Die Epoche der Staatlichkeit geht jetzt zu Ende. Darüber ist kein Wort mehr zu verlieren. Carl Schmitt
Carl Schmitt, 1888 im sauerländischen Plettenberg geboren, der Verfassungs- und Völkerrechtsgelehrte, dem nur wenig vom Elend der Welt - Hunger, unerbittlicher Kampf ums Überleben, Depressionen - erspart blieb, ist weiterhin einfluss- und wirkungsreich. Nicht nur als Theoretiker des Ausnahmezustands ist er höchst aktuell, sondern auch als Zeitdiagnostiker. Was sein Leben und Denken markierte, betrifft nicht weniger als die politische Philosophie des 20. Jahrhunderts. Was aber sein "Genie" besonders kennzeichnete, war die fatale Begeisterung für die Inszenierung eines politischen Entscheidungsdramas im Jahrhundert der Weltanschauungskriege. Dennoch, als weltum
e. Dennoch, als weltumspannendes "Ereignis" konzipiert - nunmehr im medialen Zeitalter angelangt -, korrespondiert der Weltbürgerkrieg der Gegenwart mit einem globalen Ausnahmezustand. Da lohnt es sich, Schmitts Souveränitätslehre ins Auge zu fassen, auch nur, um die gegenwärtigen Macht- und Herrschaftskonstellationen besser zu verstehen.Vor allem in den USA gewann die Schmittsche Souveränitäts- und Ausnahmezustandslehre nach dem 11. September 2001 einen neuen Impuls. "Eine Kriegserklärung ist immer eine Feind-Erklärung; das versteht sich von selbst; und bei einer Bürgerkriegserklärung versteht sich das erst recht von selbst", schrieb Schmitt 1963 in seiner Theorie des Partisanen. Im Zeitalter des Weltbürgerkriegs allemal. Zum "Terroristen" mutiert, liefert der Feind den identitätsstiftenden Rekurs, den Sinn "legitimer" (auch wenn nicht "legaler") Herrschaft. "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet", liest man in seiner Politischen Theologie (1922). Was zunächst nur für die bürgerliche Moderne Geltung beanspruchte, gerinnt nunmehr zur postmodernen Doktrin des "Empire". In der gegenwärtigen Feindesbestimmung, die in den Weltbürgerkrieg führt, folgt man Antonio Negri und Michael Hardt, ist der Krieg nicht mehr die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln, sondern die Grundlage der Politik und ihrer Legitimität selbst. Als globale Macht und imperiale (nicht mehr imperialistische) Souveränität definiert sich die Feindesbestimmung als die eigene politische Basis, wird zum ontologischen Handlungsmoment und dadurch zum Teil des Systems einer globalen, asymmetrischen Herrschaftslegitimation. Schmitt, als hätte er das Ende des kalten Kriegs und den Beginn des US-amerikanischen Unilaterialismus erlebt, kündigt diese Entwicklung hellsichtig an.Früh genug vom Bild "perfider Feinde" gepeinigt (aufschlussreich sind Schmitts Tagebücher vom 1912-1915), die das eigene Leben bedrohen und daher eine "existentielle Abwehr" herausfordern, sucht er zeitlebens nach dem "Wunder", dem säkularen "Ereignis", um die "statische" Regelhaftigkeit des "lasterhaft" Bürgerlichen, des "Wilhelminischen Spießers" aufzubrechen. Abgewandt vom Göttlichen, daher der europäischen Aufklärung, der Romantik und letztlich dem Nihilismus des 20. Jahrhunderts verpflichtet, wird schließlich die Theologie zu Politik, das göttliche Wunder zu einem vitalen Schöpfungs- und Entscheidungsakt.In diesem Sinne ließe sich jede "Statik", die pure Kontemplation, überwinden. Wer ist der Hüter der Verfassung (1931)? Der "statische", lebensfremde liberale Paragraphenspießer, der Recht durch Gesetz ersetzt? fragt der Rechtsgelehrte. Und die Antwort lässt nicht lange auf sich warten. Recht könne nur jener sprechen, der den Mut aufbringt, aus der Ausnahmesituation heraus souveräne Entscheidungen zu fällen und so die Angst überwindet, sich gegen "ein Meer zügellosen und bornierten Egoismus" aufzulehnen. Das bleibt ein Leitmotiv seines Denkens nach dem 1. Weltkrieg, in