Unternehmen brauchen mehr Demokratie

Mitbestimmung Die Machtkonzentration im Shareholder-Kapitalismus muss in Betrieben durch die Beschäftigten kontrolliert werden

Mit dem Koalitionsvertrag scheinen die heute in der Wirtschaft vorliegenden unternehmensbezogenen und betrieblichen Mitbestimmungsrechte der abhängigen Beschäftigten zunächst gesichert. Doch die Wirtschaftslobby und mit ihr Teile der regierenden CDU/CSU wollen nach wie vor die Möglichkeiten der Mitbestimmung zusammenstreichen oder sogar ganz abschaffen. Und dies, obwohl in Deutschland nur rund 13 Prozent der abhängig Beschäftigten einer unternehmerischen Mitbestimmung in den Aufsichtsräten unterliegen. Auf betrieblicher Ebene haben lediglich 17 Prozent aller Unternehmen (47 Prozent aller Beschäftigten) in Westdeutschland und sogar nur 15 Prozent (38 Prozent) in Ostdeutschland einen Betriebsrat. Man muss also in Wirklichkeit von "mitbestimmungsfreien Zonen" sprechen.

Demokratische Mitbestimmungsstrukturen seien ein "Irrtum der Geschichte", so der ehemalige BDI-Vorsitzende Michael Rogowski. Dies ist schon allein deshalb falsch, weil Unternehmen, vor allen Dingen große Unternehmen, keine Privatangelegenheiten von Privatpersonen für Privatpersonen sind, sondern gesellschaftliche Einrichtungen mit großem Einfluss auf das Leben von vielen Menschen, in denen eben wegen dieses Einflusses demokratische Verhältnisse herrschen müssen. Außerdem wollen die Menschen von Natur aus mitreden, mitbestimmen über ihr Leben, das weitgehend ein Arbeitsleben ist.

Dennoch besteht bis heute in der bundesdeutschen Gesellschaft eine tiefe Kluft zwischen dem gesellschaftlich-politischen Bereich auf der einen und der Wirtschaft auf der anderen Seite. Die parlamentarisch demokratischen Strukturen und ein freies Wahl-, Versammlungs-, Rede- und Presserecht stoßen auf eine weitgehend autokratische, paternalistische Führungs- und Herrschaftsstruktur in der Wirtschaft. Die Beschäftigten haben bis heute keine gleichberechtigte Mitsprache in wirtschaftlichen Angelegenheiten, sieht man einmal vom 1951 im Bundestag, nach heftigsten Auseinandersetzungen mit der Adenauer-Regierung, verabschiedeten Montan-Mitbestimmungsgesetz ab, das aber nur noch für etwa 100.000 Arbeitnehmer im Kohle- und Stahlbereich Gültigkeit besitzt. Hier ist eine paritätische Mitbestimmung gegeben, weil bei einem zwischen Kapital und Arbeit numerisch gleich stark besetzen Aufsichtsrat keine der beiden Parteien bei möglichen Pattabstimmungen ein Entscheidungsrecht hat, sondern dies von einem zusätzlichen neutralen Aufsichtsratsmitglied wahrgenommen wird. Dagegen kann beim 1976 vom Bundestag verabschiedeten Mitbestimmungsgesetz, bei dem der immer von der Kapitalseite gestellte Aufsichtsratsvorsitzende ein doppeltes Stimmrecht hat, nur von einer Scheinmitbestimmung gesprochen werden. Dies gilt erst recht für das 2004 neu gefasste Drittelbeteiligungsgesetz, wonach nur ein Drittel der Mandate auf die Arbeitnehmer entfällt. Auch das 1952 verabschiedete Betriebsverfassungsgesetz bietet den Betriebsräten zwar im sozialen Bereich und im Hinblick auf Arbeitsgestaltung einige Mitsprache- und Durchsetzungsmöglichkeiten, nicht aber eine wirkliche wirtschaftliche Mitbestimmung wenn es um Investitionen, Standorte, Fusionen und Arbeitsplätze geht. Hier dominiert und herrscht immer einseitig das Gewinnprinzip des Kapitals.


