gingen davon aus, dass die Judenpolitik mit den Nürnberger Gesetzen ihren Abschluss gefunden hätte. Der drohende Unterton in Hitlers Rede auf dem Reichsparteitag wurde zumeist überhört: Sollte der Versuch einer gesetzlichen Regelung der Judenfrage abermals scheitern, so Hitler, müsse das Problem "zur endgültigen Lösung der nationalsozialistischen Partei übertragen" werden. Hier deutete sich bereits an, dass die Nürnberger Gesetze nicht das Ende, sondern den Anfang der "Endlösung der Judenfrage" markierten, dass die Nationalsozialisten nicht an dem Punkt stehen bleiben würden, an dem die meisten ihrer deutschnationalen Bündnispartner und die Mehrheit der Bevölkerung Halt machen wollten. Als sich 1937/38 zeigte, wohin der Weg, den man so lange schon mitgegangen war, führte, schwiegen selbst die, die nicht von der Ausplünderung und Vernichtung der Juden profitierten - aus Scham, Schuldgefühl und Angst.
Rassismus als geschlossenes biologistisches Weltbild war nach 1945 in Deutschland dermaßen diskreditiert, dass er für Jahrzehnte aus Politik, Wissenschaft und Medien verschwand. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch, dass er in neuem Gewande zurückkehrt: im Zuge eines auf der Interpretationsfolie des clash of cultures geführten Krieges gegen den Terrorismus, einer Bevölkerungspolitik, die von dem Bedrohungsszenario einer "vergreisenden" Gesellschaft und eines zunehmenden Zuwanderungsdrucks bestimmt ist, oder einer Gesundheits- und Sozialpolitik, die neue Erkenntnisse der Humangenetik als Ausweis der natürlichen Ungleichheit und Ungleichwertigkeit zwischen den Menschen nimmt. Sollte es dazu kommen, ist ein Alltagsrassismus, der zur "moralischen Anästhesie" weiter Kreise führen würde, in unserer Gesellschaft noch immer endemisch.
Prof. Dr. Hans-Walter Schmuhl lehrt an der Universität Bielefeld und legte kürzlich die Monographie Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik, 1927-1945 (Göttingen 2005) vor.
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