der Weimarer Republik, während des Nationalsozialismus, den Schmitt begeistert begrüßt, bis zu seinem Tod im Jahre 1985. Ausnahmezustand in Zeiten "des offenen oder latenten Bürgerkriegs", schrieb er während der Nürnberger Prozesse (als "Kronjurist des Dritten Reiches"), sei nicht an eine bestimmte politische Konstellation gebunden, sondern folge einer ekstatischen, epochalen Grunderfahrung: Fronten aufreißen, um zu sich selbst zu kommen.Hier hallt Nietzsches Geist nach. Souverän ist demnach nur jener, der gegen überkommene Regeln verstößt, eine Zäsur einleitet, die neue Horizonte eröffnet. Daher sei die "Ausnahme wichtiger als die Regel, nicht aus einer romantischen Ironie für das Paradoxe, sondern mit dem ganzen Ernst einer Einsicht, die tiefer geht als die klaren Generalisationen des durchschnittlich sich wiederholenden. Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebt überhaupt nur von der Ausnahme. In der Ausnahme durchbricht die Kraft des wirklichen Lebens die Kruste eines in Wiederholung erstarrten Mechanismus", so noch einmal aus der Politischen Theologie. Was für die Theologie das Wunder, ist hier für die Politik die Ausnahme.Gewiss, von göttlichen Appellationsinstanzen befreit, lieferten die Weltanschauungskriege des 20. Jahrhunderts den "metaphysischen" Nährboden für historische und auch anthropologische "Ausnahmezustände", für ontologisch fundamentale Brüche, auch wenn dem Rechtsgelehrten ihren realen Beweggrund - Klassenkämpfe und der Kampf um eine sozial untermauerte Radikaldemokratie - durch seinen metaphysischen Dezisionismus verborgen blieben. Dennoch, ein epochales Problembewusstsein war da. Schon Max Weber hatte eine Diagnose solcher Paradoxien der "entzauberten Welt" gewagt: Denken in transzendentaler Obdachlosigkeit, Handeln im Gehäuse der Hörigkeit. Spätestens seit Hobbes´ Leviathan, diesem säkular beseelten Souveränitätsungeheuer, das nach dem Desaster des dreißigjährigen Religionskriegs im 17. Jahrhundert die Gestalt des bürgerlichen Staatenbildungsprozesses in Europa darstellte, klafften res extensa und res cogitans auseinander. Auch Descartes trennte die Welt in Körper und Geist. Die staatsbürgerliche Räson folgte der säkularen Scheidung von Denken und Handeln, die sich zunächst nur dezisionistisch aufheben ließ. So auch im Deutschland des 19. Jahrhunderts: "Der Gedanke will Tat, das Wort will Fleisch werden. Wunderbar!" Schon Heine hatte das "Wunder" versprochen, das Schmitt zum Ausnahmezustand erhob. Und Fichtes enthusiastischer Aktionismus? "Man kann nicht einmal über den Bart des Kaisers denken... Handeln, das ist es, wozu wir da sind!" Das versprach über die Grenzen "reiner" (und traumatischer) deutscher Nachdenklichkeit hinwegzuhelfen, führte über Hegelsche und sogar praxisphilosophische Marxsche Umwege, jedoch auch über die Lesart des deutschen Altkonservatismus, zur Fundierung von Schmitts Politischer Romantik (1919), zur Kritik des Parlamentarismus (Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 1923), zu seiner Verfassungslehre (1927) und unter anderem zur folgenreichen Schrift Legalität und Legitimität (1932), an der sich der Streit mit dem juristischen Universalisten Hans Kelsen entzündete. Die vitalistisch geschmiedete "Einheit", die mehr versprach als einhalten konnte, führte dann zu einer Kritik der liberalen Demokratie. So wurde Schmitt auch zum radikalen Ideologiekritiker. "Weiterhin werden alle staatlichen Institutionen und die Demokratie selbst, seitdem sie verfassungsmäßige Form ist, als leere und irreführende Verkleidung empfunden, als Schleier, Fassade, Attrappe oder Dekoration". Das ist Ideologiekritik im Jahre 1919, nicht 2005. Die brüchige Legitimität des herrschenden Systems der Weimarer Republik trieb in den Ausnahmenzustand