Es gibt also einen enorm hohen Nachholbedarf was die Demokratisierung in der Wirtschaft angeht. Demokratisierung hat dabei immer eine doppelte Ebene. Zum einen das globale Verhältnis von Politik und Wirtschaft und zum anderen das Verhältnis von Arbeit und Kapital in den Unternehmen. Politik allgemein muss die Wirtschaft aussteuern, korrigieren und kontrollieren, ansonsten entstehen im Markt- und Wettbewerbsgeschehen unerwünschte Marktergebnisse und auch wirtschaftliche Machtgebilde. Eine ungünstige Machtkonzentration zeigt sich, wenn Unternehmen gegenüber Konkurrenten die Absatz- und Beschaffungsmärkte beherrschen - hier ist in den vergangenen Jahren an den Beschaffungsmärkten insbesondere die Nachfragemacht von Unternehmen dramatisch angestiegen, sie zeigt sich aber auch gegenüber den Konsumenten als Endverbrauchern und zum anderen als Wirtschaftsmacht gegenüber der Politik sowie schließlich als Klassenmacht gegenüber den abhängig Beschäftigten. Die originären Marktergebnisse sind nie gesellschaftlich akzeptable und gerechte Ergebnisse. Sie verlangen nicht nur nach einer staatlichen Kontrolle des Wettbewerbs und nach einer Internalisierung externer Effekte in die jeweiligen Preisstrukturen, sondern auch nach einer Umverteilung durch eine adäquate Steuer- und Abgaben- sowie Ausgabenpolitik. Außerdem ist der marktwirtschaftlich immanente Konjunkturzyklus keynesianisch-antizyklisch auszusteuern. Um dies alles umzusetzen, muss das Primat der Politik uneingeschränkte Gültigkeit haben. Nur Politik ist demokratisch legitimiert. Unter dem neuen Regime des Neoliberalismus diktiert aber heute die Wirtschaft im Sinne einer einseitigen Gewinnorientierung des Kapitals der staatlichen Politik ihre Bedingungen.


Die verlorengegangene politische, d.h. demokratische Kontrolle der Wirtschaft durch die Politik muss schnellstens wieder hergestellt werden. Dies reicht aber nicht aus. Politik muss darüber hinaus auch endlich eine inhärente Demokratisierung zwischen Kapital und Arbeit in den Unternehmen herbeiführen. Sächliche Produktionsmittel und die unternehmerische Freiheit sind verfassungsrechtlich durch das Eigentum, wenn auch im Artikel 14 (2) Grundgesetz mit einer Sozialbindung versehen, gesellschaftlich mehr geschützt als die menschliche (lebendige) Arbeit. Zwar sind die Arbeitskräfte ebenfalls in der Wahl ihres "Arbeitgebers" juristisch frei, nicht aber ökonomisch. In der Wirtschaft unterliegen die abhängig Beschäftigten mit ihrem Arbeitsvermögen einem systematischen Machtungleichgewicht. Dies gilt insbesondere unter Bedingungen von Massenarbeitslosigkeit. Außerdem steht in der Wirtschaft nicht der Mensch im Mittelpunkt, er ist nur Instrument zur Gewinnmaximierung. Allen anderslautenden Verheißungen in der so genannten "modernen" Managementlehre zum Trotz: Die Menschen bleiben unter kapitalistischen Verhältnissen lediglich Produktionsfaktoren. Humanisierungen der Prozesse und eine "Vergemeinschaftung des Personals", wie die Personalwissenschaftlerin Gertraude Krell betont, zielen lediglich "auf die Optimierung der Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit durch die Ausdehnung der Verfügungsgewalt des Betriebes über die Beschäftigten". Das neue kapitalistische Shareholder-Denken, das fast nur noch wettbewerbsgetrieben daherkommt, schafft Bedingungen für mehr und mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse, verbunden mit einem gefährlichen gesamtwirtschaftlichen Lohndumping. Die wichtige Machtbalance zwischen Kapital und Arbeit hat sich zunehmend zugunsten des Kapitals aufgelöst.

Die wirklich notwendige Ökonomie, die in einer materiellen Teilhabe am arbeitsteilig generierten Mehr-(Überschuss)produkt und in einer immateriellen Teilnahme der Beschäftigten bestehen müsste, wird dagegen immer mehr pervertiert. Der große amerikanische Ökonom John Kenneth Galbraith hat gerade in seinem Buch Die Ökonomie des unschuldigen Betrugs vor der im Shareholder-Kapitalismus entstandenen Machtkonzentration eines weitgehend verselbstständigten und selbstherrlichen Managements, das sich eine eigene Bürokratie geschaffen hat, gewarnt. Er fordert eine wirksamere Kontrolle. Diese kann nur durch Gegenmachtbildung ("Countervailing power") erreicht werden. Dazu muss der Faktor Arbeit mit Macht ausgestattet werden. Nicht nur durch eine modifizierte verbesserte Mitbestimmungsgesetzgebung, sondern durch die uneingeschränkte rechtliche Gleichstellung von Arbeit und Kapital auf unternehmens- und betriebsbezogener Ebene.

Adam Smith, der geistige Vater der kapitalistischen Ordnung, formulierte in seinem epochalen Hauptwerk Der Wohlstand der Nationen: "Der Ertrag der Arbeit ist die natürliche Vergütung oder der Lohn der Arbeit. Ursprünglich, vor der Landnahme und der Ansammlung von Kapital, gehört dem Arbeiter der ganze Ertrag der Arbeit. Er muss weder mit einem Grundbesitzer noch mit einem Unternehmer teilen." Die Arbeit ist demnach die Ursache allen Wohlstands, des privaten wie des öffentlichen - und nicht das Kapital. Der Gewinn hat seine Quelle nur darin, "dass die Arbeit mehr produziert, als zu ihrem eigenen Unterhalt, zur Reproduktion der Arbeitskraft erforderlich ist", so der britische liberale Ökonom John Stuart Mill. Demnach müsste sogar der ganze Ertrag dem Faktor Arbeit gehören. Dies ist das eigentliche Kernproblem kapitalistischer Ordnungen. Es begründet aber auf jeden Fall die Forderung nach Mitbestimmung und Partizipation der Arbeitnehmer am Gewinn im Hinblick auf seine investive Verwendung und seine Verteilung. Gleichzeitig ist die Gewinnproduktion durch Arbeit der Grund, weshalb jedwede Form von Mitbestimmung und Demokratie in der Wirtschaft zutiefst abgelehnt wird.


Heutige Ökonomie und Politik begründen und rechtfertigen die einseitige Gewinnaneignung des Kapitals ohne jegliche Mitbestimmungsrechte damit, dass die Produktionsmittel eigentumsgeschützt seien und im kapitalistischen Verwertungsprozess durch Verluste womöglich untergehen könnten. Das Risiko des Kapitaleigners rechtfertigt hier die Gewinnaneignung - erklärt sie aber nicht. Außerdem wird übersehen, dass sich Verluste nur auf die bei einer Unternehmensgründung originär eingebrachte Kapitalsumme beziehen können. Danach realisierte Gewinne, die über eine Wiederanlage von Zinsen oder andere Erträge entstehen und zu einer Anhäufung von Kapital führen, sind bereits dem Faktor Arbeit geschuldet. Ohne Arbeit entsteht kein gesellschaftlicher Neuwert, und ohne Beschäftigte gibt es keine Unternehmen. Nur die maschinelle Ausstattung (totes Kapital) eines Unternehmens ist allenfalls ein Museum oder eine Ausstellung. Der herausragende Betriebswirt, Heinrich Nicklisch, konstatierte schon in den dreißiger Jahren: "Nicht das Kapital, sondern der Geist der Arbeit ist die Seele der Unternehmung" und sein Kollege Rudolf Dietrich forderte in konsequenter Haltung: "Empfänger des Gewinns sei das Unternehmen und nicht, wie allgemein angenommen, dessen Kapitaleigner." Die Beschäftigten hätten, weil sie ihre Arbeitskraft und ihr geistiges Kapital, ihre Seele, im Unternehmen einsetzten, die gleichen Eigentumsrechte am Ertrag wie der "Betriebsherr". Deshalb sei dieser auch weder den Beschäftigten noch dem Gewinn gegenüber uneingeschränkter Herrscher. Arbeit sei gleichberechtigt in die unternehmerischen Prozesse zu integrieren. "Erst eine Gesellschaft, die die gemeinsam erarbeiteten Einkommens- und Vermögensgewinne aus Arbeit und Kapital rechtlich gleichstellt und redlich aufteilt, und dies durch ihre Gesetze besiegelt, ist eine vom Ansatz her humane und gerechte", schreibt zu recht der Ex-Präsident der Hessischen Landesbank, Wilhelm Hankel. Ohne eine allgemein demokratisierte Wirtschaft lässt sich dies aber nicht umsetzen. Das Primat der Politik ist daher gesellschaftlich aufgerufen, endlich zu handeln.

Dr. Heinz-J. Bontrup, Professor für Wirtschaftswissenschaft an der FH Gelsenkirchen, war Arbeitsdirektor und Personalvorstand in der Stahlindustrie und ist Mitverfasser und Herausgeber der jährlich erscheinenden Memoranden der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik.


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