vom 1933. Was durch die Weimarer Verfassung als legitim vorausgesetzt wurde, endete bekanntlich im Abgrund.Aber auch im heutigen Deutschland ist das politische Establishment gegen diese Kritik nicht immunisiert. Nicht nur die neue soziale Gesetzgebung (Hartz IV und Gesundheitsreform) ist ein aktuelles Exempel der Verhängung eines Ausnahmezustands "zum Schutz von Volk und Staat", da die Souveränität des "überschuldeten" Staates die bisherigen Sozialleistungen nicht mehr erlauben könne. Auf die Frage, wer die Gläubiger seien, wird auf "die Wirtschaft" verwiesen, als hätte sie ihren Reichtum nicht direkt von der Gesellschaft, die jetzt zur Debatte steht, geschöpft. Die historische Verzerrung springt ins Auge, und das ideologiekritische Moment wächst bei der benachteiligten Bevölkerung, die eine solche Situation partikularistisch als eine "vorsätzliche" Täuschung des politischen Systems zur Stabilisierung ökonomischer Interessen versteht, die wiederum an Schmitts Ideologiekritik erinnert. Die letzte "Affäre" um Neuwahlen in Deutschland gehört auch dazu. Da wird die Regel schnell machtpolitisch zur Ausnahme. Darin sind sich Schröder und die konservative Opposition inzwischen einig.Aber zurück zu Schmitt. Er argumentierte insbesondere als Jurist. Selbst nicht ganz frei vom Zynismus, aber auf die Zerstörung zynischer Instrumentalisierungen gerichtet, analysierte er rechtliche Legitimationswerke wie die durch die US-Regierung damals (und noch heute de facto) gültige Monroe-Doktrin (1823), wonach auf dem amerikanischen Kontinent die uneingeschränkte Souveränität der USA zu gelten hat. Ferner offenbarte er die imperialen Absichten des anglo-amerikanischen Imperialismus während des 1926 gegründeten Völkerbunds und den Kellog-Pakt von Paris (1928). Dass diese "völkerrechtlichen" Gebilde zum Schutz eigener, weltweit getätigter Investitionen dienten, entging ihm nicht, auch nicht die damit verbundene tendenzielle Auflösung nationalstaatlicher Souveränitätsformen in den nunmehr global gewordenen Kapitalismus.Die Bundesrepublik gehört dazu. Ihre eher zurückhaltende Außenpolitik entbindet sie allerdings nicht vor der Teilnahme am globalisierten Ausnahmezustand. Ein kritischer Erbe von Schmitts Theorie der Souveränität und des Ausnahmenzustands, Giorgio Agamben, verwies bereits 2004 auf den permanenten Ausnahmezustand, den die westlichen Gesellschaften über die Welt verhängen: "Just in dem Moment, in dem die politische Kultur des Westens anderen Kulturen Unterricht in Sache Demokratie geben will, macht sie sich nicht klar, dass ihr der Maßstab dafür völlig abhanden gekommen ist." Wenn die Rechtsordnung, innen- und außenpolitisch, nach Belieben aufgehoben werden kann, kann die politische Verfassung der kapitalistischen Ordnung kaum mehr als Demokratie begriffen werden. Pragma vor Logos. Aber wer ist der Hüter der Verfassung?Bestimmt nur eine sozial untermauerte radikale Demokratie, von der selbst Schmitt wegen ihrer "Statik" nicht viel hält, die aber gerade "in dem Maße, in welchem sie sich zum Prinzip der Chancengleichheit für alle bekennt - ein Prinzip offener Beweglichkeit und der Auslese nach Fähigkeiten und Leistung -, den Dynamismus der Macht als der Gesellschaft inhärent anerkennen muss", so Helmuth Plessner 1962 in seiner Emanzipation der Macht. Politischer Perspektivenwechsel ist eben keine bloße Intensivierung des Politischen.Schmitts Überlegungen zum engen Verhältnis von Souveränität und Ausnahmezustand bleiben nach wie vor aktuell. Was sind sonst die weltweiten sozialen, kulturellen und ökonomischen Ausgrenzungen, wenn nicht Teile eines globalisierten Ausnahmezustands, der mit der Selbstermächtigung imperialer Souveränität einhergeht?
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